Reklamation und Produkthaftung

Hallo!

Angenommen, jemand hat einen Kinderwagen gekauft. Der hat einige gravierende Mängel. Z. B. Das Einkaufsnetz ist so schlecht angebracht, dass man es fast nicht benutzen kann und es ist bei normalem Gebrauch schon gleich kaputtgegangen; der Reißverschluss ist kaputt, …, dann kann der Käufer dies ja reklamieren. Aber meist steht ja in den AGBs, dass der Verkäufer erstmal ein Recht auf Nachbesserung hat. O. K. Ist aber ein Mangel so gravierend und NICHT behebbar, weil er sich aus der Bauweise des Kinderwagens heraus ergibt, gilt dann auch Nachbesserung (geht ja gar nicht)? Im beschriebenen Fall ist es so, dass der Kinderwagen am Kopfende KEINE Begrenzung hat. D. h., das Baby liegt direkt auf dem gepolsterten „Brett“ (Liegefläche). Begrenzt ist es nach obenhin nur durch das Kinderwagendach, das bis unter die Liegefläche reicht und dort lediglich mit einem Gummizug „befestigt“ ist. Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist meiner Meinung nach nicht gegeben, weil ein Baby nach einer schnellen Bewegung schon fast kopfüber aus dem Wagen gefallen wäre. Der Käufer würde den Wagen deswegen am liebsten sofort zurückgeben, weil die Verletztungsgefahr einfach zu groß ist. Und nu?

Für Tipps dankbar,

IRIS

Hallo,

Angenommen, jemand hat einen Kinderwagen gekauft. Der hat
einige gravierende Mängel. Z. B. Das Einkaufsnetz ist so
schlecht angebracht, dass man es fast nicht benutzen kann und
es ist bei normalem Gebrauch schon gleich kaputtgegangen; der
Reißverschluss ist kaputt, …, dann kann der Käufer dies ja
reklamieren. Aber meist steht ja in den AGBs, dass der
Verkäufer erstmal ein Recht auf Nachbesserung hat. O. K. Ist
aber ein Mangel so gravierend und NICHT behebbar, weil er sich
aus der Bauweise des Kinderwagens heraus ergibt, gilt dann
auch Nachbesserung (geht ja gar nicht)?

Wie wurde der Wagen denn gekauft? Wurde er ganz normal im geschäft gekauft sehe ich zwar die Chance auf Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung. Weitere Dinge wie Umtausch / Rückgabe sehe ich jedoch nicht, da der Wagen ja angeschaut werden konnte und gesehen worden sein sollte wie das Netz angebracht ist. Man hätte den Wagen also so gekauft und wenn einem das nun nicht mehr gefällt ist das ja kein mangel, den der Verkäufer zu verantworten hat.

Wurde der Wagen allerdings über den Katalog bestellt sieht die Sache ja wieder anders aus (früher „Fernabsatz“).

Im beschriebenen Fall
ist es so, dass der Kinderwagen am Kopfende KEINE Begrenzung
hat. D. h., das Baby liegt direkt auf dem gepolsterten „Brett“
(Liegefläche). Begrenzt ist es nach obenhin nur durch das
Kinderwagendach, das bis unter die Liegefläche reicht und dort
lediglich mit einem Gummizug „befestigt“ ist. Der
bestimmungsgemäße Gebrauch ist meiner Meinung nach nicht
gegeben, weil ein Baby nach einer schnellen Bewegung schon
fast kopfüber aus dem Wagen gefallen wäre. Der Käufer würde
den Wagen deswegen am liebsten sofort zurückgeben, weil die
Verletztungsgefahr einfach zu groß ist. Und nu?

Ja, es bleibt eben die Frage, ob der Wagen ganz normal im Geschäft gekauft wurde oder im Internet / über einen Katalog o.ä. Im ersten Fall bleibt es nach wie vor das Problem des Käufers, wenn er sich nicht vor dem Kauf genügend kundig macht, ob der Gegenstand für die geplante Verwendung gut genug ist.
Bei letzterem (also „Fernabsatz“) kann der Kunde innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware diese ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Liebe Grüße
Timi

Hallo!

Der Wagen wurde im Internet gekauft. Das ist allerdings schon 4 Monate her. Doch bis jetzt wurde der Mangel, dass das Baby aus dem Wagen fallen kann, nicht sichtbar. Erst als die Tragetasche zu klein wurde, die im Wagen integriert werden kann, kam heraus, dass es ohne am Kopfende eben keine Begrenzung gibt. Ich denke, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht ohne Gefahr möglich ist?
Grüßle, Iris