Nötigung auf dem Parkplatz

Hallo,

folgende Situation:
Angenommen man ist in der Innenstadt schon seit einer halben Ewigkeit unterwegs um einen freien Parkplatz zu finden. Als man endlich einen gefunden hat und gerade auf ihn drauf fahren möchte, springt plötzlich ein Passant auf eben diese Parkfläche, weil er den Platz für seinen Kumpel „frei halten“ möchte. Ok, das lässt man sich natürlich nicht gefallen und fährt weiter ganz langsam darauf zu und schiebt den Passanten förmlich zur Seite. Dieser trommelt dabei hysterisch auf die Motorhaube, sodass erhebliche Blechschäden entstehen.

So und jetzt die Frage: Wer macht sich jetzt wie strafbar und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Und wie verhält man sich als Autofahrer richtig?

Gruß
Oliver

Wow, was für ein Kindergarten…

Nötigung klingt schon mal gut, man könnte auch an versuchte Körperverletzung denken, denn Vorsatz setzt keine Absicht voraus, sondern es reicht die billigende Inkaufnahme.

Auf ein Auto zu hauen und es zu verbeulen, ist natürlich Sachbeschädigung.

Levay

Hi,

folgende Situation:
Angenommen man ist in der Innenstadt schon seit einer halben
Ewigkeit unterwegs um einen freien Parkplatz zu finden. Als
man endlich einen gefunden hat und gerade auf ihn drauf fahren
möchte, springt plötzlich ein Passant auf eben diese
Parkfläche, weil er den Platz für seinen Kumpel „frei halten“
möchte. Ok, das lässt man sich natürlich nicht gefallen und
fährt weiter ganz langsam darauf zu und schiebt den Passanten
förmlich zur Seite. Dieser trommelt dabei hysterisch auf die
Motorhaube, sodass erhebliche Blechschäden entstehen.

Parkplatz freihalten lassen durch Fußgänger :
Wer zuerst kommt parkt zuerst. Das gilt aber nicht für freihalten durch einen Fußgänger. Dieses ist wiederrum verboten. Tritt dieser nicht zur Seite, darf ein Autofahrer den Parkplatz durch vorsichtiges Hineinfahren erzwingen.
OLG Nürnberg AZ 2 Ss 54/1997

Cave: Dies Urteil ist wohl NUR so zustandegekommen, weil der Autpfahrer SEHR behutsam war, immer wieder gestoppt hat etc. Kommt es bei so seiner Geschichte zu Verletzungen, dürfte man als Autofahrer echt schlechte Karten haben.

So und jetzt die Frage: Wer macht sich jetzt wie strafbar und
mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Und wie verhält man
sich als Autofahrer richtig?

Strafantrag stellen wegen Sachbeschädigung, evtl. Nötigung durch den Fußgänger.
Da würd ich mich aber auf jeden Fall vorher von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Gruß,

Malte.

Strafantrag stellen wegen Sachbeschädigung, evtl. Nötigung
durch den Fußgänger.
Da würd ich mich aber auf jeden Fall vorher von einem
Rechtsanwalt beraten lassen.

Auf keinen Fall! Das kostet Geld und bringt gar nichts, denn es ist nicht Aufgabe eines Anzeigenden oder Strafantragstellers, die Delikte zu bestimmen, die die Strafbarkeit ausmachen. Das ist allein Aufgabe der Ermittlungsbehörden, die brauchen keine Hilfe durch einen Rechtsanwalt.

Levay

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Hi,

Auf keinen Fall! Das kostet Geld und bringt gar nichts, denn
es ist nicht Aufgabe eines Anzeigenden oder
Strafantragstellers, die Delikte zu bestimmen, die die
Strafbarkeit ausmachen. Das ist allein Aufgabe der
Ermittlungsbehörden, die brauchen keine Hilfe durch einen
Rechtsanwalt.

Das seh och zwar ähnlich, aber es besteht ja durchaus die reelle Gefahr, daß der Autofahrer auch wegen des Vorfalls belangt wird - das sollte man verdammt aufpassen, was man sagt, schreibt oder zu Protokoll gibt.

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

Danke für die Antwort.

Parkplatz freihalten lassen durch Fußgänger :
Wer zuerst kommt parkt zuerst. Das gilt aber nicht für
freihalten durch einen Fußgänger. Dieses ist wiederrum
verboten. Tritt dieser nicht zur Seite, darf ein Autofahrer
den Parkplatz durch vorsichtiges Hineinfahren erzwingen.
OLG Nürnberg AZ 2 Ss 54/1997

Interessant, das hätte ich nicht gedacht.

Kommt es bei so seiner Geschichte zu
Verletzungen, dürfte man
als Autofahrer echt schlechte Karten haben.

Da ist halt immer die Frage wie stur der gegnerische Fußgänger ist. Ob er also freiwillig das Feld räumt oder im wahrsten Sinne des Wortes weggeschoben werden müssen.

Gruß
Oliver

Keine Lust mehr auf den Führerschein?
Hallo!

Jetzt mal ganz davon abgesehen, dass der Fußgänger ne Nötigung begeht und die Sache an sich ziemlich ärgerlich ist, sollte man auch folgendes bedenken:

Als Autofahrer den Menschen einfach nur auf sein Fehlverhalten ansprechen und auffordern, den Parkplatz freizugeben, und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Wer mit seinem Auto auf den Fußgänger zufährt, begeht seierseits eine Nötigung, gegebenenfalls eine gefährliche Körperverletzung und/oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Alles Straftaten. Alle schlimmer als die vom Fußgänger begangenen, da mit dem Auto als Tatmittel begangen.

Der Richter wird hier bei der eventuellen Vollstreckung einer Strafe gegen den Autofahrer mal noch ganz nebenbei Sanktionen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis treffen…

…lohnt sich das?

Fragt sich Peter

Die Type fotographieren, Personalien erfragen, Polizei rufen und eine Strafanzeige. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Parkplatz. Von Daher ist Nötigung seitens des Fußgängers fraglich.
Eine andere Möglichkeit: Knoblauch essen und Ihn ordentlich befragen.
Jakob.

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