Hallo
Es ist zum einen der Lohn- unde Gehaltstarif der Landes NRW
und der Manteltarifvertrag für das Hotel- und
Gaststättengewerbe.
Hotel und Gaststätten
Auszüge aus dem Manteltarifvertrag NRW
§ 7 Urlaubslänge
Die Höhe des vollen Jahresurlaubs ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
vom 19. bis 35. Lebensjahr. 28 Arbeitstage
ab dem 36. Lebensjahr… 30 Arbeitstage
7.4 Urlaubsgeld
Zusätzlich zum Urlaubsgeld erhalten ArbeitnehmerInnen und Auszubildende ein Urlaubsgeld nach folgenden Staffeln:
7.4.1.
nach 1-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit:
14,83 Euro pro Urlaubstag
7.4.2.
nach 2-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit:
16,36 Euro pro Urlaubstag
7.4.3
nach 3-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit:
17,90 Euro pro Urlaubstag
Die Betriebszugehörigkeit i.S. der Urlaubsgeldberechnung beginnt mit dem Tag des Eintritts. Für das dann folgende Kalenderjahr (Urlaubsjahr) erhält der/die ArbeitnehmerIn für jeden Monat nach Ablauf der 12 monatigen Betriebszugehörigkeit 1/12 des Urlaubsgeldes gemäß 7.4.1 Im darauffolgenden Kalenderjahr (Urlaubsjahr) erhält der/die ArbeitnehmerIn das Urlaubsgeld gemäß 7.4.2
Auszubildende ab 1998:
erstes Ausbildungsjahr… 178,95 Euro
zweites Ausbildungsjahr 204,52 Euro
drittes Ausbildungsjahr… 230,08 Euro
Das Urlaubsgeld ist vor Antritt des Urlaubs zu zahlen.
…
§ 9
Jahressonderzahlung
9.1
Jede/r ArbeitnehmerIn, der/die am 1. 12. des jeweiligen Kalenderjahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine Sonderzahlung von
50%
eines tariflichen Monatseinkommens.
**§ 16
Ausschlußfristen
16.1
Alle beiderseitigen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht 3 Monate nach Fälligkeit geltend gemacht worden sind. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb verfallen alle Ansprüche nach 2 Monaten.**
http://www.rechtsrat.ws/vlink/tarif/0051.htm
Gruß,
LeoLo