Hallo Ivo,
eine Bank muss niemanden überziehen lassen. Sie hat dies
zugelassen weil regelmäßige Eingänge kamen - sogar über den
Dispo hinaus.
Nun macht sie das nicht mehr. Das ist Ihr Recht. Irgendwie
sollte das Geld ja zurück bezahlt werden, oder?
Ja, natürlich. Das Konto wurde knapp ein Jahr lang jeweils um 100€ zurückgeführt, dieses stockte dann, durch einen Todesfall und damit verbundenem wegfall von Unterhaltsleistungen und Wartezeit bis zum Einsetzen von Rentennach- und Weiterzahlungen. Damit verbunden war auch eine Neuberechnung des WG(Erhöhung) wodurch auch diese Zahlung stockt aber nachgezahlt wird.
Davon geht man
jedenfalls bei der Gewährung eines Kredits aus. Du willst dies
nicht - verstanden.
Doch, Kontoinhaber will sehr wohl! und ist auch durch eine finanzielle Besserstellung jetzt in der Lage das Konto sogar in größeren Schritten(ca.200€) also schneller zurückzuführen. Nicht möglich ist das von jetzt auf gleich.Es geht um eine Summe unter 4000€ dann wäre das Konto +/- 0!
Die Bank hat außerdem ein AGB-Pfandrecht.
Wenn du über die Gelder verfügen möchtest, so besorg dir einen
Freigabebescheid beim Amtsgericht. Dann kannst du alles
verfügen was unter der Pfändbarkeitsgrenze ist.
Das möchte Kontoinhaber eigentlich nciht,
da über 20 Jahre bei dieser Bank
Allerdings würde ich eher eine Regelung mit der Bank ansteben
die eine Rückführung des Kontos in angenehmen Schritten
regelt.
Würde Kontoinhaber gerne und könnte sie auch einhalten.
Die Konsequenz aus ersterer Variante wird zweifelsohne die
Kontokündigung sein.
Ist es möglich das eine Bank das provozieren will? Kontoinhaber kann das eigentlich nicht glauben sieht sich aber in der Situation völlig Mittel und hilflosgestellt und das mit Kindern.
Sind Unterhaltszahlungen, KG…usw. - Sozialhilfeleistungen gleichgestellt?
Denn, wenn Kontoinhaber Unterhaltszahlungen nicht bekommen würde(sind aber sichere Zahlungen, keine Gefahr im Verzug), wäre er sicher auf Sozi angewiesen und bekäme diese auch und diese müssten ja zumindest eine Woche zur Verfügung stehen.
Herzlichen Dank für deine Antwort