Welche Möglichkeiten gibt es nach einer Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die bereits einige Jahre zuück liegt, aus einem gemeinsam aufgenommenen Kreditvertrag auszusteigen?
Wenn der Kreditvertrag von beiden Partnern geschlossen wurde, um eine Wohnungseinrichtung zu finanzieren. Sämtliche Einrichtungsgegenstände blieben ausschließlich bei einem der beiden Kreditpartner und man hätte sich darauf geeinigt(formlose, schriftliche Vereinbarung), daß der andere trotzdem 35% der Kreditgesamtsumme zu tragen hätte.
Ich freue mich über jede Antwort.
Hallo Florian!
… man hätte sich darauf
geeinigt(formlose, :schriftliche Vereinbarung), :daß der andere
trotzdem 35% der :Kreditgesamtsumme zu tragen :hätte.
Sofern ich richtig verstanden habe, möchte einer der Beteiligten gegen den Willen des anderen aus der Vereinbarung aussteigen. Das funktioniert nicht, denn Verträge sind einzuhalten. Genau deshalb legt man beiderseitige Willenserklärungen schriftlich fest.
Ein sittenwidriger oder durch arglistige Täuschung zustande gekommener Vertrag läßt sich anfechten.
Gruß
Wolfgang
Hallo, Florian,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du Dir mit Deiner Partnerin intern einig, wer welchen Teil der (restlichen)Kreditsumme zahlt. Gegenüber dem Kreditgeber (Bank) ist diese Vereinbarung nur dann wirksam, wenn der zugestimmt hat. Also: Ihr müsst gemeinsam zur Bank gehen und mit denen reden.
Ingeborg
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Vielen Dank für beide Antworten!