Lebenslänglich

Hallo Experten,
wer kann mir sagen, was „lebenslänglich“ in Deutschland konkret bedeutet? Ich habe so etwas im Kopf wie maximal 15 Jahre, bei guter Führung aber nur ca. die Hälfte, stimmt das? Und wann kann es den ersten Freigang geben? Läuft ein lebenslänglich Verurteilter eventuell schon nach 5 Jahren für einige Stunden wieder frei herum?
Gruß!
Christian

Hallo Christian,

ich habe „was bedeutet lebenslänglich“ einfach mal bei Google eingegeben.

Da kam das:

Im deutschen Recht bedeutet „lebenslänglich“ zunächst auch wirklich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Verurteilten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer.

Dies dürfte trotz der Quelle: http://www.sat1.de/shows/barbarasalesch/gerichtslexi…

Richtig sein.

Gruß Ivo

Hallo Christian,

zunächst einmal heisst eine Lebenslange Freiheitsstrafe auch wirklich
Lebenslang…
Der Einzige Häftling in der BRD bei dem dieses aber auch praktiziert wurde,war der Stellvertreter des Führers,Rudolf Heß.
Ansonsten hängt es vom jeweiligen Bundesland und von der zuständigen Behörde ab,wie lange es wirklich ist.
In Bayern z.B. ist diese durchschnittlich 21 Jahre,in Niedersachsen
dagegen 17 Jahre.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht 1977 ja ausdrücklich festgestellt,das eine „echte“ Lebenslange Freiheitsstrafe nicht mit den „Grundidealen“ unserer Verfassung vereinbar sei…
Von daher wird auch in der Regel die Freiheitsstrafe in eine anschließende „Sicherungsverwahrung“ umgewandelt…
wenn die Tat entsprechend war…

Außerdem könte man jetzt ja über das Generelle „Sanktions-Verfahren“
diskutieren…

Bricht einer bei dir ein und stiehlt dir 2000 EURO kommt der 1 oder
2 Jahre in den Knast…
Heisst der „Vogel“ Hartz und „klaut“ dir die Bezugsdauer deines
Arbeitslosengeldes…kriegt der dafür noch Geld…
(ich weiss,jetzt gibt es hier wieder eine Endlos-Diskussion,aber für mich ist da kein Unterschied,ob ich jemanden direkt 2.000 EURO klaue…oder das mit „Gesteltzen Worten“ umschreibe…)

mfg

Frank

Heisst der „Vogel“ Hartz und „klaut“ dir die Bezugsdauer
deines
Arbeitslosengeldes…kriegt der dafür noch Geld…

Na ja, das ist so dämlich, dass man darauf nicht viel sagen muss. Niemand bekommt etwas in dem Sinn weggenommen, es geht ja nur darum, was man angerechnet bekommt, wenn einem etwas ZUTEIL werden soll. Also was man WENIGER vom Staat bekommt.

Insofern ist der Vergleich unabhängig davon, wie man zu Hartz IV steht, so unglaublich plump, dass ein langer Thread eigentlich eine völlig verfehlte Würdigung wäre.

Levay

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Hallo Levay,

nein?? niemand bekommt etwas wegenommen??

Nach „Alter Regelung“ habe ich Anspruch auf 36 Monate Arbeitslosengeld…das ist eine Versicherungsleistung!!..
diese bezahle ich mit meinen Versicherungsbeiträgen in Form der Arbeitslosenversicherung…diese Beiträge werden mir für ALLE
Arbeits-Stunden (Montags bis Sonntags /0 bis 24 Uhr berechnet…)
Als Arbeitslosengeld wird mir ohnehin schon NUR die „Normale“
Wochen-Abeitszeit von Montags bis Freitags 6 Uhr bis 16 Uhr berechnet…
Ab dem 01.Januar 2005 erhalte ich NUR noch für 12 Monate ALG…danach würde ich in die „Sozialhilfe“ rutschen…das sind 2 „Geklaute Jahre“…
Ich möchte dich mal hören,was du sagts,wenn du in eine Versicherung einzahlst und die dir dann sagen,ätsch…jetzt haben wir soviel „Kohle“ gemacht…es gibt nix…
(achja …Offiziell würde eine „Private VErsicherung“ ja „Konkurs“
anmelden…:smile:) )

mfg

Frank

Lieber Frank

Bricht einer bei dir ein und stiehlt dir 2000 EURO kommt der 1
oder 2 Jahre in den Knast…
Heisst der „Vogel“ Hartz und „klaut“ dir die Bezugsdauer deines
Arbeitslosengeldes…kriegt der dafür noch Geld…
(ich weiss,jetzt gibt es hier wieder eine
Endlos-Diskussion,aber für mich ist da kein Unterschied,ob ich
jemanden direkt 2.000 EURO klaue…oder das mit „Gesteltzen
Worten“ umschreibe…)

Wo Du recht hast hast Du nicht Recht, so ist das mal in unserem Lande.
Unser Gesetz regelt die Kriminalität, und die Wahrheit auszusprechen ist nun mal verboten, wenn sich’s nicht um die erwünschte Wahrheit handelt.

Zu diesem Thema gibt es sogar schon lange ein Buch
„Nieten in Nadelstreifen“

Dem kleinen wards genommen, dem großen wards gegeben und das schon seit Adam das Paradies verließ.

Ändern können wirs nicht, und die Mehrheit besteht nun mal aus den Dummköpfen die einfach mitlaufen.
Wer jetzt bei uns am Ruder sitzt, das sind doch überwiegend die Studenten von damals (RAF und Bader Zeiten) die gegen das demonstrierten was sie heute selbst betreiben.

Der AN wird heutzutage dafür verantwortlich gemacht, wenn er keine Anstellung findet - wohl ganz nach dem Motto: „stell dich doch selber wo ein oder mach dich selbständig“

Also, ich hab auch keine Idee, wie man das ganze verbessern könnte.

Und nach Hartz V wird Arbeitslosigkeit dann unter Strafe gestellt.

Sie haben Augen um zu sehen - doch sie sehen nicht
Sie haben Ohren um zu hören - doch sie hören nicht
meinte Jesus vor mehr als 2000 Jahren und trifft heute noch zu.

in diesem Sinne
Richard

Woher hast Du denn das?
Hi!

Nach „Alter Regelung“ habe ich Anspruch auf 36 Monate
Arbeitslosengeld…

Nicht in Deinem Alter!
Da gab es auch nach alter Regelung nur 12 Monate ALG, dann ALH!

LG
Guido

Lebenslänglich ist Lebenslänglich.

Alles Andere ist quatsch !

Über vorzeitige Aussetzung entscheiden
die Strafvollstreckungskammern.
Da gibt es keinen Rechtsanspruch !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unser Gesetz regelt die Kriminalität, und die Wahrheit
auszusprechen ist nun mal verboten, wenn sich’s nicht um die
erwünschte Wahrheit handelt.

So? Bist du schon mal wegen deiner Meinungsäußerung verurteilt worden oder wie? Welches Gesetz meinst du denn, das dir die Meinungsäußerung verbietet? Konkret, bitte - nach welchem Recht ist es verboten zu sagen, was man denkt!?

Also, ich hab auch keine Idee, wie man das ganze verbessern
könnte.

Macht nix, Hauptsache meckern, besser können musst du es nicht.

Und nach Hartz V wird Arbeitslosigkeit dann unter Strafe
gestellt.

Das hat du wohl leider Recht. Druck machen, ohne vorher die Arbeitsplätze anzubieten, ist grotesk.

Levay

1 „Gefällt mir“

du hast doch vor 6 jahren schröder gewählt, gell.

cu
alex

Hallo Frank,

Nach „Alter Regelung“ habe ich Anspruch auf 36 Monate
Arbeitslosengeld…das ist eine Versicherungsleistung!!..

kommt drauf an, wie alt Du das nachforschst. Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, als generell nur 12 Monate Arbeitslosengeld gezahlt wurden. In Abhängigkeit von Alter und Vermittelbarkeit wurde das dann geändert.

Da hat komischerweise keiner protestiert, dass die Gesetze geändert wurden…

diese Beiträge werden mir für ALLE
Arbeits-Stunden (Montags bis Sonntags /0 bis 24 Uhr berechnet…)

boah, arbeitest Du rund um die Uhr?

Gruß, Karin

Hallo,

„Trotz der Quelle“ ist gut. Da gibt es auch andere gute sachen. Bei Salesch meine ich. Als Referendar kannst Du Dir das Strafverfahren vor gericht reinziehen. Nur ja nicht den Inhalt.
Gruss Barbara

P.S.: ich kenne wirklich keinen Fall in Deutschland, wo lebenslang, lebenslang bedeutet. Das wäre auch mit dem Grundsatz der Resozialisierung gar nicht vereinbar. Die Kammer tut sich da schwer.
Meine Meinung: Wenn Deutschland Schwerverbrecher abschrecken will, dann sollten diese auch im Gefängnis sterben, oder zumindest so alt werden, dass sie weder eine Waffe noch ihren Schw… nutzen können.

Gruss
Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karin,

diese Beiträge werden mir für ALLE
Arbeits-Stunden (Montags bis Sonntags /0 bis 24 Uhr berechnet…)

boah, arbeitest Du rund um die Uhr?

Damit meinte ich alle Schichtarbeiter,siehe z.B. OPEL,VW ,BAHN,POST usw.
die in 3 Schichten arbeiten…

mfg

Frank

P.S.: ich kenne wirklich keinen Fall in Deutschland, wo
lebenslang, lebenslang bedeutet.

Komisch, geht doch öfter mal durch die Presse, das ein Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt.

Liest du keine Zeitung?

Levay

und nur ein Beispiel.
siehe lebensgeschichte Möllemann.
gruß Richard

Dass ein Gericht das entscheidet, habe ich nicht bezweifelt.
Wenn Du mir nachweisen kannst durch das Lesen Deiner Zeitung, dass diese Verurteilungen auch lebenslang abgesessen haben, dann lese ich sie genauer. Denn dann habe ich was verpasst hier in deutschland

Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

du hast doch vor 6 jahren schröder gewählt, gell.

Hi!

Nix für ungut, aber bei der „Alternative“ (sprich: nicht rotgrün, sondern schwarzgelb) hätten wir mittlerweile ja schon so etwas wie Hartz 8… - damit werben die ja sogar

LG
Guido, der gerade merkt, dass das recht wenig mit der Ursprungsfragen zu tun hat

und nur ein Beispiel.
siehe lebensgeschichte Möllemann.
gruß Richard

Wann wurde Möllemann verurteilt und wegen welchen Delikts?

Na, auf die Antwort bin ich ja gespannt…

Freie Meinungsäußerung schützt vor Verboten des Staates und nicht davor, dass andere eine andere Meinung haben.

Levay

Ich warte noch auf Quellen und Beweise dafür, dass Herrn Möllemanns Meinungsfreiheit durch staatliches Handeln verletzt wurde!

Levay

Guido, der gerade merkt, dass das recht wenig mit der
Ursprungsfragen zu tun hat

Wenn sich jemand über das Wetter beklagen würde, würde auch irgendwann jemand Rot-Grün dafür verantwortlich machen. Man schweift eben schnell ab vom Thema, wenn jemand auf diese Weise eine „Diskussion“ eröffnet :smile:

Levay