auf Autobahnen ist von mehreren Spuren die rechte zu benutzen (sofern man nicht überholt), das ist ja eigentlich eindeutig.
Wie verhält es sich aber in diesem Sonderfall (z.B. am Elzer Berg, A3): drei Spuren für eine Richtung, die Mittlere und die Linke sind auf 100 km/h beschränkt. Die rechte Spur ist allerdings auf 40 km/h beschränkt (Schilderbrücken). Sinn der Sache ist offensichtlich, LKW weiter herab zu bremsen wie PKW (Überholverbot für LKW).
Gilt hier das Rechtsfahrgebot? Muß also bei leerer Autobahn ein PKW nach rechts und dann kriechen? Gefühlsmäßig würde ich das natürlich verneinen, was (so es eine gibt) ist dafür aber die Rechtsgrundlage?
Und eine zweite Frage: Darf ein einzelner LKW auch die mittlere Spur benutzen so lange er nicht überholt? Andere Regelungen als die Geschwindigkeitsbeschränkungen und das LKW-Überholverbot gibt es nicht.
wenn mein Gedächtnis mich nicht trügt…(ich bin das letzte Mal im
Januar da hergefahren) ist die äußerste Rechte Spur mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 Km/h nur für Lkw beschränkt,während die mittlere und äußerst linke Spur mit 100 Km/h für Pkws beschränkt ist. Daher ergeben sich nach der StVO folgenden Konsequenzen: Pkws dürfen auf allen drei Spuren fahren,jedoch nur maximal 100 Km/h.
Lkws dürfen nur auf der äußerst rechten Spur fahren,da die beiden anderen für Pkws ausgeschildert sind.
ich kenn die Ecke auch… Pass auf, da sind in 2 der Brücken oft Blitze drin, und dann blitzen sie noch einige 100m nach der letzten Brücke, wo die 40 noch nicht aufgehoben ist.
Nach meiner Meinung ist die Auschilderung dort nicht sauber ausgeführt. Nach der Rechtslage müsstest Du bei leerer Autobahn mit 40 auf der rechten Spur dahinkriechen, da vorher ja kein Schild steht, was die PKW auf die 2 linken Spuren leitet. In der Praxis würde das heißen von 100km/h auf 40 runterzubremsen, rechts fahren, beim nächsten Überholvorgang dann mit 40 rauszuziehen, um dann erst zu beschleunigen.
Lkw dürften theoretisch in der Mitte fahren, müssten dann aber im Verkehrsfluss mitfahren. Die haben auch nahezu keine Chance, wieder rechts rein zu kommen. Ich bin mir aber nahezu sicher, dass in der Brücke an den linken Spuren LKW-Überholschilder leuchten, wenn etwas mehr Verkehr ist.
m.E. müsste man dort eine durchgezogene Linie zwischen rechter und mittlerer Spur machen = kein Spurwechsel erlaubt. Dann ist alles klar.
wenn mein Gedächtnis mich nicht trügt…(ich bin das letzte
Mal im
Januar da hergefahren) ist die äußerste Rechte Spur mit einer
Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 Km/h nur für Lkw
beschränkt,
Dein Gedächtnis trügt Dich… die 40 km/h gelten auf der rechten Spur für alle Fahrzeuge.
während die mittlere und äußerst linke Spur mit 100
Km/h für Pkws beschränkt ist. Daher ergeben sich nach der StVO folgenden Konsequenzen: Pkws dürfen auf allen drei Spuren fahren,jedoch nur maximal
100 Km/h.
Lkws dürfen nur auf der äußerst rechten Spur fahren,da die beiden anderen für Pkws ausgeschildert sind.
Auch das ist leider nicht so. Es gibt ein LKW-Überholverbot und die verschiedenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Spuren. Nichts weiter…
Es bleibt die Frage, wie es an der Stelle mit dem Rechtsfahrgebot aussieht.
Im SAT1 Automagazin wurde das Thema behandelt. Wenn auf der rechten Spur eine niedrigere Geschwindigkeit gilt, darfst du als PKW-Fahrer die mittlere Spur verwenden, wenn du schneller fahren möchtest. (Aber natürlich nur im Rahmen der Geschwindigkeiten, die auf den anderen Spuren gelten).
Erstens ist das Rechtsfahrgebot hier schon aus dem Grund außer Kraft gesetzt, daß man jederzeit so zu fahren hat bzw. fahren „darf“, daß der andere Verkehr nicht gefährdet wird, was hier natürtlich der Fall wäre, wenn PKW´s rechts fahren würden und bei Bedarf wieder ausscheren!
Abgesehen davon bin ich mir ziemlich sicher, daß dort Überholverbot für LKW´s herrscht, wobei dieses schon wieder aus obigen Grund sowieso gelten würde!
Gruß
Bernd
P.S.: Mit Motorrad hab ichs ausprobiert, daß immer nur eine der „Leisten“ angeschaltet ist und wenn ich mich Recht erinner immer nur die zweite…
auf Autobahnen ist von mehreren Spuren die rechte zu benutzen
(sofern man nicht überholt), das ist ja eigentlich eindeutig.
Ich finde das leider nicht eindeutig!
Ein Kollege, der grade vor 2 Monaten seine theoretische Prüfung bestanden hat (1. Versuch), versicherte mir, gelernt zu haben, dass man bei einer 3-spurigen Autobahn die freie Wahl zwischen der mittleren und der rechten Spur hat. Ich denke mal, es gibt auch einen entsprechenden Paragraphen in der StVO.
Ich selbst sehe auch genügend Fahrschulautos auf der Autobahn, die trotz freier rechter Spur nicht dorthin fahren!
Das würde dann auch untenstehendes Problem beantworten.
Gruß
armstein
Wie verhält es sich aber in diesem Sonderfall (z.B. am Elzer
Berg, A3): drei Spuren für eine Richtung, die Mittlere und die
Linke sind auf 100 km/h beschränkt. Die rechte Spur ist
allerdings auf 40 km/h beschränkt (Schilderbrücken). Sinn der
Sache ist offensichtlich, LKW weiter herab zu bremsen wie PKW
(Überholverbot für LKW).
Gilt hier das Rechtsfahrgebot? Muß also bei leerer Autobahn
ein PKW nach rechts und dann kriechen? Gefühlsmäßig würde ich
das natürlich verneinen, was (so es eine gibt) ist dafür aber
die Rechtsgrundlage?
Und eine zweite Frage: Darf ein einzelner LKW auch die
mittlere Spur benutzen so lange er nicht überholt? Andere
Regelungen als die Geschwindigkeitsbeschränkungen und das
LKW-Überholverbot gibt es nicht.
Ein Kollege, der grade vor 2 Monaten seine theoretische
Prüfung bestanden hat (1. Versuch), versicherte mir, gelernt
zu haben, dass man bei einer 3-spurigen Autobahn die freie
Wahl zwischen der mittleren und der rechten Spur hat. Ich
denke mal, es gibt auch einen entsprechenden Paragraphen in
der StVO.
nein, gibt es nicht, weil diese pauschale Aussage falsch ist. Die mittlere Spur darf dauerhaft benutzt werden, wenn „hin und wieder“ auf der rechten Spur ein Fahrzeug fährt. „Hin und wieder“ bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Lücken nicht ausreichen, um 20 Sekunden mit unverminderter Geschwindigkeit auf der rechten Spur weiterzufahren.
Dauerhaftes Rumgurken auf der mittleren Spur bei völlig freier rechter Spur ist also nicht zulässig, auch wenn es in Deutschland zum Straßenbild gehört.
Es wird zwar rechts geblitzt, da die Anlagen ja automatisch sind, jedoch werden diese Bilder „entsorgt“.
Im Prinzip (und nur darum geht es doch ) hast du recht: auf dem Rechten Fahrstreifen die Geschwindigkeitsbegrenzung - sie kollidiert aber mit dem Rechtsfahrgebot. Darum obige Regelung.
O.k., jetzt habe Dein Posting auch sprachlich verstanden…
Es wird zwar rechts geblitzt, da die Anlagen ja automatisch
sind, jedoch werden diese Bilder „entsorgt“.
Im Prinzip (und nur darum geht es doch ) hast du recht:
auf dem Rechten Fahrstreifen die Geschwindigkeitsbegrenzung -
sie kollidiert aber mit dem Rechtsfahrgebot. Darum obige
Regelung.
Wieso kollidiert die Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Rechtsfahrgebot?
Irgendwie bin ich noch nicht so recht schlauer geworden…
Ein Kollege, der grade vor 2 Monaten seine theoretische
Prüfung bestanden hat (1. Versuch), versicherte mir, gelernt
zu haben, dass man bei einer 3-spurigen Autobahn die freie
Wahl zwischen der mittleren und der rechten Spur hat. Ich
denke mal, es gibt auch einen entsprechenden Paragraphen in
der StVO.
ich habe also mal in der StVO gesucht, aber nicht entsprechendes gefunden. Nur eine Vorschrift, die das Rechtsfahrgebot in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte aufhebt, aber keine generelle Regelung für Autobahnen mit mehr als zwei Spuren für jede Richtung.
Dauerhaftes Rumgurken auf der mittleren Spur bei völlig freier
rechter Spur ist also nicht zulässig, auch wenn es in
Deutschland zum Straßenbild gehört.
Wobei - wenn das tatsächlich in der Fahrschule so gelehrt wird, das bei drei Spuren freier Fahrstreifenwechsel herrscht, wundert mich das nicht mehr, das alles nur noch in der Mitte fährt.