Einforderung Parkgebühren Schweden

hallo,

Angenommen jemand löst bei einem Urlaub in Schweden aus Versehen keinen Parkschein und bekommt nach, sagen wir mal über einem Jahr ein Schreiben eines deutschen Rechtsanwalts, der für eine private schwedische Parkplatzfirma Geld einfordert; ist dieser Anwalt dazu berechtigt, bzw. darf das Kraftfahrtbundesamt überhaupt an private Unternehmen Adressdaten rausrücken?
Würde mich interessieren, ob jemand für diese allgemeinen Fragen etwas weiss, danke vorab!

Gruß,

Kaflo

Hallo Kaflo!

Zwar keine eindeutige Antwort auf deine Frage, aber meine eigene Erfahrung: Über ein Jahr lang (2001 rum) in Göteborg Strafzettel in Höhe von insgesamt fast 1000 Kr gesammelt, keinen einzigen bezahlt, nie was gehört. Wenn dann natürlich plötzlich ein Anwalt daher kommt, weiß ich auch nicht, ob du zahlen solltest…

Schönen Tag dir noch,
Juli

Hallo,

wenn es sich um ein öffentlich-rechtliches Bussgeld handeln würde, wärst du aus dem Schneider. Da gibt es nur mit Östereich ein Vollstreckungsabkommen. Bei einer zivilrechtlichen Forderung eines Privatunternehmens hast du da leider so rein juristisch gesehen Pech. Selbstverständlich kann das schwedische Unternehmen gegen dich klagen und ggf. sogar ein schwedisches Urteil hier gegen dich vollstrecken lassen. Schweden ist seit 1999 Mitglied des EuGVÜ.

Es stellt sich aber die Frage, wie hoch die Forderung ist, und ob tatsächlich damit zu rechnen ist, dass deswegen mehr als ein Formbrief vom Anwalt kommt.

Gruß vom Wiz

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EuGVVO
Hallo!

Schweden ist seit 1999 Mitglied des EuGVÜ.

Nur zur Ergänzung: seit 1.3.2002 gilt in Bezug auf Schweden nicht mehr das EuGVÜ, sondern die VO 44/2001/EG (die EuGVVO), wobei die ja eh fast gleich ist.

Gruß
Tom

Hallo nochmal,

erstmal danke für die Antworten.
hab da mal heute beim ADAC nachgefragt, die haben gemeint, eher nicht zahlen.

Gruß,

Kaflo

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