wer kann mir mit einer Information zu folgendem Thema helfen?
Ich liege im Klinch mit einem Bekannten, der steif und fest behauptet, er dürfe (als Deutscher)in Italien trotz in Deutschland vorübergehend entzogener Fahrerlaubnis,fahren.
Ich glaube das nicht - er sagt es sei so.
Für informelle Tipps im Voraus ein herzliches Dankeschön.
Je fundamentierter desto besser.
Das kommt darauf an, welches Land die Fahrerlaubnis ausgestellt hat. Mit der Staatsangehörigkeit hat das nichts zu tun. Wenn Deutschland vorübergehend die deutsche Fahrerlaubnis entzieht, dann kann er nicht in Italien fahren (mangels Fahrerlaubnis). Deutschland könnte aber beim gleichen Delikt keine italienische Fahrerlaubnis entziehen - daher wäre das diesfalls nur ein Fahrverbot für Deutschland.
da Italien zur Europäischen Union gehört,darf dein Bekannter da genauso wenig wie in irgendeinem anderen Staat der EU ein Kraftfahrzeug führen.
Da er nämlich gemäß § 47 FeV in Verbindung mit der EU-Richtlinie zum Führen von Kfz. in der EU über keine Gültige Fe verfügt…
Es gilt übrigens auch umgekehrt…eine deutsche Behörde kann auch einem
anderem EU-Bürger die Fahrerlaubnis entziehen und seine „Sichtbarmachung der Fe“ (also den Führerschein) einziehen und an die ausstellende Behörde senden.