Angeblich Ferienwohnung angemietet

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand per Telefon eine
Ferienwohnung anmietet und 14 Tage später eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter erhält. Man diese Bestätigung aber per Mail zurückweißt mit dem Hinweis, dass das Datum nicht stimmt und die Bestätigung zu spät kam und man schon eine andere Wohnung angemietet hat.
Der Vermieter dann anruft und sagt, ihm liege keine Mail vor.
Kann der Vermieter einen in Regreß nehmen, obwohl ihm keine schriftliche Bestätigung des Mieters über diese Wohnung vorliegt ???

Wenn der Vermieter es drauf anlegt,
führt er einen Prozess und hat
sogar Zeugen. Dann bist Du dran !

Übrigens : so ist ne gemeine Sache.
Anmieten und „Ar… lecken“.

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand per Telefon eine
Ferienwohnung anmietet und 14 Tage später eine schriftliche
Bestätigung vom Vermieter erhält. Man diese Bestätigung aber
per Mail zurückweißt mit dem Hinweis, dass das Datum nicht
stimmt und die Bestätigung zu spät kam und man schon eine
andere Wohnung angemietet hat.
Der Vermieter dann anruft und sagt, ihm liege keine Mail vor.
Kann der Vermieter einen in Regreß nehmen, obwohl ihm keine
schriftliche Bestätigung des Mieters über diese Wohnung
vorliegt ???

Na, na, na, ein bisschen sachlicher wäre nicht schlecht. Der Frager will ja nicht deine Meinung, sondern eine Lösung, auch wenn sie zu seinem ungunsten fällt.
Und nun zum Fall und meiner Wertung:
Telefonisch wurde ein Vertrag abgeschlossen. Für seine Gültigkeit, muss er nicht schriftlich erfolgen. Da das Schreiben des Vermieters auch nur als Bestätigung tituliert wurde, würde auch eine Schriftform nicht vereinbart. Also muss auch keine Rückbestätigung erfolgen.
Falsche Datum in der Bestätigung:
Das ist vielleicht ein Fall des vesteckten Dissens oder ein Anfechtungsgrund, denn der Mieter auch durch die vesande Mail erklärt hat. Aber in beiden Fällen ist als Folge das Festhalten an die telefonische Vereinbarung, nämlich Anmietung zum richtigen Datum.

Fazit: Aus dem Vertrag kommt der Mieter nicht raus.

Und beweisen kann das der Vermieter mit der Bestätigung. Da braucht er keine Zeugen.

Gruss
Barbara

Wenn der Vermieter es drauf anlegt,
führt er einen Prozess und hat
sogar Zeugen. Dann bist Du dran !

Übrigens : so ist ne gemeine Sache.
Anmieten und „Ar… lecken“.

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand per Telefon eine
Ferienwohnung anmietet und 14 Tage später eine schriftliche
Bestätigung vom Vermieter erhält. Man diese Bestätigung aber
per Mail zurückweißt mit dem Hinweis, dass das Datum nicht
stimmt und die Bestätigung zu spät kam und man schon eine
andere Wohnung angemietet hat.
Der Vermieter dann anruft und sagt, ihm liege keine Mail vor.
Kann der Vermieter einen in Regreß nehmen, obwohl ihm keine
schriftliche Bestätigung des Mieters über diese Wohnung
vorliegt ???

Und beweisen kann das der Vermieter mit der Bestätigung.

Was soll eine vom Vermieter selbst verfasste Bestätigung anderes beweisen als daß der Vermieter dieses Schriftstück verfasst hat.

Und beweisen kann das der Vermieter mit der Bestätigung.

Was soll eine vom Vermieter selbst verfasste Bestätigung
anderes beweisen als daß der Vermieter dieses Schriftstück
verfasst hat.

Die Antwort habe ich erwartet. Und habe mir schon die Entgegnung bereit gelegt. Wenn der Vermieter seriös ist und nicht aufgefallen ist mit Bestätigungen, die angefochten werden,dann kann das sehr gut als Indiz gelten, dass der Vertrag geschlossen wurde. Wenn er sogar so klug ist und die angeblich nicht erhaltene mail doch noch vorweisen kann, dann kann das alles zusammen ohne Zeugen als Beweis gelten.

Oder übersehe ich da etwas?
Gruss
Barbara

Die Antwort habe ich erwartet. Und habe mir schon die
Entgegnung bereit gelegt. Wenn der Vermieter seriös ist und
nicht aufgefallen ist mit Bestätigungen, die angefochten
werden,dann kann das sehr gut als Indiz gelten, dass der
Vertrag geschlossen wurde. Wenn er sogar so klug ist und die
angeblich nicht erhaltene mail doch noch vorweisen kann, dann
kann das alles zusammen ohne Zeugen als Beweis gelten.

Aber dann kann ja bei jeder Anfrage nach einer Ferienwohnung der Vermieter gleich eine Bestätigung hinterherschicken ohne das ich je eine Wohnung gebucht habe !

Oder übersehe ich da etwas?

Gruss
Barbara

Aber dann kann ja bei jeder Anfrage nach einer Ferienwohnung
der Vermieter gleich eine Bestätigung hinterherschicken ohne
das ich je eine Wohnung gebucht habe !

Ist Dir das oft passiert?

Barbara