kleine korrekturen …
hi peter
Grundsätzlich ist eine Patent-Anmeldung nach einer
Veröfentlichung einer Idee nicht mehr möglich. Damit soll
verhindert werden, dass alle 20 Jahre einfach die selbe
Geschichte wieder angemeldet wird, oder dass ich dir z.B.
einen Kniff abschaue, den patentiere und dir nachher verbiete
diesen Kniff weiter anzuwenden …
Wenn du beweisen kannst, dass du diesen Kniff schon vor meinem
Patent angewendet hast, ist mein Patent hinfällig.
du verwechselst hier vorbenutzung mit offenkundiger vorbenutzung …
Die einfachste Form der beweisbaren Veröffentlichung ist z.B. ein
Zeitungsartikel.
(Dazu gibt es aber einen „Trick“: Die Idee aufschreiben , in
einen Umschlag stecken und diesen rechtsgültig versiegeln und
eingeschrieben an sich selbst senden. der ungeöffnete Brief
kann dann als Beweis bei Gericht vorgelegt werden)
hm … damit kannst du nur eine vorbenutzung beweisen, aber offenkundig ist sie deswegen noch lange nicht. ein derartiges mittel ist KEINE veröffentlichung
Wie bei jedem Gesetz gibt es ein paar Ausnahmen.
Wird etwas an einer Austellung präsentier, besteht für den
Aussteller die Möglichgeit Innerhalb einiger Tage (5 oder 7)
nach Ausstellungsbegin doch noch ein Patent anzumelden.
äh … das stimmt so nicht. erstens gilt das nicht für jede ausstellung sondern nur für bestimmte amtliche oder amtlich anerkannte ausstellungen (hier in österreich für solche im sinne des übereinkommens für internationale ausstellungen bgbl 445/1980 in der geltenden fassung) und zweitens beträgt die schonfrist 6 monate.
Hiermit will der Tatsache rechnung tragen, dass manchmal erst
durch Vergleich mit der Konkurenz oder durch Reaktionen des
Publikums erkannt wird, dass etwas patentfähig ist.
mag sein (die EBs des gesetzes sagen das allerdings nicht) aber es gibt da noch zusätzlich ne menge dinge die man beachten muss, bestätigungen der ausstellungsleitung, darstellung der erfindung mit beglaubigungsvermerk etc.
Etwas Änliches gilt auch für Vorträge an Fachsymposien o.ä. In
diesen Fällen ist auch die Beweisbarkeit, besonders durch
Zeugen, auch recht einfach.
ach guck … jetzt bin ich bald 15 jahre patentanwalt, aber DAS ist mir neu. meinst du vorträge in fachsymposien sind nicht neuheitsschädlich ? wie kommst du zu der kühnen aussage ??
PS.Die Frage hat keinen aktuellen Grund.Lese gerade in den
neuen Urheberrechtsgesetzen und da fällt mir plötzlich die
Geschichte von
Onkel Dagobert mit seinen Tennisbällen zur Schiffshebung ein
und um einen sich daraus ergebenen Rechtsstreit,dessen Ausgang
ich aber leider nicht kenne.
Es war donald und nicht dagobert und es waren pingpongbälle und keine tennisbälle. Es war kein rechtsstreit sondern mangelnde neuheit des gegenstandes einer patentanmeldung von einem dänischen ingenieur namens karl krøyer, so um 1965 rum glaub ich. er hatte die idee styroporkügelchen zum heben eines frachters zu verwenden (pingpongbälle würden ja nicht gehen wg. dem wasserdruck in größeren tiefen. und auch donald hatte geklaut, angeblich geht die idee auf howard hughes zurück, der sein flugzeug mit pingpongbällen vollstopfte um bei einer notwasserung nicht abzusaufen.
°wink°
Tiger