sagen wir, ich hätte ein neueun pc an einen bekannten verkauft. wobei ich noch im besitz der rechnung bin. vereinbart wurde eine ratenzahlung Beispiel: 350€ wert des pc. der pc ist seid über 1,1/4 jahr schon bei ihm und ich habe 200€ bekommen. seid halben jahr kommt der rest betrag nicht, auch nach mehrmahligen ansprechen aus die summe. nun haben wir etwas zoff ( kinderkram eigendlich) kein gespräch mehr zwischen uns. jetzt wollen sie weg ziehen.
was muss oder kann ich machen, damit ich das geld oder den pc wiederbekomme?
freiwillig wollen sie ihn nicht geben
So wie ich das verstanden habe, habt ihr keinen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Demnach wäre dein Freund jetzt Eigentümer des PCs, den du damit nicht herausverlangen kannst.
Was den ausstehenden Kaufpreis angeht, so musst du ihn wohl verklagen (oder auf dem Schaden sitzen bleiben).
Levay
Hallo woher, Levay hat ja alles schon geklärt. Was die Klage anbetrifft, hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag mit ihm über die 350 und eine Quittung über die 200? Denn das ist wichtig für den Beweis, dass sie das Geld noch schulden. Denn so wie das aussieht, werden die das bestreiten. Und dann musst Du beweisen, dass die 150 noch offen sind.
Gruss
Barbara
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ist das nicht diebstahl oder betrug. wenn sowas vorsetzlich gemacht wird.
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Hi,
ist das nicht diebstahl oder betrug. wenn sowas vorsetzlich
gemacht wird.
nö. Es gibt einen Kaufvertrag (ggf. auch mündlich oder konkludent) und es ist nicht strafbar, wenn man bei der Bezahlung säumig wird.
Du solltest ihm eine Mahnung schreiben, in der Du die Restzahlung fällig stellst und bei Nichtzahlung innerhalb von 2 Wochen gerichtliche Schritte einleiten wirst. Das machst Du dann über den Mahnbescheid.
Gruss Hans-Jürgen
***
ist das nicht diebstahl oder betrug. wenn sowas vorsetzlich
gemacht wird.
Weise erst mal der Vorsatz nach… das dürfte in der Regel recht schwierig sein.
Gruß Ivo
Hallo woher,
nochmal, beweisen kannst Du es nicht mit Schriftstücken, aber vielleicht probierst Du es, wenn Du glaubst, dass sie, wenn sie einen Brief vom Anwalt bekommen, darauf zahlen. Ob sich das für 150 lohnt, das ist eine andere Frage.
Gruss
Barbara
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jo, das ist es ja. gehe ich zum anwalt, sind die gebühren für alles höher. als der geforderte betrag.
also was nun. ?
seltsame rechtsprechung.
geht man in die wohnung. und nimmt den pc mit, ist es diebstahl.
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ist das nicht diebstahl oder betrug. wenn sowas vorsetzlich
gemacht wird.
Ja, wenn er von Anfang an (!) nicht vorgehabt hat zu bezahlen, wäre es Betrug. Aber das ist in diesem Fall ja nun wirklich nicht anzunehmen, geschweige denn zu beweisen.
Diebstahl ist es schon mal gar nicht, und Unterschlagung auch nicht. Dein Freund ist rechtmäßiger Eigentümer der Sache.
Levay
jo, das ist es ja. gehe ich zum anwalt, sind die gebühren für
alles höher. als der geforderte betrag.
Äh… das ist generell so ja gar nicht richtig.
seltsame rechtsprechung.
Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, sondern mit Gesetzeslage.
geht man in die wohnung. und nimmt den pc mit, ist es
diebstahl.
Du hast ihm den PC aber ja wohl freiwillig gegeben.
Levay
Hallo Hans-Jürgen und die anderen!
Ich ergänze: Und nach dem Mahnbescheid kommt der Vollstreckungsbescheid. Wenn dann immer noch nix passiert, hast du einen Vollstreckungstitel und der Gerichtsvollzieher kann losgeschickt werden.
Schöne Grüße,
Juli
Servus woher,
warum denn gleich zum Anwalt rennen.
Ein Mahnformular gibts im Schreibwarengeschäft um die Ecke.
kaufen, ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen.
Der Rest läuft dann alleine.
Gruß Richard
Hallo Julia, so schnell geht das nicht das bangen dauert mindestens 4 Wochen
Mahnbescheid + 14 Tg. kommt Widerspruch?? wenn Ja klagen
14 Tage abgelaufen nach Zustellung
Volstreckung beantragen kommt Widerspruch?? wenn Ja klagen
Hier dürfte es Schwierigkeiten mit der Beweisabarkeit geben, ansonsten
zum Schiedsmann, das ist am billigsten und genau so rechtskräftig wie ein Urteil.
Grenze etwa 600 Euro.
Jakob
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Hallo alle.
Jakob hat recht. Nur heißt es Einspruch nach VollStr.B.(Klugschei… der ich bin)
Und beachtet jeder mahnbescheid kostet auch Gebühren, vielleicht nicht die Welt, aber wenn widersprochen wird, sind gleich die Gerichtsgebühren noch fällig und unser Freund verliert auf jeden fall, glaubt es mir. Ex-Freunde, die sich streiten, da fliegen die Fetzen.
Gruss
Barbara
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Servus woher,
warum denn gleich zum Anwalt rennen.
Ein Mahnformular gibts im Schreibwarengeschäft um die Ecke.
kaufen, ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen.
Der Rest läuft dann alleine.
Hallo Richard
Anwaltschreiben deshalb, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass ein Laie meist(nicht immer) davon ausgeht: „wenn ein Anwalt das schreibt, dann hat er es geprüft und sieht Chancen.“
Und einfache Schreiben, wie der, kosten bei einem Streitwert von 150 nicht die Welt. Meist melden sie sich auch darauf und man weiss, woran man ist.
Den Mahnbescheid kann man dann immer noch selbst einleiten.
Gruss
Barbara
Hi,
womit sich wieder mal das Sprichwort bestätigt:
„Geld macht die Freundschaft kaputt“
Du schreibst, Du hättest die Original Rechnung noch. Einen Kaufvertrag zwischen Dir und der Bekannten gibt es nicht? Eine Zahlungsbestätigung über die 200,-€ auch nicht?
Also Gerät in der Wohnung abholen.
Da werden dann zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit die Messer gewetzt, aber das wäre der Preis den Du bezahlen müsstest um Deinen PC wieder zu bekommen.
Alternativ: Das Thema abhaken als Erfahrungswert, denn über den Anwalt ohne jegliche schriftliche Basis nur mit zeugenlosen Vereinbarungen wirds wirklich schwer auf rechtlichem Wege ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.
Nicht besonders motivierend, aber zumindest recht realistisch.
Gruß
Hi,
womit sich wieder mal das Sprichwort bestätigt:
„Geld macht die Freundschaft kaputt“
Du schreibst, Du hättest die Original Rechnung noch. Einen
Kaufvertrag zwischen Dir und der Bekannten gibt es nicht? Eine
Zahlungsbestätigung über die 200,-€ auch nicht?
Also Gerät in der Wohnung abholen.
Da werden dann zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit die Messer
gewetzt, aber das wäre der Preis den Du bezahlen müsstest um
Deinen PC wieder zu bekommen.
Na, da bin ich ganz baff. Das gibt doch Mord und Totschlag, was du da rätst. Für 150 Euro?
Wenn woher das so macht, dann hat er folgende Delikte begangen: Hausfriedensbruch, Diebstahl und wenn noch „die Messer gewetzt“ werden, Körperverletzung und dann wird das ein Raubdelikt. Und ein Rechtfertigungsgrund? Selbstjustiz ist hierzulande verboten.
Gruss
Barbara
Hallo Jakob!
Klaro hast du recht. Aber ich dachte, wenn ich gleich wieder so kompliziert daherred, versteht das eh nur die Hälfte und das ist ja nicht der Sinn. Und eigentlich möcht ich mir nicht nochmal vorwerfen lassen, dass es kein Wunder sei, wenn kein Mensch bei Jura durchblickt. Ich wollte es einfach nur grob ergänzen. Oki doki?
Schöne Grüße,
Juli
Servus Barbara,
als Anwältin mußt Du das ja so sehen, aber ich habe mit den Anwälten auch schon so meine Erfahrung gemacht.
Und dann ist da noch der psychologische Effekt.
Wenn vom Gericht der Mahnbescheid kommt zahlten in der Vergangenheit sogar nicht Zahlungspflichtige.
Gruß Richard
Hallo Richard, schlimm wir anwälte, ich weiss. Aber nochmal an dieser Stelle, ich mache keine Werbung für mich oder andere Anwälte.
Und ein Mahnbescheid kostet auch.
Was mehr Gewicht hat, da würde ich gerne eine Statistik dafür haben. Wäre mal interessant.
Gruss
Barbara
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