Hallo.
Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Fall hören:
Eine alte Dame ( 76, aber gut zu Fuß, leicht sehbehindert, ) reist mit dem Zug aus einer nordhessischen Kleinstadt nach Rostock. Der Bahnhof des Startortes ist in einem erbarmungswürdigen Zustand, d.h. umfangreiche Baurabeiten, Umwege, Umleitungen,alles unübersichtlich. Sie hat sich mit ihrer Tochter auf dem Bhf. verabredet, die bringt den Koffer mit dem Auto. Die Dame geht mit ihrem Mann zu Fuß zum Bahnhof.
Die Tochter kommt mit dem Koffer und setzt sich aufs Gleis und wartet auf die Eltern. Die Eltern vermuten die Tochter nicht auf dem Gleis und irren auf em Bahnhofsgelände herum,finden sie nicht. Als sie sich endlich entschließen, einfach so in den Zug einzusteigen vier Minuten vor Abfahrt) stürzt die Dame auf dem wirklich erbärmlich Weg zum Gleis über einen komischen Asphaltpickel und ein Schlagloch. Sie bricht sich eine Rippe, hat Prellungen an Knien und Armen von der Größe eines Handtellers.
Ach ja, die Tochter haben sie dann ja auch noch gefunden mit dem Koffer.
Meine Frage nach der langen Geschichte: Kann man die Bahn auf Schmerzensgeld verklagen? Wenn ja, wie geht man vor und was wäre zu beachten?
Ich vermute mal der schlechte Zustand war gleich offensichtlich und vielleicht sogar noch beschildert (hier wird gebaut, etc.) von daher halte ich die Chancen für eher schlecht. Im Endeffekt läufts auf folgendes hinaus: Normale Reisende legen sich da nicht flach also war die Omi wohl zu alt. Wenn sie weiß sie ist zu alt darf sie da eben nicht alleine ohne stützende Hilfe rumlaufen.
Ho ho ho, jetzt nicht aufregen, das entspricht keinesfalls meiner Meinung aber es dürfte wohl sinngemäß dem entsprechen was die Bahn von sich geben wird wenn man da wegen Schmerzensgeld „anklopft“.
Von einer Sorgfaltspflichverletzung gehe ich jedenfalls hier nicht aus…aber ich bin natürlich kein Anwalt sondern nur „Hobby-Jurist“.
reist mit dem Zug aus einer nordhessischen Kleinstadt
MEG=Kleinstadt? M isthaufen und E ier g roßhandel? *SCNR*
Die Tochter kommt mit dem Koffer und setzt sich aufs Gleis
Glaube ich nicht
Nun zur eigentlichen Frage *har, har* : Wenn die Baustelle ungesichert gewesen sein sollte, also, weder Schilder noch Absperrbänder etc. pp., kann u.U. auf dem Wege „Nichtbefolgung der Sicherungspflicht“ etwas angestellt werden. Sprich, ein Loch mitten auf dem Bahnsteig ohne was drum würde Schadenersatzklagen im Fall des Sturzes aussichtsreich erscheinen lassen . Die Bahn hat aufgrund des „üblichen Betriebs“ auf Bahnhöfen noch eine etwas gesteigerte Sorgfaltspflicht als ein Normalo … Wenn allerdings, wie üblich, auf dem Bahnhofsgelände allgemein sichtbar auf die Bauarbeiten hingewiesen wird, denke ich, wird nicht viel zu bezwecken sein. Hinsichtlich Schmerzensgeld sind die Sätze in D bei „Bagatellverletzungen“ (sorry, das heißt so, auch, wenn gebrochene Rippen buchstäblich nichts zum Lachen sind) m.W. so pillepalle, dass es sich wohl nicht lohnt, deswegen große Umdrehungen anzufangen. Wie gesagt, wenn da einfach nur gebuddelt würde, ohne dass entsprechend gewarnt wird, sieht es anders aus,
Danke euch!
Hallo zusammen. Danke euch für eure Beiträge.
Die Tochter war übrigens nicht (!) ich, ich würde meine Mama nie ungestützt über gefährliche Bahnhöfe laufen lassen.
Aber ohne Scheiß: Dieser Bahnhof ist eine einzige Baustelle. Es ist schwierig, dort den richtigen Weg zu finden. Hinweise auf Gefahren gibt es nicht wirklich, dort ist jeder Schritt gefährlich.
Zwischen Baumwurzel unter Asphalt und Bauzaun sind gerade noch zehn Zentimeter ebener Weg, die Wurzel steht ca. 30-40cm aus der Erde. der Bahnsteig wird gerade abgebaggert, es ist wirklich eine Zumutung…auch wenn die Baumaßnahmen sicher irgendwie nötig sind.
Nun denn, die Omi wird ohnehin keine Klage anstrengen: schade eigentlich, hätte der Bahn ein bisschen Ärger gegönnt. Vielleicht war das der Grund für dieses Posting.