Vergabe - Unterschrift

Hallo,

es sei der Baubetrieb Grün-Blau (GB) der sich an einer VOB-Ausschreibung der Stadt E beteiligt.
Die Sekretärin zermanscht in letzter Minute das Auftragsschreiben, welches rechtsgültig unterschrieben war. Sie druckt es erneut aus. Da die Geschäftsführer Hinz und Kunz schon in der Mänersauna und daher nicht ansprechbar sind, bittet die Sekretärin den Hoffeger Herrn Meyer das Angebotsschreiben zu unterzeichnen und es bei der Submissionsstelle abzugeben. Es geschieht rechtzeitig.

Am nächsten Tag unterschreibt Herr Hinz ein Schreiben mit welchen er Herrn Meyer als unterschriftsberechtigt bestätigt (=Vollmacht) und schickt diesen zur Angebotseröffnung. Herr Meyer gibt die Vollmacht vor Öffnung der Angebote bei der Submissionsstelle ab.

Nun die Frage:

  1. Ist das Angebot der Fa. GB zu werten ?

Ciao maxet.

Fehler ?
Hallo maxet,

wenn wir annehmen, dass dies ein Fehler ist

Die Sekretärin zermanscht in letzter Minute das
Auftragsschreiben, welches rechtsgültig unterschrieben war.

und „Auftragschreiben“ durch „Angebotsschreiben“ ersetzen macht es Sinn.
Dann würde die Antwort „JA“ lauten.

Freundliche Grüsse
Anonym

Hallo Maxet,

Am nächsten Tag unterschreibt Herr Hinz ein Schreiben mit
welchen er Herrn Meyer als unterschriftsberechtigt bestätigt
(=Vollmacht) und schickt diesen zur Angebotseröffnung. Herr
Meyer gibt die Vollmacht vor Öffnung der Angebote bei der
Submissionsstelle ab.

Nun die Frage:

  1. Ist das Angebot der Fa. GB zu werten ?

Das Angebot ist gültig. Die Vollmacht ist nicht an die Schriftform gebunden, das nachträgig eingereichte Schreiben hat nur eine bestätigende Wirkung.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

Am nächsten Tag unterschreibt Herr Hinz ein Schreiben mit
welchen er Herrn Meyer als unterschriftsberechtigt bestätigt
(=Vollmacht) und schickt diesen zur Angebotseröffnung. Herr
Meyer gibt die Vollmacht vor Öffnung der Angebote bei der
Submissionsstelle ab.

Nun die Frage:

  1. Ist das Angebot der Fa. GB zu werten ?

Das Angebot ist gültig. Die Vollmacht ist nicht an die
Schriftform gebunden, das nachträgig eingereichte Schreiben
hat nur eine bestätigende Wirkung.

malk weitergesponnen, wenn Herr Meyer nun nicht zur Angeboteröffnung kommen kann, da er planmässig, die rechte Ecke des Hofes kehren muss und nun die vergebende Stelle bei Auswertung der Angebote feststellt, dass das Angebot der Fa. GB nicht von den lt. HR-Auszug berechtigten Hinz oder Kunz unterschrieben wurde sondern von einem Minherr/Miker/Meyer oder so, darf sie das Angebot nicht aus der Bewertung kicken, sondern muss -so es in der Gesamtschau in die engere Auswahl kommt- sich mit einer Nachfrage im Rahmen eines Aufklärungsgespräch begnügen ?

Ciao maxet.

hast Recht mit der Korrektur owT.
Ciao maxet.

Zeit sich einen Anwalt zu nehmen…
Hallo Maxet,

darf sie das Angebot nicht aus der Bewertung kicken,
sondern muss -so es in der Gesamtschau in die engere Auswahl
kommt- sich mit einer Nachfrage im Rahmen eines
Aufklärungsgespräch begnügen ?

Ich denke ja. Allerdings: IANAL, vielleicht habe ich etwas übersehen. Ein Anruf beim Anwalt Deines Vertrauens wäre an dieser Stelle sinnvoll.

Grüße,

Anwar

nicht nötig
Hallo Anwar,

Ich denke ja. Allerdings: IANAL, vielleicht habe ich etwas
übersehen. Ein Anruf beim Anwalt Deines Vertrauens wäre an
dieser Stelle sinnvoll.

Da in D keine Hoffeger mehr gibt und deshalb auch keine Baufirma Blaugrün mit den GF Hinz und Kunz, brauche ich für die Lösung des rein fiktiven Falls natürlich keinen RA anrufen bzw. nur fiktiv.

Vielen Dank !

Ciao maxet.