Versammlungsgesetz

Hallo,

angenommen man würde den Freundeskreis und den Freundeskreis des Freundeskreises usw. dazu aufrufen sich zu einer Polonaise in einer Innenstadt zu treffen, wie würde das dann unter Berücksichtigung des Versammlungsgesetzes zu werten sein?
Müsste man sich anmelden? Oder ist das nicht nötig, weil die „Versamlung“ keinen bestimmten Zweck dienen würde, oder weil rund 200-300 Leute noch nicht als eine Versammlung zu werten wären?

Vielen Dank

Marcus

Das ist in der Tat keine Versammlung iSd. Art. 8 GG und somit auch nicht iSd. Versammlungsgesetzes. Man muß hier schon eine kollektive Meinung zum Ausdruck bringen. Insofern ist da leider nix zu machen.

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Hallo,

angenommen man würde den Freundeskreis und den Freundeskreis
des Freundeskreises usw. dazu aufrufen sich zu einer Polonaise
in einer Innenstadt zu treffen, wie würde das dann unter
Berücksichtigung des Versammlungsgesetzes zu werten sein?

Das eine Versammlung iSd Art 8 irgendeine Meinungskundgabe verlangt, wurde schon geschrieben (Es gibt auch andere Meinungen, aber die Gerichte sehen das im allg. so).

Müsste man sich anmelden?

Öffentl. Versammlungen unter freiem Himmel müssen angemeldet werden, Ausnahme: Spontanversammlungen, d.h. Versammlungen aufgrund eines aktuellen Ereignisses deren Zweck durch die Mit einer Anmeldung verbundene Verzögerung gefährdet wäre - Bsp: Spontane Schweigemärsche am Abend des 11.09.2001.

Oder ist das nicht nötig, weil die
„Versamlung“ keinen bestimmten Zweck dienen würde, oder weil
rund 200-300 Leute noch nicht als eine Versammlung zu werten
wären?

Eine Versammlung beginnt schon mit 2 Menschen.

M.

Es gibt in der Tat verschiedene Versammlungsbegriffe (engerer und weiterer V.) Der engere V. verlangt eine Art der Willenskundgebung, der weitere ist in der Gestaltung offener. In der Praxis heißt das, das das „Versammeln“ von vielen Leuten eine V. im Versammlungsrechtlichen Sinne sein kann, wenn dadurch irgendein gemeinsamer Wille kundgetan wird. Dieser muß nicht zwangsläufig „politisch“ sein (siehe Love-Parade). Regelmäßig verneint wird die Versammlung, wenn kein Zweck erkennbar ist oder wenn kommerzielle Interessen überwiegen (wiederrum Love-Parade).

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