Hallo J~,
auch wenn die Frage konstruiert ist, bin ich leider durch
einen furchtbaren, realen Vorfall drauf gekommen (Verprügelter
Schüler hirntot
http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=532 ).
Das ist leider gar nicht lustig.
Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo im
Strafrecht medizinische Details gelesen zu haben.
Nun, der Mensch, das was ihn ausmacht ist aber getötet worden.
Für mich ist das bei Vorsatz Mord.
Das siht das Strafrecht aber anders.
StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Für Mord müssen schon niedere Beweggründe unterstellt und bewiesen oder andere kriterien erfüllt werden. Sonst bleibt es bei Totschlag und auch da muß die Absicht bewiesen werden.
Ob das rechtlich auch so
aussieht würde mich deshalb interessieren.
Nein! Was Du meinst ist Totschlag. Mord muß schon besonders verwerflich sein. Z.B. die eigene Mutter kaltblütig umbringen, um an das Erbe zu gelangen, Babys mit der Kettensäge zerlegen, aus Spaß daran … Denk Dir selbst weitere Grausamkeiten aus. …
Offensichtlich ist hier der Richter gefragt und in Deinem
konstruierten Fall würde er vermutlich die Tötung feststellen.
Ob Mord, ist dann wieder ein anderes Thema, um das es nicht
ging.
Eben. Deshalb war meine Frage ja auch, ob man einen Menschen
für eine „Tötung“ auch körperlich umbringen muss.
Hirntot bedeutet körperlich umgebracht. Der Mensch, das Bewußtsein, Christen ürden sagen, die Seele, existiert nicht mehr.
Ein Hirntoter mensch ist nur noch Fleisch, bestenfalls Ersatzteillager für Bedürftige. (Organspenderausweis nicht vergessen)
Dem Richter wird das auch ohne Text im Gesetz genügen.
Der von Dir angegebene Link gibt nicht genug her, um einzuschätzen, ob der Richter auf Mord erkennen wird. Bedenke, daß es meist noch eine Steigerung gibt, unter der das Strafmaß bleiben soll, wenn es angemessen sein soll.
Gruß, Rainer