Überholen und Vorfahrt

Hallo

Heute morgen hatte ein Kollege einen Autounfall und daraus ergab sich eine Frage…

Situation:
Innerorts lange, gerade Strasse, eine Spur für jede Richtung, kein Seitenstreifen, keinerlei spezielle Beschränkungen.
Auf der Seite des Fahrers hält/steht ein LKW. Nun überholt der Fahrer den LKW, ist schon neben dem LKW als plötzlich auf der anderen Seite von einem Hof (müsste nach der Beschreibung eine Tankstelle sein) ein PKW für ihn rechts in die Strasse einbiegt und den Überholenden rammt.

Mein Kollege war der Meinung, er hätte Schuld, während ich denke, wenn er aus irgendwelchen Regeln Vorfahrt hat, gilt die für beide Richtungen, sprich der Einbiegende war Schuld.
Wer hat nun recht? :smile:
Und wie sieht es aus, wenn es kein Hof, sondern eine Strasse (sagen wir mal, eine Stoppstrasse) gewesen wäre, von der eingebogen wurde?

Danke und Gruß,
DW.

Hi,
meines Erachtens kann nur der Einbiegende volle Schuld haben.
Derjenige, der auf eine Strasse einbiegt muss sich davon überzeugen, dass diese für ihn frei ist.
Andersrum gesagt:
Es hätte ja ungeheure Konsequenzen, wenn jeder gerade mal so einfach einbiegen dürfte und der Gerammte dann Schuld hätte…
Gruss,

Hallo.

Grundiziell hat derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt kommt (kein öffentlicher Verkehrsraum), die Vorfahrt zu gewähren, und zwar auch dann, wenn hier keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen aufgestellt sind. Ein Vorfahrtverstoß seitens des „Ram m bos“ liegt also auf jeden Fall vor …

ob der Gerammte eine Teilschuld bekommt, wird wohl u.a. davon abhängen, mit welcher Geschwindigkeit er an dem Lkw vorbeigefahren ist. Im Extremfall hätte er Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, um innerhalb der Sichtweite anhalten zu können - aber gar so eng würde ich es zunächst nicht formulieren. Ist er aber mit unvermindertem Tempo an dem Laster vorbeigerauscht (also 50 km/h innerorts), wird er sich eine Teilschuld ankreiden lassen müssen,

meint kw
*wokeinanwaltist!*

Hallo,
wer aus einem Grundstück auf die Straße fährt, muss aufpassen -soweit sind wir ja sicher einer Meinung.

Bei einer Straße gilt:
Derjenige, der sich auf der untergeordneten Straße befindet (auch bei „Rechts-vor-links“) muss grundsätzlich warten, da das Vorfahrtsrecht für die gesamte Fahrbahn gilt.

Gruß
HaWeThie

Danke
Hallo

Bei einer Straße gilt:
Derjenige, der sich auf der untergeordneten Straße befindet
(auch bei „Rechts-vor-links“) muss grundsätzlich warten, da
das Vorfahrtsrecht für die gesamte Fahrbahn gilt.

Darauf hab ich gewartet, bei der Sache war ich mir nicht so sicher :smile:

Danke noch mal an alle.
Gruß, DW.