Hallo,
wird von den Angehörigen ein Testament gefunden, muss dies umgehend dem zuständigen Nachlassgericht übergeben werden. Sollten mehrere Testamente gefunden werden, müssen diese komplett übergeben werden. Dabei sollte man auch gleich die Namen und Anschriften aller im Testament genannten Personen und der gesetzlichen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten nennen. Das Gericht erstellt dann Kopien des Testaments und verteilt sie an alle in Frage kommenden Personen.
Der/die im Testament genannten Erben bzw. gesetzliche Erben können dann einen Erbschein beim Gericht beantragen. Der Antrag muss entweder in Person vor der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben werden, oder notariell beglaubigt werden.
Später kommt dann noch ein Fragebogen zum Wert des Erbes, da sich hieran die Kosten des Gerichts orientieren, und selbstverständlcih meldet sich auch das Finanzamt mit Formularen zur Erbschaftssteuer, die aber nur bei großen Vermögen bzw. fehlender verwandschaftlicher Beziehungen eine größere Rolle spielt.
Gibt es keine Probleme bzgl. der Erbeinsetzungen und Vermächtnisse, ist das Gericht damit aus der Sache raus. Die Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer können sich dann ganz friedlich an einen Tisch setzen und das Fell zerteilen, also sich darüber einigen, was mit dem Erbe passieren soll, wie ggf. zu zahlende Pflichtteile und Vermächtnisse beglichen werden sollen, … Dabei ist immer streng zwischen Erben (gesamtes Vermögen oder Bruchteil) und Vermächtnisnehmern (konkreter Geldbetrag oder Sache) zu unterscheiden.
Gibt es Ärger, geht derjenige vor Gericht, der meint zu schlecht weggekommen zu sein.
Wurden in einem Testament „Die Enkel“ mit einem Vermächtnis von EUR X benannt, sollten sich diese freundlich (jeder für sich oder gemeinsam) an den bzw. die Erben wenden um obiges Verfahren in Gang zu setzen. Ist man noch nicht heillos zerstritten, bieten zu forsche Vorgehensweisen in einem solchen Fall den besten Grund die Familie für die nächsten mindestens drei Generationen auseinander zu bringen. Also Ruhe, Geduld und Freundlichkeit an den Tag legen. Oma gehen in den ersten Wochen nach dem Verlust des Ehemanns sicher andere Sachen durch den Kopf und oft müssen erst Versicherungen ausbezahlt oder Grundstücke verkauft werden, um Vermächtnisse auszuzahlen. Dies dauert auch ohne bösen Willen oft Monate (allein der für Grundstücksgeschäfte notwendige Erbschein dauert gerne schon mal zwei Monate!).
Ein Erbe ausschlagen können natürlich nur Erben, Vermächtnisnehmner sind hiervon nicht belastet, weil sie ja nur etwas bekommen, wenn etwas da ist. Ansonsten ist hier Geschwindigkeit gefragt und man sollte sich bei Verdacht auf ein überschuldetes Erbe schnell mit einem spezialisierten Anwaltskollegen in Verbindung setzen um keine Fehler zu machen.
Gruß vom Wiz
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