Lieferverzug?

Angenommen, ein Verbraucher bestellt Ware via Internet bei einem Onlinehandel. Die Ware soll - wie üblich bei Neukunden - per Nachnahme und per UPS kommen. UPS kommt auch, aber leider nur vormittags, wo der Kunde auf Arbeit ist. UPS versucht, die Ware drei Mal zuzustellen, und immer klingelt er vormittags. Auf Nachfrage bei UPS meinen diese, dass die Zustellzeit je nach Tour festgelegt ist; eine Zustellung am Nachmittag kann also nicht wie vom Kunden gewünscht erfolgen. Eine Zustellung beim Nachbarn kommt auch nicht in Frage, weil der Nachbar von der Nachnahmegebühr verschont bleiben soll. UPS ist also unflexibel genug, so dass die Ware nach drei Zustellversuchen wieder zurück zum Absender geht.

Jetzt möchte der Kunde natürlich seine Ware haben und möglichst eine Zustellung zu einer Zeit, wo er die Ware auch entgegen nehmen kann. Also schreibt er diesen Sachverhalt dem Händler und setzt ihm eine Frist zur Lieferung der Ware, möglichst mit einem anderen Zustellunternehmen. Der Käufer bietet dem Händler auch alternative Zahlungsmethoden wie Vorkasse oder per Rechnung an.

Der Verkäufer antwortet daraufhin, dass er nur mit UPS versendet und dass bei Neukunden auch nur als Zahlungsart Nachnahme oder per Kreditkarte in Frage kommt.

Was passiert jetzt eigentlich, wenn die Frist abläuft und die Ware immer noch nicht beim Kunden eintrifft? Kann man dann vom Lieferverzug ausgehen? Immerhin sind die misslungenen Zustellungen von UPS nicht das Verschulden des Kunden. Schließlich muss man m. E. als Verbraucher sich nicht unbedingt auf Arbeit frei nehmen, wenn UPS nur vormittags Pakete zustellt.

Was für Möglichkeiten hat der Käufer? Kann er auch darauf drängen, dass mit einem anderen Zustellunternehmen zugestellt wird? Die Zustellung mit UPS ist vom Händler vorgegeben, jedoch nicht vertraglich vereinbart.
Weder bei der Bestellung, noch in den AGB ist eine Zustellung mit UPS vorgegeben. Erst in der Bestellbestätigung (und im weiteren Schriftverkehr) wird darauf hingewiesen.

Mathias

Ist derjenige mal auf die Idee gekommen mit UPS zu telefonieren, anstatt einen Zustellversuch nach dem anderen sinnlos ins Land gehen zu lassen?

UPS liefert Ware beim Nachbarn ab, auf einer Adresse bei der Arbeit, und und und… man muss es denen nur mitteilen.
Ich persönlich habs nicht sehr weit bis zur UPS Station und hole mein Zeug zur Not auch dort selber ab… oftmals noch am selben Abend.

Man muss es eben dem Lieferservice mitteilen. Dafür gibt es auf dem Benachritigunsfetzen eine Telefonnummer und eine Paketnummer.

Zur Not einfach den Zettel ausgefüllt an den Briefkasten kleben, damit die am nächsten Tag wissen was zu tun ist (bedeutet meist allerdings einen weiteren Zeitverlust von einem Tag).

M.E. trägt der Verkäufer keine Schuld für die Unfähigkeit des Kunden… auch wenn ich zugebe, dass egal ob GLS, UPS, DPD die Zustellzeiten für normal-Werkstätige etwas dämlich liegen.

Gruß Ivo

Was erwartest Du eigentlich ???
Hallo,

erzähl doch mal mit welchem Paketdienst du einen individuellen Termin zur Lieferung vereinbaren kannst ?

Mehr als Zustellen in der üblichen Zeit kann der Paketdienst doch nicht.

Was hattest du denn bei der Bestellung erwartet ? Dass Herr UPS oder Herr DHL persönlich mit Dir einen Termin vereinbart ? Das Verhalten des Versenders ist normal und üblich !

Deutschland, Deine Kunden …

Matthias

Frag doch mal deinen

Was für Möglichkeiten hat der Käufer? Kann er auch darauf
drängen, dass mit einem anderen Zustellunternehmen zugestellt
wird? Die Zustellung mit UPS ist vom Händler vorgegeben,
jedoch nicht vertraglich vereinbart.
Weder bei der Bestellung, noch in den AGB ist eine Zustellung
mit UPS vorgegeben. Erst in der Bestellbestätigung (und im
weiteren Schriftverkehr) wird darauf hingewiesen.

Mathias

Moin,

Ist derjenige mal auf die Idee gekommen mit UPS zu
telefonieren, anstatt einen Zustellversuch nach dem anderen
sinnlos ins Land gehen zu lassen?

Ist er offenbar, denn er schreibt

Auf Nachfrage bei UPS meinen diese, dass die Zustellzeit je nach Tour festgelegt ist;

UPS liefert Ware beim Nachbarn ab, auf einer Adresse bei der
Arbeit, und und und…

Hier sehe ich den richtigen Lösungsansatz, einfach die Ware per UPS an den Arbeitspatz liefern lassen.

Gruss,
Tommy

Hi
bei DHL, kannst Du dein Päckchen beim nächsten Postamt abholen (z.B. nachmittag oder Samstag), bei anderen Paketdiensten zumindest auf Wunsch im lokalen Verteilzentrum. Meine Vermieter sind da recht hilfreich, aber ich versuche deshalb über DHL liefern zu lassen, da ich auch Singel und tags arbeiten bin.

A.

DHL is auch supa wegen www.packstation.de :smile:

Levay

Hallo!

Also ohne Garantie, weil ich auch (noch :wink:) nicht so ein SchuldR-Experte bin:

Der Verzug ist in § 286 BGB geregelt. Erforderlich ist u.a. eine Nichtleistung, aber Nichtleistung bezieht sich

NICHT

auf die Herbeiführung eines Leistungserfolges, sondern auf die Vornahme nach der gebotenen Leistungshandlung (BGH NJW 1969, 875 ff).

Gehen wir davon aus, dass es sich um eine Schickschuld handelt, so bedeutet dies: Die Absendung der Ware ist bereits die Leistungshandlung.

Folglich: Wenn der Verkäufer verschickt hat, dann hat er seine Leistungshandlung erbracht und kann nicht in Verzug geraten sein.

Wie gesagt: ohne Garantie :smile:

Damit würde ich eher sagen, dass du selbst im Verzug bist, nämlich im Annahmeverzug nach §§ 293 ff BGB (was natürlich nicht so schwerwiegend ist wie ein Schuldnerverzug, denn die Annahme der Leistung ist keine Pflicht, sondern nur eine Obliegenheit, wie es so schön heißt).

Levay