Vergabe - Unterschrift

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Sep 2004

Hallo,

es sei der Baubetrieb Grün-Blau (GB) der sich an einer VOB-Ausschreibung der Stadt E beteiligt.
Die Sekretärin zermanscht in letzter Minute das Auftragsschreiben, welches rechtsgültig unterschrieben war. Sie druckt es erneut aus. Da die Geschäftsführer Hinz und Kunz schon in der Mänersauna und daher nicht ansprechbar sind, bittet die Sekretärin den Hoffeger Herrn Meyer das Angebotsschreiben zu unterzeichnen und es bei der Submissionsstelle abzugeben. Es geschieht rechtzeitig.

Am nächsten Tag unterschreibt Herr Hinz ein Schreiben mit welchen er Herrn Meyer als unterschriftsberechtigt bestätigt (=Vollmacht) und schickt diesen zur Angebotseröffnung. Herr Meyer gibt die Vollmacht vor Öffnung der Angebote bei der Submissionsstelle ab.

Nun die Frage:
1. Ist das Angebot der Fa. GB zu werten ?

Ciao maxet.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Fehler ?

    Hallo maxet,

    wenn wir annehmen, dass dies ein Fehler ist Die Sekretärin zermanscht in letzter Minute das
    Auftragsschreiben, welches rechtsgültig unterschrieben war.
    und "Auftragschreiben" durch "Angebotsschreiben" ersetzen macht es Sinn.
    Dann würde die Antwort "JA" lauten.

    Freundliche Grüsse
    Anonym

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      hast Recht mit der Korrektur owT.

      Ciao maxet.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vergabe - Unterschrift

    Hallo Maxet, Am nächsten Tag unterschreibt Herr Hinz ein Schreiben mit
    welchen er Herrn Meyer als unterschriftsberechtigt bestätigt
    (=Vollmacht) und schickt diesen zur Angebotseröffnung. Herr
    Meyer gibt die Vollmacht vor Öffnung der Angebote bei der
    Submissionsstelle ab.

    Nun die Frage:
    1. Ist das Angebot der Fa. GB zu werten ?
    Das Angebot ist gültig. Die Vollmacht ist nicht an die Schriftform gebunden, das nachträgig eingereichte Schreiben hat nur eine bestätigende Wirkung.

    Grüße,

    Anwar

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vergabe - Unterschrift

      Hallo Anwar, Am nächsten Tag unterschreibt Herr Hinz ein Schreiben mit
      welchen er Herrn Meyer als unterschriftsberechtigt bestätigt
      (=Vollmacht) und schickt diesen zur Angebotseröffnung. Herr
      Meyer gibt die Vollmacht vor Öffnung der Angebote bei der
      Submissionsstelle ab.

      Nun die Frage:
      1. Ist das Angebot der Fa. GB zu werten ?
      Das Angebot ist gültig. Die Vollmacht ist nicht an die
      Schriftform gebunden, das nachträgig eingereichte Schreiben
      hat nur eine bestätigende Wirkung.
      malk weitergesponnen, wenn Herr Meyer nun nicht zur Angeboteröffnung kommen kann, da er planmässig, die rechte Ecke des Hofes kehren muss und nun die vergebende Stelle bei Auswertung der Angebote feststellt, dass das Angebot der Fa. GB nicht von den lt. HR-Auszug berechtigten Hinz oder Kunz unterschrieben wurde sondern von einem Minherr/Miker/Meyer oder so, darf sie das Angebot nicht aus der Bewertung kicken, sondern muss -so es in der Gesamtschau in die engere Auswahl kommt- sich mit einer Nachfrage im Rahmen eines Aufklärungsgespräch begnügen ?

      Ciao maxet.

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Zeit sich einen Anwalt zu nehmen...

        Hallo Maxet, darf sie das Angebot nicht aus der Bewertung kicken,
        sondern muss -so es in der Gesamtschau in die engere Auswahl
        kommt- sich mit einer Nachfrage im Rahmen eines
        Aufklärungsgespräch begnügen ?
        Ich denke ja. Allerdings: IANAL, vielleicht habe ich etwas übersehen. Ein Anruf beim Anwalt Deines Vertrauens wäre an dieser Stelle sinnvoll.

        Grüße,

        Anwar

        • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
          nicht nötig

          Hallo Anwar, Ich denke ja. Allerdings: IANAL, vielleicht habe ich etwas
          übersehen. Ein Anruf beim Anwalt Deines Vertrauens wäre an
          dieser Stelle sinnvoll.
          Da in D keine Hoffeger mehr gibt und deshalb auch keine Baufirma Blaugrün mit den GF Hinz und Kunz, brauche ich für die Lösung des rein fiktiven Falls natürlich keinen RA anrufen bzw. nur fiktiv.

          Vielen Dank !

          Ciao maxet.

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