Feuerwehreinsatz - Kosten zu hoch

Hallo,

stellt euch vor, jemand hat vor einigen Tagen eine Panne mit dem Auto gehabt, wobei die Ölwanne aufgerissen wurde und das gesamte Öl auf die Straße lief. Um eine Umweltverschmutzung zu verhindern wurde der Notruf gewählt. Innerhalb weniger Minuten steht die Feuerwehr vor Ort: 500 m vom Feuerwehrhaus, mit 6 Mann Besatzung.
Dieser Einsatz soll nun 330 € kosten. Um den Schadensfreiheitsrabatt nicht zu gefährden soll der Schadensfall nicht über die Versicherung beglichen werden.
Der Verursacher hat auf die Rechnung reagiert und der Stadt mitgeteilt, dass er bereit ist die entstandenen Unkosten zu tragen, jedoch nicht dieser Höhe. Denn mit dem Sack Ölbinder hätte man auch zu Fuß kommen können und die 6 eingesetzten Feuerwehrleute standen sich mehr im Weg als das sie gearbeitet haben.
Heute nun die Retourkutsche - sehr unfreundlich im Stile von „werter Herr“ - und kein Einlenken. Welche Möglichkeit gibt es dagegen vorzugehen? Gibt es Präzendenzfälle? Kann jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße aus der Lausitz
Claudius

PS: ich bringe das Ganze auch nochmal auf dem Ämter-board.

Hallo,
also ich denke einmal daß derjenige dabei noch Glück gehabt hat.
Es mag Ihm zwar relativ viel erscheinen für den Sack Bindemittel.
Offenbar war dann das Pech nun doch nicht so groß daß es zu einer
Umweltkatastrophe kam, und nun ist es Ihm zu teuer ???

Mir kommt ein Einsatz von 6 Mann (woher sollen die Wissen daß er lieber die
Katastrophe riskierst und nach 500 Meter mit dem Sack dann bestenfalls
angekrochen kommt, nach dem das Öl vielleicht die Strasse schon verlassen hat)
mit 330,-- nicht teuer vor.

Wenn derjenige was sparen will sollte er eher prüfen ob er nicht auf den
Versicherungsbonus verzichten sollte, es kann ja außerdem noch sein daß noch eine
Rechnung fürs Fahrbahnreinigen kommt.
Einfach bei der Versicherung anrufen und es ausrechnen lassen.
Schliesslich ist es ja dort das hinausgeworfene Geld, die Versicherung zu
bezahlen, die dann gar keine Leistung vollbringt.

ol

bei mein auto brand kamen 3 löschzüge aus 3 gemeinden. die rechnung kam ein 3/4 jahr später 690€ alles zusammen

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bei mein auto brand kamen 3 löschzüge aus 3 gemeinden. die
rechnung kam ein 3/4 jahr später 690€ alles zusammen

Dann ist der Brand aber entstanden während das Fahrzeug in Betrieb war!?

Gruß
Robert

Moien!

Stell dir vor die Rechnung wäre in „normaler“ Höhe gekommen…

6 Mann a geschätzter Stunde Arbeitszeit plus Fahrzeugkosten, usw…

Sei froh, daß du noch günstig weggekommen bist und beschwer dich nicht über deren Brief, denn die haben verständlicher Weise Besseres zu tun als sich mit jemanden rumzuärgern, der nicht bezahlen will, was er verursacht hat!

Also von daher der einfache Rat - umgehend zahlen sonst wird es noch teurer…

Gruß
Bernd
P.S.: Meinst du wirklich die rechnen vorher genau nach wieviel Mann wo benötigt werden?? Dann müssten sie ja immer erstmal einen alleine hinschicken der die Lage beurteilt und bei Notfällen ist es dann zu spät…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo „Woher“,

Welche Möglichkeit gibt es dagegen vorzugehen? Gibt es
Präzendenzfälle? Kann jemand helfen?

die Möglichkeit der Überprüfung ist für jeden Betroffenen gegeben. Die Gebühren für einen Feuerwehreinsatz sind in jeder Gemeinde/Stadt in einer sogenannten „Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr“ geregelt. Jede Gemeinde/Stadt, die eine Feuerwehr unterhält(egal ob Freiwillige oder Berufsfeuerwehr), muss eine Satzung für den Kostenersatz erlassen, das ist die Rechtsgrundlage für einen Gebührenbescheid. Ich habe Dir mal ein Beispiel einer solchen Satzung aus der Stadt Baruth/Mark angehängt, weil da brandenburgisches Recht die Grundlage bildet.

http://www.stadt-baruth-mark.de/KosuGeFw.pdf

Diese Satzungen sind für jedermann öffentlich einsehbar, vielleicht hat die Gemeinde, deren Feuerwehr Dir geholfen hat, die Satzung auch im Internet veröffentlicht. Ansonsten kannst Du Dir eine Kopie dort abfordern. In dieser Satzung steht, für welche Handlungen der Feuerwehr Kostenersatz und Gebühren verlangt werden können, und die einzelnen Sätze stehen auch drin.

Dadurch kannst Du zunächst einmal überprüfen, ob rein rechnerisch der Bescheid in der Gebührenhöhe berechtigt ist. Sicherlich ist mal ein Rechenfehler möglich, sind ja auch nur Menschen, die das bearbeiten.

Grundsätzlich sollte man bedenken:
Meist handelt es sich um eine freiwillige Feuerwehr, die Kameraden, die ausrücken, um den Menschen zu helfen, machen dies ehrenamtlich, freiwillig und VÖLLIG UNENTGELTLICH. Und sie nehmen sich nicht nur die Zeit, anderen bei einer jeweiligen Gefahrensituation zu helfen. Sie nehmen sich auch die Zeit, die Technik ständig zu warten, trainieren regelmäßig den Umgang mit der Löschtechnik, und halten sich ständig in Bereitschaft. Flitzen von der Arbeitsstätte weg, wenn die in der Nähe des Unfallortes ist. Rennen auch von Familienfeiern weg, lassen alles stehen und liegen für einen Hilfebedürftigen. Und wissen oft nicht, was sie beim Einsatz erwartet. In dem von Dir geschilderten Fall war es ein relativ „einfacher“ Einsatz, kein Menschenleben unmittelbar in Gefahr usw. Es gibt auch andere Einsätze!

Und damit du mal eine Vorstellung bekommst, was so alles bereitgestellt werden muss von den Gemeinden, damit eine Feuerwehr überhaupt in der Lage ist, helfen zu können, hab ich Dir von der Stadt Baruth/Mark mal einen Bericht über die Tätigkeit und die Kostenpositionen, die es jährlich bei einer Feuerwehr gibt, als Link mit dran gehängt.

http://www.stadt-baruth-mark.de/Brandsch.pdf

Das muss alles ja irgendwie finanziert werden, und dafür sind die Gebühren. Ich denke, das ist wohl auch irgendwie gerecht, meinst Du nicht?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße aus der Lausitz
Claudius

Gerne, wenn es hilft.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit

Hallo Dorit,

danke für Dein Posting. In manchen Punkten stimme ich Dir zu, aber mir geht es in erster Linie um die hohen Personalkosten. Es wurden 6 Mann berechnet, obwohl nur 2 gearbeitet haben - ich sehe einfach nicht ein, dass ich die anderen fürs Rumstehen bezahlen soll, zumal ich bereits den doppelten Gebührensatz zahlen soll, weil Sonntag war.

die Möglichkeit der Überprüfung ist für jeden Betroffenen
gegeben. Die Gebühren für einen Feuerwehreinsatz sind in jeder
Gemeinde/Stadt in einer sogenannten „Satzung über den
Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der
Feuerwehr“ geregelt. Jede Gemeinde/Stadt, die eine Feuerwehr
unterhält(egal ob Freiwillige oder Berufsfeuerwehr), muss eine
Satzung für den Kostenersatz erlassen, das ist die
Rechtsgrundlage für einen Gebührenbescheid. Ich habe Dir mal
ein Beispiel einer solchen Satzung aus der Stadt Baruth/Mark
angehängt, weil da brandenburgisches Recht die Grundlage
bildet.

http://www.stadt-baruth-mark.de/KosuGeFw.pdf

Diese Satzungen sind für jedermann öffentlich einsehbar,
vielleicht hat die Gemeinde, deren Feuerwehr Dir geholfen hat,
die Satzung auch im Internet veröffentlicht. Ansonsten kannst
Du Dir eine Kopie dort abfordern. In dieser Satzung steht, für
welche Handlungen der Feuerwehr Kostenersatz und Gebühren
verlangt werden können, und die einzelnen Sätze stehen auch
drin.

Dadurch kannst Du zunächst einmal überprüfen, ob rein
rechnerisch der Bescheid in der Gebührenhöhe berechtigt ist.
Sicherlich ist mal ein Rechenfehler möglich, sind ja auch nur
Menschen, die das bearbeiten.

In diesem Punkt zweifle ich nichts an.

Grundsätzlich sollte man bedenken:
Meist handelt es sich um eine freiwillige Feuerwehr, die
Kameraden, die ausrücken, um den Menschen zu helfen, machen
dies ehrenamtlich, freiwillig und VÖLLIG UNENTGELTLICH.Und
sie nehmen sich nicht nur die Zeit, anderen bei einer
jeweiligen Gefahrensituation zu helfen. Sie nehmen sich auch
die Zeit, die Technik ständig zu warten, trainieren regelmäßig
den Umgang mit der Löschtechnik, und halten sich ständig in
Bereitschaft. Flitzen von der Arbeitsstätte weg, wenn die in
der Nähe des Unfallortes ist. Rennen auch von Familienfeiern
weg, lassen alles stehen und liegen für einen
Hilfebedürftigen. Und wissen oft nicht, was sie beim Einsatz
erwartet. In dem von Dir geschilderten Fall war es ein relativ
„einfacher“ Einsatz, kein Menschenleben unmittelbar in Gefahr
usw. Es gibt auch andere Einsätze!

Und damit du mal eine Vorstellung bekommst, was so alles
bereitgestellt werden muss von den Gemeinden, damit eine
Feuerwehr überhaupt in der Lage ist, helfen zu können, hab ich
Dir von der Stadt Baruth/Mark mal einen Bericht über die
Tätigkeit und die Kostenpositionen, die es jährlich bei einer
Feuerwehr gibt, als Link mit dran gehängt.

http://www.stadt-baruth-mark.de/Brandsch.pdf

Das muss alles ja irgendwie finanziert werden, und dafür sind
die Gebühren. Ich denke, das ist wohl auch irgendwie gerecht,
meinst Du nicht?

Alles korrekt aber nur in angemessener Höhe, oder?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße aus der Lausitz
Claudius

Gerne, wenn es hilft.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit

Schöne Grüße nach Sachsen-Anhalt

Claudius

Hallo Bernd,

Stell dir vor die Rechnung wäre in „normaler“ Höhe
gekommen…

6 Mann a geschätzter Stunde Arbeitszeit plus Fahrzeugkosten,
usw…

die Rechnung kommt wie die Rechnung eines Lieferanten daher. Einsatzfahrzeug 84 €, Entsorgung 7 €, 6 Mann á 19 €, zzgl. Sonntagszuschlag (x2). Wenn es nun so aufgeschlüsselt wird, wieso darf ich nicht darauf hinweisen, dass von den berechneten 6 nur 2 Mann tatsächlich gearbeitet haben?

Sei froh, daß du noch günstig weggekommen bist und beschwer
dich nicht über deren Brief, denn die haben verständlicher
Weise Besseres zu tun als sich mit jemanden rumzuärgern, der
nicht bezahlen will, was er verursacht hat!

Ich finde es alles andere als günstig. Und ich denke, dass ich das Recht habe eine solche Rechnung in Frage zu stellen und eine höfliche Antwort auf ein korrektes Schreiben erwarten kann.

Also von daher der einfache Rat - umgehend zahlen sonst wird
es noch teurer…

Gruß
Bernd
P.S.: Meinst du wirklich die rechnen vorher genau nach wieviel
Mann wo benötigt werden?? Dann müssten sie ja immer erstmal
einen alleine hinschicken der die Lage beurteilt und bei
Notfällen ist es dann zu spät…

Das nächste Mal werde ich nicht die FW rufen, sondern warten bis die Suppe richtig eingesickert ist, wenn der Abschlepper kommt und das Öl nahezu kostenlos beseitigt.

Hallo,

stellt euch vor, jemand hat vor einigen Tagen eine Panne mit
dem Auto gehabt, wobei die Ölwanne aufgerissen wurde und das
gesamte Öl auf die Straße lief. Um eine Umweltverschmutzung zu
verhindern wurde der Notruf gewählt. Innerhalb weniger Minuten
steht die Feuerwehr vor Ort: 500 m vom Feuerwehrhaus, mit 6
Mann Besatzung.
Dieser Einsatz soll nun 330 € kosten. Um den
Schadensfreiheitsrabatt nicht zu gefährden soll der
Schadensfall nicht über die Versicherung beglichen werden.
Der Verursacher hat auf die Rechnung reagiert und der Stadt
mitgeteilt, dass er bereit ist die entstandenen Unkosten zu
tragen, jedoch nicht dieser Höhe. Denn mit dem Sack Ölbinder
hätte man auch zu Fuß kommen können und die 6 eingesetzten
Feuerwehrleute standen sich mehr im Weg als das sie gearbeitet
haben.
Heute nun die Retourkutsche - sehr unfreundlich im Stile von
„werter Herr“ - und kein Einlenken. Welche Möglichkeit gibt es
dagegen vorzugehen? Gibt es Präzendenzfälle? Kann jemand
helfen?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße aus der Lausitz
Claudius

PS: ich bringe das Ganze auch nochmal auf dem Ämter-board.

Hallo,

Welche Möglichkeit gibt es dagegen vorzugehen?
Kann jemand helfen?

Häufig gibt es sog. Feuerwehrsatzungen, welche die Gemeinde beschlossen hat. da stehen dann die Preise drin. Wenn da steht, Ausrücken bei Verkehrsunfall = 330 EUR, dann ist alles ok. Natürlich kannst Du mit einem Verwaltungsrecht- RA versuchen die Satzung zu kippen.

Ciao maxet.

Hallo,

Schönen Gruß,

Welche Möglichkeit gibt es dagegen vorzugehen?
Kann jemand helfen?

Häufig gibt es sog. Feuerwehrsatzungen, welche die Gemeinde
beschlossen hat. da stehen dann die Preise drin. Wenn da
steht, Ausrücken bei Verkehrsunfall = 330 EUR, dann ist alles
ok. Natürlich kannst Du mit einem Verwaltungsrecht- RA
versuchen die Satzung zu kippen.

Heißt faktisch, wenn die etwas in die Gemeindesatzung schreiben, dann ist dagegen kaum ein Angehen möglich? Ich gründe eine Stadt. Dann lege ich auch einfach Gebühren fest und freue mich, dass es keine Handhabe dagegen gibt.

Ciao maxet.

Ist ja fast noch billig, wenn Du für eine ausgebranntes Auto 690 € bezahlst und ich füpr 3,5 l Öls - wohl etwa 0,5% eines Autos - bereits den halben Preis löhnen darf. Sorry, aber ich komm noch immer nicht über diese Gebührenwillkür hinweg.

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X-post Ämter und Behörden
Hallo Claudius:
wenn du schon doppelt postest, dann weis bitte darauf hin

Gruß
HaWeThie

Hallo Claudius:
wenn du schon doppelt postest, dann weis bitte darauf hin

Gruß
HaWeThie

Wie heißt es in anderen Foren so schön: „Wer lesen kann ist klar im Vorteil.“ Ich weise bei beiden Postings darauf, dass es in einem weiteren Forum erscheint. Ergo immer bis zum Ende lesen.

unbelehrbar…
… von daher ist jeglich weiterer Kommentar verschwendete Zeit…

Bernd

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Hallo Claudius,

die Rechnung kommt wie die Rechnung eines Lieferanten daher.
Einsatzfahrzeug 84 €, Entsorgung 7 €, 6 Mann á 19 €, zzgl.
Sonntagszuschlag (x2). Wenn es nun so aufgeschlüsselt wird,
wieso darf ich nicht darauf hinweisen, dass von den
berechneten 6 nur 2 Mann tatsächlich gearbeitet haben?

hab noch mal etwas in meinen Unterlagen gegraben.
Vor einigen Jahren gabs folgenden Fall:
Eine Vermieterin läßt die Wohnung eines verstorbenen alleinstehenden Mieters öffnen und findet mehrere hundert Flaschen mit allen möglichen Chemikalien.
Die packt sie mehr oder weniger ordentlich in Kartons und stellt die in eine alte Fabrik.
Irgendwann entdeckt die ein Mitbürger, alarmiert die Polizei, die die Feuerwehr und die holt ein privates Entsorgungsunternehmen dazu.
Das rückt mit einem Fahrzeug, zwei Arbeitern und einem Chemiker an.
Damals (vor etwa zehn Jahren) wurde von diesem Unternehmen pro Arbeiter und Stunde etwas über 70 DM und für den Chemiker 123 DM abgerechnet. Da bist Du m.E. doch seeehr günstig weggekommen, denn wenn heute ein privater Entsorger angerückt wäre, hättest Du das wahrscheinlich in € zu zahlen.

So und nun gib endlich Ruhe!!!

Gandalf

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Hi,

bei mein auto brand kamen 3 löschzüge aus 3 gemeinden. die
rechnung kam ein 3/4 jahr später 690€ alles zusammen

Ist ja fast noch billig, wenn Du für eine ausgebranntes Auto
690 € bezahlst und ich füpr 3,5 l Öls - wohl etwa 0,5% eines
Autos - bereits den halben Preis löhnen darf. Sorry, aber ich
komm noch immer nicht über diese Gebührenwillkür hinweg.

Stichwort: Stichwort.
Da wurde dann die Gebühr für das Stichwort ‚Auto brennt‘ abgerechnet.
Dann ist es (ich hab es in irgend einem Beitrag von mir schon mal geschrieben) eine pauschale Abrechnung.

Gandalf

Ich lasse mir nur ungern den Mund verbieten!
Ein bisschen mehr Zurückhaltung bitte.
Man kann ja alles denken, aber muß man alles sagen?
Au8sserdem habe ich immernoch gehofft, dass endlich mal eine qualifizierte Antwort kommt.

Gruß

Ach Gandalf
Es geht eben nicht um die Abrechnung nach Gebührensatzung unter dem Stichwort „Ölverlust“, sondern sehr konkret um die Abrechnung nach Fahrzeugen, eingesetzten Kräften und Havariemitteln. Die jedoch als Pauschalen berechnet werden.

Gruß

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Tach Claudius,

Au8sserdem habe ich immernoch gehofft, dass endlich mal eine
qualifizierte Antwort kommt.

qualifiziert ist also nur das, was Dir in den Kram passt?!
In diesem Strang (und auch dem im Ämterbrett) wurden Dir dutzende qualifizierte Antworten gegeben, nur passen sie dem Herrn Noack leider nicht in den Kram.
Du bist zu schnell (=unangepasst) über eine Straße gefahren, hast die Umwelt verschmutz, Dir wurde schnell, unkompliziert und kompetent geholfen und was machst Du - Motzen.
Wenn man Dir den Sachverhalt erklärt (m.E. recht objektiv), was kommt von Dir - ‚ich laß mir nicht den Mund verbieten‘

Noch mal:
Gib endlich Ruhe!

Gandalf

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Hallo Claudius,

Natürlich kannst Du mit einem Verwaltungsrecht- RA
versuchen die Satzung zu kippen.

Heißt faktisch, wenn die etwas in die Gemeindesatzung
schreiben, dann ist dagegen kaum ein Angehen möglich? Ich
gründe eine Stadt. Dann lege ich auch einfach Gebühren fest
und freue mich, dass es keine Handhabe dagegen gibt.

Es gibt Grossstädte in unserem schönen Freistaat, die die Strassenausbaugebührensatzung für eine kleine Nebenstrasse mind. dreimal fassen mussten, weil sie vor Gericht keinen Bestand hatten. Auch die Gründung von (Ab)Wasserzwckverbände wurde schon für null und nichtig erklärt.
Also ganz so sorgenfrei ist das Geschäft nicht und ausserdem brauchst Du ja noch Einwohner für deine Kommune…

Ciao maxet.

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