Hallo Mike,
Wenn Du über 18 bist brauchst Du gar nichts. Wenn das Schert
stumpf und nicht spitz wäre müßtest Du nicht mal 18 sein.
wo steht das?
Ist das nicht ein Widerspruch zum WaffenG Anlage2
(Waffenliste)?
Unter erlaubnispflichtige Waffen des § 1 Abs. 2 fallem demnach
die sog. Tragbaren Gegenstände die aufgeführt sind.
Wo steht in § 1 II etwas von „erlaubnispflichtig“ oder „verboten“?
(2) Waffen sind
- Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
- tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
Beginnt in Unterabschnitt 2,1.1. mit Hieb- und Stoßwaffen
(Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter
unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß,
Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen).
Dies dürfte auf ein Samuraischwert durchaus zutreffen.
Ja das stimmt, das trifft zu - aber da steht nix von verboten und was nicht verboten ist, ist erlaubt (abgesehen natürlich von Altersbeschränkung, Personalausweismitführpflicht, und Verbot des Mitführens bei Veranstaltungen und bei und auf dem Weg zu Versammlungen iSd VersG).
Hier ist zwar kein Samuraischwert, sondern „nur“ ein normales Schwert abgebildet, aber das macht rechtlich keinen Unterschied:
http://www.polizei.bremerhaven.de/service/waffenrech…
M.