Unter welchem Vorwand könnte man von der betreffenden Firma den klagefähigen Namen (Anschrift ist bekannt) bekommen? Wenn man denen erzählt, man wolle den Namen für eine Klage, wird man kaum weiter kommen.
Hallo Frajo,
was willst Du denn vom Staatlichen Amt für Arbeitssicherheit???
(Früher mal Gewerbeaufsichtsamt)
Wenn es sich um eine natürliche Person handelt und du die Anschrift bereits hast,ist das auch die sogenannte „Ladungsanschrift“.
Handelt es sich um eine Juristische Person (GmbH,AG usw.) must du dich an das zuständige Handelsregistergericht wenden.Das steht bei Rechnungen
usw. drauf bzw. kannst du aber auch anhand des kompletten Firmennamens beim Handelsregistergericht herausbekommen.
mfg
Frank
hallo Frank,
sorry es handelt sich um die Gewerberegisterauskunft. Mag sein, dass die Anwältin sich das Handelsregistergericht gewendet hat. Die Firma hat den Namen geändert, der auf der Rechnung steht.
mfg frajo
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Hallo Frajo,
na wenn du doch bereits eine Rechtsanwältin eingeschaltet hast,
brauchst Du dir doch keine Sorgen zu machen…
Sobald die „Mühlen der deutschen Justiz“ anfangen zu mahlen,hält sie keine Macht der Erde mehr auf…
(Rechtsanwälte sind nämlich ein Teil der Justiz)
Deswegen dauert das mit der Auskunft aus dem Gewerberegister auch länger,wenn die von einem Anwalt um Auskunft „Gebeten“ werden,sind die
dann 100%…
)
mfg
Frank