Hallo,
angenommen, jemand hat zwar einen festen Wohnsitz, moechte aber gerne fuer einige Tage in seinem Wohnwagen uebernachten, dies evtl. auch (mit Unterbrechungen) ueber einen laengeren Zeitraum.
Duerfte er dies auf oeffentlichen Parkplaetzen tun?
Sieht die Rechtslage hierfuer in den Niederlanden anders aus?
Gruss und Dank
Desperado
Hallo Desperado,
die meistens Orts-und Gemeindesatzungen lassen hier in D sowas nicht zu…
(Außerdem würden dich unsere Umweltschützer schon genuch nerven…*g* )
In den NL genauso…
Was du brauchst,ist ein Privatgelände…Bauernhof oder Scheune mit dem
Einverständnis des Bauern…
mfg
Frank
Hallo,
auf Autobahnraststätten darf man das für eine Nacht. Ich denke deshalb, dass es auf normalen Parkplätzen genauso ist.
Ist wohl auch logisch so. Gäbe es keine Einschränkungen, würden idyllisch gelegene Parkplätze zu kostenlosen Dauer-Campingplätzen. Andererseits kann man eine Nacht nicht verbieten, denn wenn der Fahrer behauptet, er wäre zu müde zum Weiterfahren, wäre es unverantwortlich, ihn wegzuschicken.
Gruß
Peter
Servus Deperado,
deshalb gibts das Wohnmobil, da sieht die Rechtslage anders aus.
Gruß Richard
anscheinend ist es nicht so leicht, so etwas zu verhindern!
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/3…
gruß n.
Hallo Leute,
Definition beachten…
Wohnmobil = Pkw/ Lkw mit Wohnaufbauten…kann jederzeit wegfahren…
Wohnwagen = Anhänger für Pkw /Zugmaschine bleibt da stehen…
mfg
Frank
deshalb gibts das Wohnmobil, da sieht die Rechtslage anders
aus.
Inwiefern? Die meisten Gemeinden erlauben IMHO auch das Übernachten im Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen für mehr als 1 Nacht nicht.
Gruß
Nelly