Zu schnell gefahren

Einen schönen guten Abend,

ich hoffe es kennt sich jemand mit Geschwindigkeitsüberschreitung aus.

Eine Person fährt früh morgens auf der Autobahn, es gibt keine Höchstgeschwindigkeit. Es erscheint ein Schild: noch 2 km bis Autobahnende. Nach 1,4 km kommt das Geschwindigkeitsschild 100, nach weiteren 300 m kommt das 80 Schild. Gibt es eine Verodnung, nach wieviel Metern erst eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt werden darf ??? Ich meine wenn man Tempo 200 fährt kann man nicht erwarten, das man beim Tempo 100 Schild nach 300 m auf 80 ist oder ???
Außerdem wurde mit einer Laserpistole gemessen. Auf der Nebenspur war noch ein Fahrzeug. Ist das zulässig ???

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo Nadine,

leider kann man es doch erwarten. Den „Tempo 100“ heißt nicht erst am Schild langsam mal langsamer werden, sondern dass man ab dem Schild Tempo 100 drauf hat.

Dass keine Tempokontrollen direkt am Schild gemacht werden, steht auf einem anderen Blatt. Aber 300m später sollte man durchaus in der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs sein.

Wenn du das Schild allerdings erst so kurz vorher erkennst, dass du nicht rechtzeitig vom Gas gehen kannst, dann solltest du überlegen ob du nicht generell zu schnell für die Strecke unterwegs warst.

Gruß Ivo

Ich kenne mich nur oberflächlich aus aber vom grundsatz her würde ich sagen:
Das Autobahnende war angezeigt und das war genug Vorwarnung. wenn man 100 sieht kann man schnell genug zumindest auf 110 gehen und 300m reichen um von 110 auf 80 zu gehen.
Ich würde sagen mit deiner Argumentation kommst Du nicht um den Strafzettel rum. So eine stelle kenne ich auf der B33 Richtung Konstanz. Da stellen sie auch immer wieder Radarfallen hin. Und die sind alle rechtmäßig.

Gruss
Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn du das Schild allerdings erst so kurz vorher erkennst,
dass du nicht rechtzeitig vom Gas gehen kannst, dann solltest
du überlegen ob du nicht generell zu schnell für die Strecke
unterwegs warst.

entweder das, oder aber sie muss ihre Sehfähigkeit prüfen lassen. Ich hab manchmal Probleme auf der Autobahn die 120 von der 100 zu unterscheiden. Und die 130/140-Schilder lassen mich immer wieder weit runterbremsen (manchmal auf 100), bis ich sie klar entziffern kann! Das spiegelt sich dann so richtig schön im Kraftstoffverbrauch wieder…

Gruss, Omar Abo-Namous

Hallo Nadine,

hierzu mal ein Auszu aus der StVO:
*snip*
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
*snip*

Daraus ergibt sich eindeutig,das du die Geschwindigkeit ab dem
entsprechenden Verkehrsschild zu fahren hast…

(und mal kleiner Tip am Rande…genau deswegen wird da und an Ortseingangsschildern ja auch so „Gerne“ geblitzt…:smile: )

mfg

Frank

Hi!

Entgegen den Aussagen der anderen Kollegen hier kann durchaus nicht überall und auch nicht immer direkt nach einem Schild oder kurz vor dem Ortsausgang geblitzt werden.

In Deinem Fall allerdings handelt es sich um einen „Tunnel“ (oder so ähnlich, der Fachbegriff wird hier sicherlich noch fallen). Hier kann auch kurz nach dem letzten, dann für die weitere Strecke gültigen, Schild geblitzt werden. Bei 120 -> 100 -> 80 dann also gleich hinter 80…

Shit happens.

Deine Chance ist das Auto neben Dir. Lege auf alle Fälle Einspruch ein, sofern überhaupt etwas kommt, und nehme Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt. Ferner ist ein nicht uninteressanter Teil der Messgeräte falsch geeicht oder für den Einsatz in D gar nicht freigegeben. Das kann man natürlich auch erst mal überprüfen.

Grüße und viel Erfolg,

Mathias (der kein Anwalt ist und alle Angaben ohne Gewähr und Pistole gemachtg hat)

Servus Nadine,

Radarkontrollen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen mindesten 200m nach dem Verkehrszeichen durchgeführt werden.

Innerorts gibt es auch einen gewissen Abstand einzuhalten.
Also direkt beim Schild darf nicht geblitzt werden.

Wenn Du bereits 300m hinter dem Schild noch Deine 200 drauf hattest, dann hast Du ganz einfach gepennt.

Gruß Richard

Hallo Richard,

eine genauso interessante wie falsche Theorie.

Denn es gibt in den einzelnen Bundesländern lediglich RICHTLINIEN, die auch noch stark voneinander abweichen.

Wie diese im einzelnen aussehen:
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Eine Richtline ist kein Gesetz auf das ich mich im ernstfall berufen könnte.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Denn es gibt in den einzelnen Bundesländern lediglich
RICHTLINIEN, die auch noch stark voneinander abweichen.

Wie diese im einzelnen aussehen:
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

sehr schöner Link.

Eine Richtline ist kein Gesetz auf das ich mich im ernstfall
berufen könnte.

Sicher nicht, aber ich denke, in begründeten Fällen steigt durch einen „Verstoß“ die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch.

Gruß,
Christian

Ich
meine wenn man Tempo 200 fährt kann man nicht erwarten, das
man beim Tempo 100 Schild nach 300 m auf 80 ist oder ???

Hallo,
zu den Abständen der Kontrolle ist anzumerken, dass diese nicht bei einem sog. Geschwindigkeitstrichter gelten, d.h. hier darf ab dem 80-er Schild gemessen werden.

Dann gilt in D eine Rechtgeschwindigkeit von 130 km/h - nach dieser richten sich die Abstände von Schildern.
Wenn Jemand schneller unterwegs ist, muss er entsprechend besser aufpassen.

Zusätzlich: wenn das Autobahnende angekündigt ist, muss jeder damit rechnen, dass die Geschwindigkeit herabgesetzt wird.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Sicher nicht, aber ich denke, in begründeten Fällen steigt
durch einen „Verstoß“ die Chance auf einen erfolgreichen
Widerspruch.

Das halte ich jetzt nicht für ausgeschlossen, mich würde aber interessieren, wie ein solch begründeter Fall aussehen könnte, in dem man sich in einem Rechtsmittel auf eine nach außen nicht wirksame „Richtlinie“ beruft. Verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlich durchaus interessant.

Gruß
Tom