Nochmal Kleiner Waffenschein und Messer

Hallo!
Auch ich vertrat bisher immer die Ansicht, ein Messer würde unter die „Kleine Waffenscheinpflicht“ fallen und man handele nicht im Sinne des Gesetztes, wenn man es mit zum Campen nehme…
Es handelt sich, zum Beispiel, um ein Bajonett für ein AK47…beide Seiten der Klinge sind geschliffen (Oberseite nicht durchgehend nur circa 3-4 cm , dannach schliesst sich eine Sägezahnriffelung an).
Nun meine Frage an die Experten hier: Unterlag ich bisher einem Irrtum und jemand kann mit ruhigerem Gewissen campen fahren, oder nicht?
Wer weiss was?
Danke und Gruß /root

Hallo Root,
Dein Freund hat eine URL

http://www.google.de „Kleiner Waffenschein“

Ich hoffe, dieser kleine Hinweis war hilfreich.

Freundliche Grüsse
Anonym

Hallo Raymond!
Gut das ich jetzt endlich weiss was google ist…nein der hinweis war nicht hilfreich!
gruss /root

http://www.wildundhund.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi…

Musste mich auch schlau machen
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Auch ich vertrat bisher immer die Ansicht, ein Messer würde
unter die „Kleine Waffenscheinpflicht“ fallen und man handele
nicht im Sinne des Gesetztes, wenn man es mit zum Campen
nehme…

Um es nochmal klar zu sagen:

Der kleine Waffenschein wird für das Führen von
erlaubnisfreien Schusswaffen benötigt! Mit Messern hat das
nichts zu tun!

Messer sind zunächst überhaupt nur dann rechtlich WAFFEN, wenn
sie, ums mal im Volksmund auszudrücken, extra dazu
hergestellt wurden Menschen zu verletzen. Dazu kommen
bestimmte Gegenstände, die nicht extra dazu hergestellt sind,
aber dazu verwendet werden können UND im Gesetz genannt sind
(z.B. Faustmesser, sie wären soger mit abgerundeter Spitze

verboten).

Sonst sind sie Werkzeuge, die nicht dem WaffG unterliegen. Im
Zweifel entscheiden LKA/BKA über die Waffeneigenschaft. Die
Experten schauen sich das Messer an und prüfen z.B. ob die
Messerspitze in Relation zum Griff so geschliffen ist, das sie
beim Zustechen für eine optimale Kraftübertragung
geeignet ist.

Aber auch wenn ein Messer eine Hieb/Stoßwaffe iSd WaffeG ist,
ist es erlaubnisfrei und jeder ab 18, darf es besitzen und
mitführen.
Nur Bestimmmte Hieb- und Stoßwaffen sind ausdrücklich
verboten, z.B. Butterflymesser, Spring- und Fallmesser (mit
Ausnahmen), Faustdolch, etc…

Also 3 Bsp.:
40 cm Dönermesser = Werkzeug unterleigt keinerlei
Beschränkungen

Samureischwert = (Hieb/Stoß-) Waffe, ab 18,
Ausweismitführpflicht

Faustdolch= Waffe + gleichzeitig verbotener Gegenstand, Besitz
und führen ist VERBOTEN/STRAFTAT

Es handelt sich, zum Beispiel, um ein Bajonett für ein
AK47…beide Seiten der Klinge sind geschliffen (Oberseite
nicht durchgehend nur circa 3-4 cm , dannach schliesst sich
eine Sägezahnriffelung an).

Bajonett - wurde eigens hergestellt um Menschen zu verletzen =
Waffe, 18 Jahre, Ausweismitführpflicht

Nun meine Frage an die Experten hier: Unterlag ich bisher
einem Irrtum und jemand kann mit ruhigerem Gewissen campen
fahren, oder nicht?
Wer weiss was?

Ja das darfst Du, wenn Du 18 oder älter bist und Deinen
Ausweis mitführst. Wobei Verstöße eine Owi darstellen würden.

Hingewiesen sein aber noch darauf, dass für alle Waffen ein
Mitführverbot bei öffentlichen Veranstaltungen besteht
(Straftat).
Bei Versammlungen und Aufzügen ist das mitführen von Waffe UND
auch gefährlichen Gegenständen - Dönermesser, Holzlatte,
Farbei, Kneifzange etc.- verboten.

Fazit: Mit 18 Jahren darfst Du fast jede (nicht besonders
verbotene) Hieb- und Stoßwaffe mit Dir rumtragen, wenn Du
Deinen Ausweis mitführst und Versammlungen/Veranstaltungen
meidest.

Leider wird immer sehr viel Müll zum Thema Waffen geschrieben.
Wenn Du Zweifel hast, frag bei Deiner Waffenbehörde nach.

M.

Hallo Raymond!
Gut das ich jetzt endlich weiss was google ist…nein der
hinweis war nicht hilfreich!
gruss /root

Komisch, mir hat er geholfen. Vielleicht hast Du ein altes Google und musst Dir eine aktuellere Version installieren. Internet am besten auch gleich updaten!

Ciao
Kaj

Frage Dein Ordnungsamt !

Sonst nimmst Du Dein „Küchenmesser“ mit.

Hallo!

Auch ich vertrat bisher immer die Ansicht, ein Messer würde
unter die „Kleine Waffenscheinpflicht“ fallen und man handele
nicht im Sinne des Gesetztes, wenn man es mit zum Campen
nehme…
Es handelt sich, zum Beispiel, um ein Bajonett für ein
AK47…beide Seiten der Klinge sind geschliffen (Oberseite
nicht durchgehend nur circa 3-4 cm , dannach schliesst sich
eine Sägezahnriffelung an).
Nun meine Frage an die Experten hier: Unterlag ich bisher
einem Irrtum und jemand kann mit ruhigerem Gewissen campen
fahren, oder nicht?
Wer weiss was?
Danke und Gruß /root

Hallo Mike!
Vielen Dank für Deine fundierte Antwort! Sie hat mir wirklich weitergeholfen im Gegensatz zu den anderen Anmerkungen. Es wäre sehr schön, wenn in diesem Forum auch nur die antworten würden, die etwas sinnvolles zur Sache beitragen können! Also noch mal vielen Dank!
Beste Grüße /root

Klasse Idee! Kannst Du mir bitte den Link schicken, um mir ein aktuelles Google runterzuladen? Und by the Way…den für das aktuelle Internet auch! Wenn ich einmal am downloaden bin, instaliere ich gleich beides…
gruss /root