Umzugstag - Lehrer

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Sep 2004

Hallo liebe www-Gemeinde,

steht einem Lehrer, der in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet, ein freier Tag zu, wenn er umzieht?
Wenn ja, welche Formalitäten müssen wo eingereicht werden?

Vielen Dank im Voraus!

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umzugstag - Lehrer

    Hi!

    Er hat ohnehin pro Jahr locker 12 Wochen Urlaub, also kann er in dieser Zeit seinen Umzug problemlos erledigen.

    Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Umzugstag - Lehrer

      Der Hausbau ist aber leider jetzt erst abgeschlossen - die Ferien sind bei uns seit 5 Wochen vorbei.

      Gruß Kathi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Geschickte Planung!

        ... na dann muß wohl der Unterricht wieder ausfallen.
        Grüße
        gordie

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Umzugstag - Lehrer

        Hi!
        Hi! Er hat ohnehin pro Jahr locker 12 Wochen Urlaub, also kann er
        in dieser Zeit seinen Umzug problemlos erledigen.

        Grüße,

        Mathias
        Der Hausbau ist aber leider jetzt erst abgeschlossen - die
        Ferien sind bei uns seit 5 Wochen vorbei.
        Die nächsten Ferien sind doch bald.

        Grüße,

        Mathias

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umzugstag - Lehrer

    Hallo

    Beamter (dann muß ich passen)? Oder Angestellter und es gilt ein TV, zum Beispiel der BAT-O? Dann: Erfolgt der Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund?

    Gruß,
    LeoLo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Umzugstag - Lehrer

      Nein, keine Beamtin... Angestellte. Und der Umzug erfolgt auf persönlichen Gründen. Beamter (dann muß ich passen)? Oder Angestellter und es gilt
      ein TV, zum Beispiel der BAT-O? Dann: Erfolgt der Umzug aus
      dienstlichem oder betrieblichem Grund?

      Gruß,
      LeoLo

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Umzugstag - Lehrer

        Hallo Nein, keine Beamtin... Angestellte. Und der Umzug erfolgt auf
        persönlichen Gründen. Beamter (dann muß ich passen)? Oder Angestellter und es gilt
        ein TV, zum Beispiel der BAT-O? Dann: Erfolgt der Umzug aus
        dienstlichem oder betrieblichem Grund?
        Dann sehe ich auch keinen Anspruch auf "Sonderurlaub", selbst, wenn der BAT Anwendung findet (was Du nicht beantwortet hattest). Auch ein unbezahlter Anspruch auf Freistellung wegen Arbeitsverhinderung dürfte hier nicht in Frage kommen, da ich einfach mal behaupte, daß der Umzug auch außerhalb der Arbeitszeiten durchführbar ist.

        Gruß,
        LeoLo

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Umzugstag - Lehrer

      Beamter (dann muß ich passen)? Oder Angestellter und es gilt
      ein TV, zum Beispiel der BAT-O? Dann: Erfolgt der Umzug aus
      dienstlichem oder betrieblichem Grund?
      Im Osten sind im Großen und Ganzen nur Lehrer verbeamtet, die aus dem Westen kamen. Nach der Wende wurde Verzicht auf Verbeamtung und weniger Geld beschlossen wegen der Geburtenrückgänge und daraus resultierenden Lehrerüberschusses (oder so ähnlich).

      Bis denne
      Schnoof

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Umzugstag - Lehrer

    Servus dunklerose,

    laut statistik arbeitet ein Lehrer im Durchschnitt nur alle 14 Tage einen Tag, und dann auch noch Sonderurlaub ?

    Das bringt doch die ganze Statistik durcheinander.

    Verkaufs doch als Lehrgang, nimm Deine Schüler mit ...

    grüßchen richy



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