Hallo Wizard,
Es geht um einen Reitverein, und um ein Mitglied dieses
Vereins, nennen wir ihn Max Mustermann.
Max besitzt einen Reiterhof, und hat an diesem Hof
angeschlossen, Wiesen gepachtet.
Schätzen wir mal 7000 m²- 8000 m².
Einen Teil dieser Wiesen ca. 1000m² würde seit vielen Jahren
als Reitplatz genutzt. Der Reitverein ist 1999 gegründet
worden und im Zuge dessen wurde der Reitplatz vernünfig
ausgebaut, kein Rasen mehr sondern Sand usw.
Selbst Max hat dabei mitgeholfen und nie Ansprüche gestellt
für die Nutzung dieses Platzes. Der Reitplatz wird von über
der Hälfte der Mitlgieder des Vereins aktiv genutzt.
Nehmen wir nun an Max würde jetzt im Jahr 2004 150 EUR
jährlich verlangen, und zwar Rückwirkend seit Gründung des
Vereins 1999.
Abgesehen davon, daß die gesamten Wiesen nur knapp 500EUR
Pacht kosten und 150 EUR für 1000m² ziemlich unverschämt sind.
Wie sähe es da rechtlich aus?
M.E. handelt es sich hier um einen Landpachtvertrag, gesetzlich geregelt in den §§ 585 ff. BGB. Laut § 585a BGB würde eine solcher Pachtvertrag seit 2001 (2 Jahre seit dieser Nutzung) als unbefristet zustande gekommen sein, auch oder gerade, weil keine Schriftform erfolgt ist. Pflichten aus diesem Pachtverhältnis sind u.a., dass der Verpächter das Grundstück in einem die vertragsgemäße Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen hat, und er die Lasten des Grundstücks (Grundsteuer A, eigene Pachtgebühr) zu tragen hat. Weiterhin, da Euer Verpächter selbst nur Pächter zu sein schein, benötigt er die Zustimmung des eigentlichen Verpächters (Eigentümers) zur Überlassung an Dritte (den Reitverein). Pflichten des Pächters (Reitverein) sind die vertragsgemäße Erhaltung des Grundstücks sowie die Entrichtung einer Pacht.
Gibt es nicht sowas wie ein Gewohnheitsrecht?
Muss der Verein die 150 EUR monatlich bezahlen um den Platz
weiter nutzen zu dürfen? Max drohte auch damit die Nutzung des
Platzes zu verbieten wenn er sein Geld nicht bekommt.
Ein Gewohnheitsrecht ist es nicht, es scheint ein stillschweigender Landpachtvertrag entstanden zu sein. Ein Landpachtvertrag kann nicht einseitig geändert werden, eine Vertragsänderung braucht immer die Einigung beider Parteien. Vor allem darf eine Vertragsänderung nicht rückwirkend, sondern allenfalls ab dem laufenden Jahr, in dem das Änderungsverlangen erklärt wird, erfolgen. Siehe § 593 Abs. 3 BGB.
Wie war das jetzt eigentlich mit der Pacht? Jährlich, wie im oberen Absatz, oder monatlich, wie im letzten Absatz von Dir beschrieben?
Monatlich wäre mit Sicherheit nicht möglich, da eine solch gravierende Pachterhöhung von 0,-- € jährlich auf dann 150,-- € x 12 Monate = 1.800,-- € jährlich einem Übermaßverbot unterliegen würde, da der Reitverein seine wirtschaftlichen Verhältnisse in einem solchen Maße sicherlich nicht verbessert haben dürfte.
Über 150,-- € jährlich ließe sich sicherlich trefflich streiten, aber der Reitverein sollte bedenken, dass auch ein durch Stillschweigen zustande gekommener Pachtvertrag kündbar ist. Das ist Abwägungssache des Reitvereins.
Ok Hiermit eröffne ich die Diskussion.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet Diskussionspartnerin Nr. 1
Die Dorit