Hallo
Nein, keine Beamtin... Angestellte. Und der Umzug erfolgt auf
persönlichen Gründen.
Beamter (dann muß ich passen)? Oder Angestellter und es gilt
ein TV, zum Beispiel der BAT-O? Dann: Erfolgt der Umzug aus
dienstlichem oder betrieblichem Grund?
Dann sehe ich auch keinen Anspruch auf "Sonderurlaub", selbst, wenn der BAT Anwendung findet (was Du nicht beantwortet hattest). Auch ein unbezahlter Anspruch auf Freistellung wegen Arbeitsverhinderung dürfte hier nicht in Frage kommen, da ich einfach mal behaupte, daß der Umzug auch außerhalb der Arbeitszeiten durchführbar ist.
Gruß,
LeoLo