Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!!

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Sep 2004

Hallo ihr lieben wissenden,

ich habe eine wichtige Frage bezüglich eines Fitness-Studio Vertrages. Und zwar hat ein Freund heute Morgen überstürzt einen Vertrag für eine Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio Unterzeichnet. Der Vertrag beginnt ab 01.10.2004, darin ist aber keine Widerrufsbelehrung enthalten und ihm wurde dort auch nichts von einem Widerrufsrecht gesagt, er solle nur schnell den Vertrag unterzeichnen, den ihr Angebot gilt nur noch heute. Bei der Unterschrift steht auch noch „Rechtsverbindliche Unterschrift“. Und nun möchte er trotzdem nicht Mitglied in diesem Fitness-Studio werden, da er ein anderes günstigeres gesehen hat. Kann er jetzt noch den Vertrag Widerrufen? Ich hätte gedacht dass man immer ein 14 Tägiges Widerrufsrecht bei Verträgen hat, und auch wenn es nicht mit im Vertrag drin steht. Irre ich mich oder stimmt das? Wenn ja, wie schreibt er es denen dann?

Für eure Antworten danke ich schon vielmals im Voraus!

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 3 hilfreich
    pacta sunt servanda

    Hallo!

    Also ich wundere mich immer, woher die weit verbreitete Meinung kommt, man könne von Verträgen zurücktreten.

    Ein Widerrufsrecht ist immer die Ausnahme und muss entweder gesetzlich (wie zB bei einem Geschäft im Fernabsatz) vorgesehen oder vertraglich vereinbart sein. Als allgemeiner Grundsatz gilt: pacta sunt servanda - also Verträge sind einzuhalten - es gibt daher im Allgemeinen auch kein Rücktrittsrecht. Das heißt jetzt nicht, dass in dem konkreten Fall nicht etwas machbar wäre, dazu müsste sich jemand den konkreten Einzelfall im Detail anschauen. Allgemein gibt es aber definitiv kein Rücktrittsrecht.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach 43 Minuten 0 hilfreich
      dito

      [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 26 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!!

    Hallo Gerhard,

    also das 14-tägige Widerrufsrecht ist bei Vertragsabschlüssen an der Haustür, Internet und soweit ich weiß auch bei Katalogbestellungen gültig. Wenn ich aber in ein Fitnessstudio gehe und dort einen Vertrag abschließe ist dieser m. W. nicht widerrufbar.

    Wie siehts denn mit den AGB's des Fitnessstudios in Bezug auf Kündigung aus? Wenn keine vorhanden sind gilt die gesetzliche Regelung. Hm, da müsste man aber auch erst mal googeln, aber sicher weiß einer der "Experten" Bescheid.

    Gruß Reni

    PS: Billiger ist nicht unbedingt besser, gerade im Bereich Fitnessstudio. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!!

    Wo und in welcher Situation wurde der Vertrag unterschrieben?

    Levay

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!!

      Wo und in welcher Situation wurde der Vertrag unterschrieben?
      Genau das ist die alles entscheidende Frage.

      War es eine Werbeaktion in der Fußgängerzone oder sonst was?

      Gruß Ivo

  4. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!! 'NACHTRAG!

    Hallo,

    vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten. Der Vertrag ist im Fittnesstudio zustande gekommen, mein Bekannter wollte sich eigentlich nur erstmal informieren, wurde aber überrumpelt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt Monatlich 39,95€ zzgl. 59,90€ Aufnahme-Gebühr und 5€ Kaution für eine Mitgliedskarte. Der beitrag ist schon etwas sehr hoch finde ich und vor allem die Aufnahmegebühren. Er wollte eigentlich nur wissen was ihm das kosten würde, daß wurde ihm erst beim Vertrag ausfüllen mitgeteilt. Was sagt ihr dazu?

    Schöne Grüße

    • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!! 'NACHTRAG!

      Hallo Gerhard, Der Vertrag
      ist im Fittnesstudio zustande gekommen, mein Bekannter wollte
      sich eigentlich nur erstmal informieren, wurde aber
      überrumpelt. ...
      Er wollte eigentlich
      nur wissen was ihm das kosten würde, daß wurde ihm erst beim
      Vertrag ausfüllen mitgeteilt. Was sagt ihr dazu?
      Sag mal, wie alt ist denn Dein Bekannter? Laut Beschreibung seines Verhaltens ist er weit unter 18. Dann wäre der Vertrag nicht rechtskräftig, weil die Unterschrift des Erziehungsberechtigten fehlt.
      Ansonsten kann ich sein Verhalten nicht verstehen. Wenn ich erst Auskunft erhalte, wenn der Vertrag unterschrieben ist, sollten doch alle Alarmglocken klingeln! Er wurde doch auch nicht mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift gezwungen, oder?
      Tut mir leid, aber das ist dumm gelaufen, aber er wird daraus lernen!
      Gruß,
      SylviaM

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!! 'NACHTRAG!

        Hallo Silvia,

        er ist schon über 18, naja so genau war es nicht, er wurde in Gespräche eingewickelt und so ganz nebenbei wurde zu ihm dann gesagt na da könnten wir doch gleich die Mitgliedschaft machen. So wie ich meinen Bekannten verstanden hat, wußte der andere wie er das anstellt.

        Naja da kann er nix mehr machen, muß er halt jetzt durch. Wenigstens ist die Sauna inklusiv ;-)

        Gruß Gerhard

        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Vertrag Fitness-Studio Wichtig!!! 'NACHTRAG!

          Na ja, da war er auch nicht schutzwürdig, und insofern ist das Ergebnis - also Bindung an den Vertrag - auch durchaus berechtigt.

          Das findet:
          Levay

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!