Hallo Experten,
folgender Fall:
Die deutsche Firma X möchte gerne ein Software-Produkt der amerikanischen Firma Y kaufen und lässt sich ein entsprechendes Angebot des deutschen Vertriebspartners Z machen. In dem Angebot (in dem nicht nur diese Software, sondern auch noch Hardware-Komponenten angeboten werden) stehen folgende Positionen:
Menge Position Einzelpreis Summe
1 Software-Produkt xxxx,xx EUR xxxx,xx EUR
1 Support-Vertrag zu
Software-Produkt xxx,xx EUR xxx,xx EUR
Da X die Software kennt und nicht beabsichtigt, Produktupdates in Anspruch zu nehmen, wird nur die erste Position bestellt, also die Software selber.
Jetzt besteht Z darauf, dass der Vertrag mitbestellt werden müsse. Es würden immer nur Software und Vertrag zusammen geliefert, dass sei von Y so festgelegt.
Frage: Ist so eine Kopplung rechtens? Oder hätte vorher darauf hingewiesen werden müssen? Immerhin ändert sich dadurch erheblich der Preis.
Würde sich an der Sachlage etwas ändern, wenn X sich kein Angebot hätte machen lassen, sondern direkt aus einer Preisliste von Z bestellt hätte, in der Software und Vertrag auch jeweils getrennt und mit eigenen Preisen stehen?
Gruß
Stefan
Da X die Software kennt und nicht beabsichtigt, Produktupdates
in Anspruch zu nehmen, wird nur die erste Position bestellt,
also die Software selber.
Jetzt besteht Z darauf, dass der Vertrag mitbestellt werden
müsse. Es würden immer nur Software und Vertrag zusammen
geliefert, dass sei von Y so festgelegt.
Frage: Ist so eine Kopplung rechtens? Oder hätte vorher darauf
hingewiesen werden müssen? Immerhin ändert sich dadurch
erheblich der Preis.
Vorweg: IANAL. Die Freiheit der Vertragsgestaltung lässt derartige Kopplungen durchaus zu. Und wann hätte schon vorher, also vor Abgabe des Angebots, darauf hingewiesen werden sollen? Ein Problem gäbe es, wenn in Angebot und AGB auf diese Bindung nicht hingewiesen wäre, sie aber später in Rechnung gestellt würde.
Allerdings kann eine derartige Bindung dann nichtig sein, wenn sie auf eine Vertragslaufzeit lautet, die die typische Nutzungsdauer des gekauften Produkts überschreitet. Zum Beispiel bei einem fünfjährigem Wartungsvertrag für einen PC, der üblicherweise nach zwei Jahren als veraltet betrachtet wird.
Gruss
Schorsch
Hallo Stefan,
ich kann nicht mit Paragraphen dienen, kann jedoch bestätigen, dass es Software gibt welche nur in Zusammenhang mit Wartungsverträgen vertrieben wird.
Der Hersteller M. der bekannten Hotelsoftware F., für den ich arbeite macht das auch so. Ohne Support könnte kein Kunde mit der Software arbeiten.
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
ich kann nicht mit Paragraphen dienen, kann jedoch bestätigen,
dass es Software gibt welche nur in Zusammenhang mit
Wartungsverträgen vertrieben wird.
Ich weiss. Ist afair bei Citrix auch so. Aber: da ist dieser Support in den Produktpreis bereits eingerechnet und nicht als (scheinbare) Option getrennt aufgeführt.
Auf diese Weise wird ein scheinbar niedriger Produktpreis suggeriert, der in der Praxis so nicht erzielbar ist.
Der Hersteller M. der bekannten Hotelsoftware F., für den ich
arbeite macht das auch so. Ohne Support könnte kein Kunde mit
der Software arbeiten.
Ist auch meistens so der Fall. Wenn man allerdings das Gesamtsystem über die vorgehene Laufzeit hinweg als frozen zone betreiben will, ist einem ein kostenloser Upgrade herzlich gleichgültig.
Gruß
Stefan