Wann wurde jemand ermordet?

Hi,

angenommen Person A fügt Person B in Tötungsabsicht so schwere Verletzungen zu, das diese für Hirntot (damit ist der Mensch, die Persönlichkeit bereits gestorben) erklärt werden muss. Da der restliche Körper noch intakt ist und mit medizinischer Hilfe noch weiterleben kann frage ich mich, ob Person A wegen Mordes angeklagt werden kann oder nicht. Was gibt es für Mord für „Mindesvoraussetzungen“?

Grüße,
J~

Hi J~,

angenommen Person A fügt Person B in Tötungsabsicht so schwere
Verletzungen zu, das diese für Hirntot (damit ist der Mensch,
die Persönlichkeit bereits gestorben) erklärt werden muss. Da
der restliche Körper noch intakt ist und mit medizinischer
Hilfe noch weiterleben kann frage ich mich, ob Person A wegen
Mordes angeklagt werden kann oder nicht. Was gibt es für Mord
für „Mindesvoraussetzungen“?

Lustige Frage. :wink: Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo im Strafrecht medizinische Details gelesen zu haben. Offensichtlich ist hier der Richter gefragt und in Deinem konstruierten Fall würde er vermutlich die Tötung feststellen. Ob Mord, ist dann wieder ein anderes Thema, um das es nicht ging.

Gruß, Rainer

Hi,

Lustige Frage. :wink:

auch wenn die Frage konstruiert ist, bin ich leider durch einen furchtbaren, realen Vorfall drauf gekommen (Verprügelter Schüler hirntot http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=532 ).

Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo im
Strafrecht medizinische Details gelesen zu haben.

Nun, der Mensch, das was ihn ausmacht ist aber getötet worden. Für mich ist das bei Vorsatz Mord. Ob das rechtlich auch so aussieht würde mich deshalb interessieren.

Offensichtlich ist hier der Richter gefragt und in Deinem
konstruierten Fall würde er vermutlich die Tötung feststellen.
Ob Mord, ist dann wieder ein anderes Thema, um das es nicht
ging.

Eben. Deshalb war meine Frage ja auch, ob man einen Menschen für eine „Tötung“ auch körperlich umbringen muss.

Grüße,
J~

Hallo J~,

auch wenn die Frage konstruiert ist, bin ich leider durch
einen furchtbaren, realen Vorfall drauf gekommen (Verprügelter
Schüler hirntot
http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=532 ).

Das ist leider gar nicht lustig.

Ich kann mich nicht erinnern, irgendwo im
Strafrecht medizinische Details gelesen zu haben.

Nun, der Mensch, das was ihn ausmacht ist aber getötet worden.
Für mich ist das bei Vorsatz Mord.

Das siht das Strafrecht aber anders.

StGB § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Für Mord müssen schon niedere Beweggründe unterstellt und bewiesen oder andere kriterien erfüllt werden. Sonst bleibt es bei Totschlag und auch da muß die Absicht bewiesen werden.

Ob das rechtlich auch so
aussieht würde mich deshalb interessieren.

Nein! Was Du meinst ist Totschlag. Mord muß schon besonders verwerflich sein. Z.B. die eigene Mutter kaltblütig umbringen, um an das Erbe zu gelangen, Babys mit der Kettensäge zerlegen, aus Spaß daran … Denk Dir selbst weitere Grausamkeiten aus. …

Offensichtlich ist hier der Richter gefragt und in Deinem
konstruierten Fall würde er vermutlich die Tötung feststellen.
Ob Mord, ist dann wieder ein anderes Thema, um das es nicht
ging.

Eben. Deshalb war meine Frage ja auch, ob man einen Menschen
für eine „Tötung“ auch körperlich umbringen muss.

Hirntot bedeutet körperlich umgebracht. Der Mensch, das Bewußtsein, Christen ürden sagen, die Seele, existiert nicht mehr.
Ein Hirntoter mensch ist nur noch Fleisch, bestenfalls Ersatzteillager für Bedürftige. (Organspenderausweis nicht vergessen)
Dem Richter wird das auch ohne Text im Gesetz genügen.

Der von Dir angegebene Link gibt nicht genug her, um einzuschätzen, ob der Richter auf Mord erkennen wird. Bedenke, daß es meist noch eine Steigerung gibt, unter der das Strafmaß bleiben soll, wenn es angemessen sein soll.

Gruß, Rainer

Hallo Jame~,

ganz so einfach ist es nun trotzdem nicht hier gleich Mord zu brüllen.
Es könnte sich ja auch um einen Totschlag handeln.

Hier mal zum nachlesen was einen Mord ausmacht: http://www.lexexakt.de/glossar/mord.php

Nehmen wir an, dass die Vorrausetzungen erfüllt seien und kommen zur konstruierten Situation zurück.

Ich gehe davon aus, dass der Hirntod ausreichend um von Mord zu sprechen. Nicht umsonst wird ein Hirntoter von Medizinern für tot erklärt.

Gruß Ivo

Hi

ganz so einfach ist es nun trotzdem nicht hier gleich Mord zu
brüllen.
Es könnte sich ja auch um einen Totschlag handeln.

Hä?
Wenn ich mir einen Fall ausdenke kann ich selbst festlegen was es gewesen ist. Wieso „brülle“ ich dann was?
Aber nenn es wie du willst, darauf kommt es doch in meiner Frage gar nicht an!

Gibt es im Recht eine Unterscheidung zwischen Körper- und Hirntod?

Ich gehe davon aus, dass der Hirntod ausreichend um von Mord
zu sprechen. Nicht umsonst wird ein Hirntoter von Medizinern
für tot erklärt.

Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht.

Viele Grüße,
J~

Hallo Jame!

Zuerstmal ist Totschlag nicht = Mord, aber das wurde bereits erwähnt.

Wann der Tod eintritt, war lange Zeit nicht recht klar und wird auch heute noch diskutiert, nicht zuletzt wegen der größeren Bandbreite an medizinischen Lebenserhaltungsmaßnahmen.

Hirntod ist nach den Richtlinien des BÄK das „irreversible Erloschensein der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrecht erhaltenen Herz- und Kreislauffunktion“. Er ist als definitiver Todeszeitpunkt überwiegend auch rechtlich anerkannt.

Im angelsächsischen Bereich z.B. ist schon der Teilhirntod, also der Funktionsausfall des Großhirns (Wachkomapatient), als Tod des Menschen anerkannt. Manche werten den Tod auch als das endgültige Abschniden einer Chance zu leben.

Der Tod ist aber immer auch ein Prozess und kein konkreter Zeitpunkt, an den aus biologischen oder medizinischen Feststellungen konkrete Rechtsfolgen bzw. eine Strafbarkeit geknüpft werden können. (Extrembeispiel hierfür aus dem Zivil-/ VerwaltungsR ist vielleicht die Todeserklärung von Verschollenen, die es für die Zuordnung von Vermögen in Kauf nimmt, unter Umständen sogar real lebende Menschen als tot zu behandeln.) Allerdings bekommt dieser Prozess mit dem irreversiblen Hirnversagen (Hirntod) einen entscheidenden Einschnitt . Er ist sozusagen der „point of no return“, d. h. der Sterbeprozess ist nicht mehr umkehrbar und der ärztliche Heilauftrag eigentlich beendet.

Aber es ist wie gesagt nicht abschließend und einheitlich geklärt und bedarf immer auch einer konkreten Einzelfallbetrachtung.

Schönen Abend noch,
Juli

Hallo Ivo,

ganz so einfach ist es nun trotzdem nicht hier gleich Mord zu
brüllen.
Es könnte sich ja auch um einen Totschlag handeln.

Hier mal zum nachlesen was einen Mord ausmacht:
http://www.lexexakt.de/glossar/mord.php

Meine Meinung.

Nehmen wir an, dass die Vorrausetzungen erfüllt seien und
kommen zur konstruierten Situation zurück.

Ich gehe davon aus, dass der Hirntod ausreichend um von Mord
zu sprechen. Nicht umsonst wird ein Hirntoter von Medizinern
für tot erklärt.

Ja! Wenn der Richter etwas nicht selbst beurteilen kann, befragt er Experten, in dem Fall den Arzt. Vermutlich hat der einen Totenschein ausgestellt. Das dürfte dem Richter genügen.
Ob Mord oder Totschlag oder gar nur Körperverletzung mit Todesfolge wird der Richter entscheiden, der bekommt die dazu nötigen Informationen.

Gruß, Rainer

Hi J~,
mir ist inzwischen der ‚Totenschein‘ eingefallen.
Den stellt der mediziner aus und für den Richter ist der Mensch genau dann gestorben. Der Zeitpunkt steht darauf.
Gruß, Rainer

Hi,

Nun, der Mensch, das was ihn ausmacht ist aber getötet worden.
Für mich ist das bei Vorsatz Mord.

Das siht das Strafrecht aber anders.

das mag sein. Mag auch sein, dass die Unterscheidung nötig ist um die unterschiedliche Schwere von Taten unterscheiden zu können.
Das menschliche Rechtsempfinden muss solchen Dinge nicht unbedingt unterscheiden.

Nein! Was Du meinst ist Totschlag.

Wie ich schon sagte, spielt das für meine Frage doch gar keine Rolle *grummel*. Werde meine nächste Frage aber nicht mehr in so laienhaften Deutsch stellen wenn ich eh nur Mißverstanden werde ;(

Hirntot bedeutet körperlich umgebracht.

Ahja, ist gut, dass das Recht es auch so sieht.

Der von Dir angegebene Link gibt nicht genug her, um
einzuschätzen, ob der Richter auf Mord erkennen wird.

Der Artikel war nur der Anlass für meine fiktive Frage. Hab mir gut überlegt den Link zu posten–und hätte es doch lassen sollen.

Grüße,
J~

Hallo J.

Wenn ich mir einen Fall ausdenke kann ich selbst festlegen was
es gewesen ist. Wieso „brülle“ ich dann was?

Na „brülle“ war wohl etwas übertrieben.

Andererseits sagtest du:
„Nun, der Mensch, das was ihn ausmacht ist aber getötet worden. Für mich ist das bei Vorsatz Mord. Ob das rechtlich auch so aussieht würde mich deshalb interessieren.“

Rechlich ist es bei Vorsatz nun mal nicht automatisch Mord.
Auch wenn es nicht der Kern deiner Frage war, dürfte der Hinweis erlaubt sein, dass deine subjektive Meinung nicht zwangsläufig auf das Delikt so wie von dir beschrieben anzuwenden ist.

Ich wünsch dir eine gute Nacht…

Gruß Ivo

Hi J~,

Der Artikel war nur der Anlass für meine fiktive Frage.
Hab mir gut überlegt den Link zu posten–und hätte es doch
lassen sollen.

Das klingt ja fast beleidigt. :wink:
In diesem Brett ist es üblich, sich so exakt wie möglich auszudrücken. Hätte ich anders geantwortet, wäre ich zwerfetzt worden. Bitte sieh’s mir nach. Antworten in diesem Brett haben nun mal oft Folgen, deshalb geht es hier nicht so locker zu, wie z.B. in der politik, wo ich ungestraft meine Meinung äußern kann. Einfach nicht so empfindlich sein und gut ist’s.

Inzwischen ist mir ja auch die Antwort auf Deine Frage klar.
Den Tot stellt der Arzt fest! Das ist verbindlich.

Gruß, Rainer

Klasse Erklärung!!! OwT
Supi… OwT