Unterhalt fürs Kind

Hallo!

Angenommen man bekommt seinen aktuellen Unterhaltsbescheid für sein Kind
Man soll für dieses Kind jetzt einen Unterhalt von 171 € monatlich bezahlen.(Kind lebt bei der Mutter)
Zur Ermittlung des Einkommens wurde vom Jugendamt
Arbeitslosenhilfegeld in Höhe von 620 € und ein Wohnvorteil von 260 €
angerechnet.
Nun lebt man aber selber noch bei den Eltern,und bezahlt an diese 99 € Miete.
Gibt es diesen Wohnvorteil? Was ist darunter zu verstehen?
Was macht man dann ab 01.01.05, wenn die neuen Regelungen für
das AL II in Kraft treten?
Diese 171 € Unterhalt soll man ja auch beurkunden lassen.
Was kann betreffende Person tun und wie sich am besten verhalten?

Habe gehört, dass es einen Antrag gibt, der einen von der
Rückzahlungspflicht des Unterhaltsvorschusses befreit, der vom
Jugendamt für das Kind gezahlt wurde.
Gibt es das wirklich?

Was ist, wenn man mit seiner jetzigen Freundin ein Kind (Ende
September)bekommt?
Man übernimmt das Sorgerecht selbst und das Kind wird auch beim Vater leben, da die Freundin Studentin ist und sich jetzt auf ihr Diplomsemester konzentrieren will.

Danke im voraus

jens

Hi

Habe gehört, dass es einen Antrag gibt, der einen von der
Rückzahlungspflicht des Unterhaltsvorschusses befreit, der vom
Jugendamt für das Kind gezahlt wurde.
Gibt es das wirklich?

Ich glaube gehört zu haben dass man in bestimmten Lebenssituationen den gezahlten Vorschuss NICHT zurückzahlen muss, z.B. Studenten.

Was ist, wenn man mit seiner jetzigen Freundin ein Kind (Ende
September)bekommt?

ziemlich albern, denn dann bist du fürs 2te Kind unterhaltspflichtig.
du kannst den einen nicht zahlen (daher geht das JuA in Vorleistung und legst gleich das 2te nach? Das 2te entbindet dich keineswegs von der Verantwortung fürs erste.

Man übernimmt das Sorgerecht selbst und das Kind wird auch
beim Vater leben, da die Freundin Studentin ist und sich
jetzt auf ihr Diplomsemester konzentrieren will.

dann bekommst du uU Unterhalt von der Mutter, den sie nicht zahlen kann und daher das JuA in Vorleistung geht und was deine Freundin nicht zurückzahlen muss. Ist es ein wunder das der Staat am Arsch ist?

HH

bei solchen Fragen…
… kann ich gar net soviel kotzen wie ich gerne würde…auch wenns net zum Thema hilft ist es ein typisches Beispiel für Deutschlands Sozialschmarotzer…

Bernd

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Hallo Jens,

ich habe ein bißchen das Gefühl, als suchtest Du einen Weg, Dich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken bzw. diese zu verringern. Das halte ich für aussichtslos, denn einen solchen Weg gibt es nicht und er wäre auch sicherlich hier nicht erwünscht.

Trotzdem will ich Dir Deine Fragen beantworten :wink:.

Zur Ermittlung des Einkommens wurde vom Jugendamt
Arbeitslosenhilfegeld in Höhe von 620 € und ein Wohnvorteil
von 260 € angerechnet. Nun lebt man aber selber noch bei den
Eltern,und bezahlt an diese 99 € Miete. Gibt es diesen Wohnvorteil?
Was ist darunter zu verstehen?

Ein Wohnvorteil ist der Vorteil, den Du hast, weil Du keine oder nur sehr geringe Miete zahlst. Du hast dadurch mehr Geld im Monat zur Verfügung, als wenn Du eine eigene Wohnung bezahlen müsstest. Über die Höhe des Wohnwertvorteils kann man sicherlich streiten; hierzu gibt es auch diverse Urteile (z.B. http://www.ra-kotz.de/wohnvorteil.htm). Allerdings befinden sich die von Dir genannten Werte bezüglich Einkommen und Unterhalt sowieso an den untersten Grenzen, so dass sich ein anderer Wohnwertvorteil wohl kaum auswirken würden.

Diese 171 € Unterhalt soll man ja auch beurkunden lassen.
Was kann betreffende Person tun und wie sich am besten
verhalten?

Ich rate dringend davon ab, Unterhaltstitel beim Jugendamt beurkunden zu lassen! Es gibt keine Verpflichtung dazu, das Jugendamt kann Dich nicht zwingen, auch wenn sie noch so drohen. Ein einmal beurkundeter Unterhalt kann nicht mehr abgesenkt werden!

Gleichfalls rate ich jedoch dringend dazu, Deinem Kind die 177 EUR im Monat zukommen zu lassen! Du unterstützt damit nicht die Mutter, sondern Dein Kind. Es bekommt davon Spielsachen, Klamotten etc.! Solltest Du ein Problem mit der Mutter haben, löse es anders, aber nicht auf dem Rücken und zu Lasten Eures Kindes…

Gruß

Jens

Hallo Jens,

der Wohnvorteil wurde bereits erklärt. Wenn ab Januar unter Hartz IV nur noch ALG II gezahlt wird, muß ein Antrag auf Abänderung (der Unterhaltshöhe) gestellt.

Die Mutter des Kindes hat ein Recht auf einen Titel! Dieser kann beim Jugendamt, bei einem Notar oder Anwalt erstellt werden. Vorteil JA: dort ist es kostenlos. Wichtig ist bei einem solchen Titel, daß er bis zum 18. Geburtstag deines Kindes beschränkt wird. Danach erfolgt ohnehin eine Neuberechnung, da beide Eltern barunterhaltspflichtig (je nach Leistungsfähigkeit) ihren Kindern gegenüber sind. Ob ein Unterhaltsvorschuß zurückgezahlt werden muß, hängt von den Einzelfallfaktoren ab und ist so nicht zu beantworten. Unterhaltsvorschuß wird für höchstens fünf Jahre und bis höchstens zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt.

Wenn das zweite Kind geboren ist: Die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle sind Richtlinien für zwei Unterhaltsberechtigte. Wenn man ein sog. Mangelfall ist (was spätestens unter ALG II mit Sicherheit der Fall ist), wird die Summe, die man zahlen kann, prozentual auf die Unterhaltsempfänger aufgeteilt. Ist der Vater der Mutter des zweiten Kindes gegenüber auch unterhaltspflichtig? Dann kann es u.U. sein, daß er in der DT um eine Stufe sinkt.

Man übernimmt das Sorgerecht selbst und das Kind wird auch
beim Vater leben, da die Freundin Studentin ist und sich
jetzt auf ihr Diplomsemester konzentrieren will.

Leben Vater und Mutter nicht zusammen? Du meinst sicher, daß sich der Vater um das Kind kümmern wird und nicht, daß er das ASR hat, oder?

Gruß vom

Sams

Nachtrag
Da fällt mir noch etwas ein, was ich eben vergessen habe: wenn dein erstgeborenes Kind minderjährig ist (wovon ich ausgehe), dann unterliegst du der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, daß du jeden Job annehmen mußt, der sich dir bietet, um den Unterhalt zu sichern. Zu sagen „Ich hab jetzt ein neues Kind, welches ich betreue und kann daher nicht arbeiten gehen.“ funktioniert nicht.

Gruß vom

Sams

*zustimm*

… kann ich gar net soviel kotzen wie ich gerne würde…auch
wenns net zum Thema hilft ist es ein typisches Beispiel für
Deutschlands Sozialschmarotzer…

und dann noch zu faul sein zum nachdenken und sich hier tipps holen wollen. keine wunder, daß deutschland am ende ist!

c.

Bernd