Hallo!
Angenommen eine Person arbeitet seit 25 Jahren in einer Firma, welche
sich auflöst (nur eine Filiale löst sich auf). Muß diese Person
einen Job in einer anderen Filiale annehmen (längerer Anfahrtsweg, andere Arbeitszeiten…), oder kann diese Person auf eine Abfindung bestehen??
Vielen Dank & Grüße
Irena
Hallo,
mal abgesehen von den Ratschlägen der Experten, die noch kommen werden:
wer gibt denn heutzutage seinen Beruf auf, nur weil die Arbeitszeiten schlechter und die Fahrwege weiter werden???
Und beschwert sich dann über Streichung beim ALG oder die „unmenschlichen“ Bedingungen beim ALGII
gibt es noch nicht genug Arbeitslose?
Gruß
HaWeThie
Hi!
Wie viele Mitarbeiter gibt es?
Existiert ein Betriebsrat?
Was ist im Vertrag zum Thema Einsatzort oder/und Versetzung geregelt?
Ganz grob pauschal wage ich mal folgendes: Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen neuen (oder anderen) Job anbietet - warum sollte er zu einer Abfindungszahlung (auf die in der Regel kein Rechtsanspruch besteht) verpflichtet sein?
LG
Guido
Hallo
Angenommen eine Person arbeitet seit 25 Jahren in einer Firma,
welche sich auflöst (nur eine Filiale löst sich auf). Muß diese
Person einen Job in einer anderen Filiale annehmen (längerer
Anfahrtsweg,
Wenn die Versetzung vertraglich (AV, TV) gedeckt ist, dann ziemlich sicher: ja. Ist die Erbringung der Arbeitsleistung auf konkret den einen Ort gebunden, wird auch dann die Versetzung vermutlich gerichtlich Bestand haben. Zumindest tendiert die Rechtssprechung eindeutig in diese Richtung. Im Letzteren Fall beschreitet der AG, wenn er auf Nummer Super-Sicher gehen will, den Weg der Änderungskündigung.
andere Arbeitszeiten…),
Das könnte trotzdem eventuell einer Änderungskündigung bedürfen. Da brächte man nähere Angaben zu den vertraglichen Grundlagen (also ob die Änderung der Arbeitszeiten durch das Direktionsrecht gedeckt ist).
oder kann diese Person
auf eine Abfindung bestehen??
Wofür eine Abfindung? Eventuell könnte bei Existenz deines BR ein Sozialplan ausgehandelt werden. Dann entnimmst Du einen evtl Anspruch den Konditionen des Sozialplans.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
ich weiss nicht, ob dir klar ist, was eine Abfindung ist. Eine Abfindung wird normalerweise bei einem Gütetermin vereinbart und dient der Vermeidung eines Rechtstreits. Damit akzeptiert der AN eine für ihn ungerechtfertigte Kündigung und erhält als Ausgleich eine bestimmte Summe. Die Alternative wäre eine langwierige Kündigungsschutzklage.
Die Abfindung ist immer ein Kompromiss, der auf freiwilliger Basis zwischen den Parteien geschlossen wird.
Im vorliegenden Fall könnte natürlich auch zwischen AN und AG eine Abfindung vereinbart werden, der AN müsste sich aber beim Arbeitsamt die Frage stellen lassen, warum er das Angebot einer Versetzung nicht angenommen hat. Sollte das im zumutbaren Rahmen sein, gibt es Sperren beim ALG. Schließlich müsste hier der AN den Vertrag kündigen (der AG wird sich wohl nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen).
Gruss, Niels
Hallo
ich weiss nicht, ob dir klar ist, was eine Abfindung ist. Eine
Abfindung wird normalerweise bei einem Gütetermin vereinbart
und dient der Vermeidung eines Rechtstreits. Damit akzeptiert
der AN eine für ihn ungerechtfertigte Kündigung und erhält als
Ausgleich eine bestimmte Summe.
Ich will Deine Illusion ja nicht unbedingt zerstören, aber in viiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeeelen Fällen ist es genau anders herum: der AG akzeptiert das Zahlen einer ungerechtfertigten Abfindungsforderung des AN, weil ein AN-freundlicher Ausgang des Prozesses ihn weitaus teurer zu stehen kommt.
Gruß,
LeoLo