Interessante Frage zum Copyright

Hallo
Ist es richtig,daß wenn jemand in einer wissenschaftlichen Abhandlung
einen völlig neuen technischen Sachverhalt beschreibt,dieser per Copyright geschützt ist,ähnlich einem Patent?
Und was geschieht,wenn jemand dieses Verfahren (oder was auch immer)
kommerziell nutzt?

Gruß
Lenz

PS.Die Frage hat keinen aktuellen Grund.Lese gerade in den neuen Urheberrechtsgesetzen und da fällt mir plötzlich die Geschichte von
Onkel Dagobert mit seinen Tennisbällen zur Schiffshebung ein und um einen sich daraus ergebenen Rechtsstreit,dessen Ausgang ich aber leider nicht kenne.

Hallo Lenz,

Ist es richtig,daß wenn jemand in einer wissenschaftlichen
Abhandlung
einen völlig neuen technischen Sachverhalt beschreibt,dieser
per Copyright geschützt ist,ähnlich einem Patent?
Und was geschieht,wenn jemand dieses Verfahren (oder was auch
immer) kommerziell nutzt?

Grundsätzlich ist eine Patent-Anmeldung nach einer Veröfentlichung einer Idee nicht mehr möglich. Damit soll verhindert werden, dass alle 20 Jahre einfach die selbe Geschichte wieder angemeldet wird, oder dass ich dir z.B. einen Kniff abschaue, den patentiere und dir nachher verbiete diesen Kniff weiter anzuwenden …
Wenn du beweisen kannst, dass du diesen Kniff schon vor meinem Patent angewendet hast, ist mein Patent hinfällig. Die einfachste Form der beweisbaren Veröffentlichung ist z.B. ein Zeitungsartikel.
(Dazu gibt es aber einen „Trick“: Die Idee aufschreiben , in einen Umschlag stecken und diesen rechtsgültig versiegeln und eingeschrieben an sich selbst senden. der ungeöffnete Brief kann dann als Beweis bei Gericht vorgelegt werden)

Wie bei jedem Gesetz gibt es ein paar Ausnahmen.
Wird etwas an einer Austellung präsentier, besteht für den Aussteller die Möglichgeit Innerhalb einiger Tage (5 oder 7) nach Ausstellungsbegin doch noch ein Patent anzumelden. Hiermit will der Tatsache rechnung tragen, dass manchmal erst durch Vergleich mit der Konkurenz oder durch Reaktionen des Publikums erkannt wird, dass etwas patentfähig ist. Etwas Änliches gilt auch für Vorträge an Fachsymposien o.ä. In diesen Fällen ist auch die Beweisbarkeit, besonders durch Zeugen, auch recht einfach.

PS.Die Frage hat keinen aktuellen Grund.Lese gerade in den
neuen Urheberrechtsgesetzen und da fällt mir plötzlich die
Geschichte von
Onkel Dagobert mit seinen Tennisbällen zur Schiffshebung ein
und um einen sich daraus ergebenen Rechtsstreit,dessen Ausgang
ich aber leider nicht kenne.

Onkel Dagobert hat gewonnen.

Ein Prüfer des Patentamtes hatte sich an diese Geschichte erinnert und das Patent deshalb abgelehnt, da nur neu, bis dahin nicht veröffentlichte, Ideen patentierbar sind. Das Gericht war dann der gleichen Auffassung.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Ist es richtig,daß wenn :jemand in einer :wissenschaftlichen
Abhandlung einen völlig neuen :technischen Sachverhalt :beschreibt,dieser
per Copyright geschützt :ist,ähnlich einem Patent?
Und was geschieht,wenn jemand :dieses Verfahren (oder was :auch immer) kommerziell :nutzt?

Der Aufsatz genießt automatisch den Schutz des Urheberrechts. Die neue Idee aber ist durch ihre Veröffentlichung nicht mehr neu. Damit entfällt eine erforderliche Voraussetzung für die Erteilung eines Schutzrechts. Damit ist die Idee als Stand der Technik anzusehen und für jedermann ohne weiteres nutzbar.

Die Methode der Veröffentlichung einer Innovation wird gelegentlich bewußt benutzt, wenn der Erfinder kein Patent anmelden möchte und gleichzeitig verhindern will, daß Dritte eine Idee schützen. Eine Innovation nicht anzumelden kann sinnvoll sein, z. B. wenn man nicht in der Lage ist, Schutzrechtsverletzungen selbst zu bemerken und zu verfolgen. Schutzrechtsverletzungen werden nämlich nicht von Amts wegen verfolgt, sondern nur auf Betreiben des Schutzrechtinhabers.

Wenn Donald Duck ein Schiff mit Tennisbällen hebt, ist die Idee nicht mehr neu und für kein Schutzrecht zugänglich.

Gruß
Wolfgang

Hallo ihr beiden.
Danke für eure Antworten,aber alles geschriebene ist mir bekannt.Sorry!
Meine Frage ging dahingehend,ob der Autor des Artikels ein Schutzrecht auf seine Idee aufgrund des Artikels hat.

>Onkel Dagobert hat gewonnen

Guten Abend!

Um`s zu konkretisieren ein Beispiel:
Ein Schriftsteller beschreibt in einem Roman eine ganz
spezielle,einmalige Form eines Lenkrades.Darf ein
Autohersteller ohne Genehmigung dieses Schriftstellers ein
solches in ihre Autos einbauen???

Ja! Durch die Veröffentlichung wurde das Lenkrad zum für jedermann beliebig verwendbaren Stand der Technik.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Wenn ein Patent von der :Bundesregierung wegen :Wirtschaftschädigung
eingezogen wird…

Solche Verfahrensweise halte ich für ausgeschlossen, bis mir jemand den Vorgang glaubhaft belegt.

Gruß
Wolfgang

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Hallo

>Ja! Durch die Veröffentlichung wurde das Lenkrad zum für jedermann beliebig verwendbaren Stand der Technik.

kleine korrekturen …
hi peter

Grundsätzlich ist eine Patent-Anmeldung nach einer
Veröfentlichung einer Idee nicht mehr möglich. Damit soll
verhindert werden, dass alle 20 Jahre einfach die selbe
Geschichte wieder angemeldet wird, oder dass ich dir z.B.
einen Kniff abschaue, den patentiere und dir nachher verbiete
diesen Kniff weiter anzuwenden …

Wenn du beweisen kannst, dass du diesen Kniff schon vor meinem
Patent angewendet hast, ist mein Patent hinfällig.

du verwechselst hier vorbenutzung mit offenkundiger vorbenutzung …

Die einfachste Form der beweisbaren Veröffentlichung ist z.B. ein
Zeitungsartikel.
(Dazu gibt es aber einen „Trick“: Die Idee aufschreiben , in
einen Umschlag stecken und diesen rechtsgültig versiegeln und
eingeschrieben an sich selbst senden. der ungeöffnete Brief
kann dann als Beweis bei Gericht vorgelegt werden)

hm … damit kannst du nur eine vorbenutzung beweisen, aber offenkundig ist sie deswegen noch lange nicht. ein derartiges mittel ist KEINE veröffentlichung

Wie bei jedem Gesetz gibt es ein paar Ausnahmen.
Wird etwas an einer Austellung präsentier, besteht für den
Aussteller die Möglichgeit Innerhalb einiger Tage (5 oder 7)
nach Ausstellungsbegin doch noch ein Patent anzumelden.

äh … das stimmt so nicht. erstens gilt das nicht für jede ausstellung sondern nur für bestimmte amtliche oder amtlich anerkannte ausstellungen (hier in österreich für solche im sinne des übereinkommens für internationale ausstellungen bgbl 445/1980 in der geltenden fassung) und zweitens beträgt die schonfrist 6 monate.

Hiermit will der Tatsache rechnung tragen, dass manchmal erst
durch Vergleich mit der Konkurenz oder durch Reaktionen des
Publikums erkannt wird, dass etwas patentfähig ist.

mag sein (die EBs des gesetzes sagen das allerdings nicht) aber es gibt da noch zusätzlich ne menge dinge die man beachten muss, bestätigungen der ausstellungsleitung, darstellung der erfindung mit beglaubigungsvermerk etc.

Etwas Änliches gilt auch für Vorträge an Fachsymposien o.ä. In
diesen Fällen ist auch die Beweisbarkeit, besonders durch
Zeugen, auch recht einfach.

ach guck … jetzt bin ich bald 15 jahre patentanwalt, aber DAS ist mir neu. meinst du vorträge in fachsymposien sind nicht neuheitsschädlich ? wie kommst du zu der kühnen aussage ??

PS.Die Frage hat keinen aktuellen Grund.Lese gerade in den
neuen Urheberrechtsgesetzen und da fällt mir plötzlich die
Geschichte von
Onkel Dagobert mit seinen Tennisbällen zur Schiffshebung ein
und um einen sich daraus ergebenen Rechtsstreit,dessen Ausgang
ich aber leider nicht kenne.

Es war donald und nicht dagobert und es waren pingpongbälle und keine tennisbälle. Es war kein rechtsstreit sondern mangelnde neuheit des gegenstandes einer patentanmeldung von einem dänischen ingenieur namens karl krøyer, so um 1965 rum glaub ich. er hatte die idee styroporkügelchen zum heben eines frachters zu verwenden (pingpongbälle würden ja nicht gehen wg. dem wasserdruck in größeren tiefen. und auch donald hatte geklaut, angeblich geht die idee auf howard hughes zurück, der sein flugzeug mit pingpongbällen vollstopfte um bei einer notwasserung nicht abzusaufen.

°wink°

Tiger