Nehmen wir an, eine offensichtlich drogenabhängige Person Christiane
F hält sich auf einem Parkgelände auf, dass zu einer Kirchenkapelle
gehört. Diese Person hat einen Schäferhund Harras, der ohne Leine auf
dem Gelände herumläuft. Harras läuft auf den benachbarten
Fussgängerweg, der in die Stadt führt, und fällt 2 mal einen
angeleinten Hund an. Der Besitzer des angeleinten Hundes spricht
zunächst freundlich die Christiane F an und bittet sie, den Hund
anzuleinen oder einen Maulkorb zu besorgen. Dies wird barsch
zurückgewiesen. Nach dem 2. Vorfall wird die Polizei angesprochen.
Die sagt, sie könne nicht eingreifen, weil es sich um ein Gelände der
Kirchengemeinde handele, die diese Person und ihren Hund dort dulde.
Meine Frage : Wie kann man dafür sorgen, dass Harras nicht weiter
andere Hund bzw. möglicherweise Kleinkinder / Personen anfällt. Wer
wäre haftbar zu machen ?
Danke Martin
Nach dem 2. Vorfall wird die Polizei
angesprochen.
Die sagt, sie könne nicht eingreifen, weil es sich um ein
Gelände der
Kirchengemeinde handele, die diese Person und ihren Hund dort
dulde.
Da waren die Beamten leider falsch informiert, bzw. hatten keine Ahnung. Die Hundeverordnungen der Länder sehen alle etwas anders aus, aber auf jeden Fall gilt § 121 OWiG als Auffangtatbestand, falls dieser Fall in der HundeVO nicht erfaßt wäre - was ich stark bezweifele.
[Halten gefährlicher Tiere]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine Ordnungwidrigkeit liegt auf jeden Fall vor. Gemäß Hund VO (wie gesagt ist Ländersache) ließen sich mit Sicherheit Maßnahmen gegen die Halterin treffen.
Meine Frage : Wie kann man dafür sorgen, dass Harras nicht
weiter
andere Hund bzw. möglicherweise Kleinkinder / Personen
anfällt. Wer
wäre haftbar zu machen ?
Ruf mal bei bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an, müßte das Veterinäramt sein. Schildere dort den Fall, die kennen die Rechtslage mit Sicherheit am besten. Ich tippe die werden Dir raten Anzeige wegen der Bissvorfälle direkt bei ihnen oder der Polizei zu erstatten. Die Hundehalterin wird wahrscheinlich zunächst Maulkorbzwang auferlegt bekommen und den Hund beim Amtstierarzt vorstellen müssen - tippe ich mal.
Du hattest aus meiner Sicht leider nur die falschen Beamten vor Ort. Aber nicht verzagen, es git überall gute und weniger gute…
M.
Moien!
Die Sache hört sich rel. unglaubwürdig an, denn natürlich weiß jeder Polizist, daß er hier etwas zu unternehmen hat, da sich sonst sogar der Polizist strafbar macht!
Falls alles nicht hilft würde ich sowhl das Ordnungsamt als auch die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft einschalten!
Gruß
Bernd
Danke für die Antwort. Da wir uns ja in einem „allgemeinem“ Bereich
bewegen, sind der Name des Hundes und der „fiktiven“ Drogenabhängigen
Christiane F natürlich meiner Fantasie entsprungen. Allerdings hat
sich der Rest so abgespielt. Das Problem ist halt, dass die hiesige
Polizei sich darauf beruft, dass es eine Duldung der Kirche gibt. Das
hielt ich für Quatsch.
Da ich selber mit psychisch Kranken Menschen zu tun habe, bin ich
nicht scharf drauf, diese Leute unnötig anzugreifen oder bei der
Polizei zu verpfeifen. Andererseits geht meine Toleranz aber nur
soweit, wie nicht andere Personen oder Tiere in Mitleidenschaft
gezogen werden.
Werde mich also mal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, da mir
Christiane F. nun nochmals mit Harras (ohne Leine) begegnet ist und
er über eine gut befahrene Hauptstrasse in Richtung von unserem Hund
kam (diesmal konnte ich den Köter aber vertreiben…)
Die Sache hört sich rel. unglaubwürdig an, denn natürlich weiß
jeder Polizist, daß er hier etwas zu unternehmen hat, da sich
sonst sogar der Polizist strafbar macht!
Falls alles nicht hilft würde ich sowhl das Ordnungsamt als
auch die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft einschalten!
Gruß
Bernd
Sorry aber das ist Unsinn.
Moien!
Die Sache hört sich rel. unglaubwürdig an, denn natürlich weiß
jeder Polizist, daß er hier etwas zu unternehmen hat, da sich
sonst sogar der Polizist strafbar macht!
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Leider weiß KEIN Polizist alles. Denn die zu überblickenden Rechtsgebiete erstrecken sich vom Verstoß gegen die RöhrichtschutzVO bis hin zum Mord nach dem StGB. Das kann niemand alles wissen und die Bücher kann niemand mit sich rumschleppen.
Hinzu kommt, dass es leider auch weniger gute und weniger motivierte Beamte gibt, die möglicherweise keine Ahnung oder keine Lust hatten.
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Im erwähnten Fall können sich die Beamten nicht strafbar gemacht haben, denn das hätten sie lediglich bei einer Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB. Da im erwähnten Fall jedoch keine Straftat vorliegt - sondern nur eine Owi - kommt Strafvereitelung überhauptnicht in Betracht.
Falls alles nicht hilft würde ich sowhl das Ordnungsamt als
Das hatte ich schon geraten.
auch die Polizei
Das ist ok, vielleicht hat das nächste Team mehr drauf.
sowie die Staatsanwaltschaft einschalten!
Die ist nicht zuständig.
M.
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