hallo,
angenommen jemand lässt sein Auto von einer freien Werkstatt reparieren und erfährt dann nach prüfen der Rechnung von einer anderen Werkstatt, dass die Reparaturkosten viel zu hoch bemessen waren. Kann der Autobesitzer rechtlich gegen den Dienstleister vorgehen oder hat er dann Pech gehabt, da freie Werkstätten ihre Handelsspannen selbst bestimmen können?
Gruß Frank
fragt sich, von wem!
Hi,
die prüfende Werkstatt wird sicher beim nächsten Mal gern den Auftrag entgegennehmen, die freie Werkstatt hat sie Dir ja ordentlich vergrault…
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Es gibt viele Werkstätten, die sind in der KFZ-Innung organisiert. Da kann man bei bedarf eine Schlichtung einleiten, der Schlichter…schlichtet dann 
Gruß,
Micha
Kostenvoranschlag
Hallo,
egal, wo ich hingehe, egal, was repariert werden muss, also auch das Auto, ich lasse nichts machen ohne kostenlosen Kostenvoranschlag. Sollte sich dann z.B. beim Auto rausstellen, während es in der Werkstatt ist, dass noch anderes anfallen würde, lasse ich mich immer anrufen, ob ich es überhaupt machen lassen will und was es kostet.
Sprich, mit drei, vier Kostenvoranschlägen war ich bisher immer gut beraten, und man kann auch nicht sagen, dass immer die Werkstätten der großen Autoteile-Firma die besten und günstigsten sind und umgekehrt sind es auch nicht immer die kleinen Hinterhofwerkstätten. Bei beiden passiert auch mal Pfusch, beide sind auch mal im Gegensatz zum anderen zu teuer, da steckt man nicht drin.
Aber um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, läuft bei uns nichts ohne Kostenvoranschläge von mehreren Seiten.
Silvia