Rechtschutz erteilt, dann abgelehnt

Hallo Wissende,
da hörte man von einem Fall, in dem die Rechtschutzversicherung eine
Deckungszusage gemacht hat. Für die 2. Instanz wurde am 250 Km
entfernten Gerichtsort ein dort ansässiger Anwalt beauftragt. Als
Korrespondenzanwalt. Nach seinen Aussagen hat die Versicherung die
Deckungszusage auch dafür erteilt.
Jetzt weigert sich die RV, diese Anwaltskosten zu übernehmen. Im
Gerichtsverfahren hat der Klient den Anwalt in einer Pause noch
einmal ausdrücklich nach der Kostenübernahme gefragt. Diese wurde ihm
auch bestätigt.
Zwei nette Schreiben der Kanzlei an die RV ändern aber nichts. Die RV
zahlt nicht und der Klient soll jetzt knapp 1000 Euro an den Anwalt
überweisen. (Er kann dann der RV ja mitteilen, was er von ihr hält -
Empfehlung des RA)
Der Klient erhält aber nur eine Rente von etwa 770 Euro abzüglich 130
Euro KV, also etwa 640 Euro netto und sonst keine weiteren Einnahmen.
Kann so etwas richtig sein?

Danke und Grüße
TeeBird

Hallo,

da hörte man von einem Fall, in dem die
Rechtschutzversicherung eine
Deckungszusage gemacht hat. Für die 2. Instanz wurde am 250 Km
entfernten Gerichtsort ein dort ansässiger Anwalt beauftragt.
Als
Korrespondenzanwalt. Nach seinen Aussagen hat die Versicherung
die
Deckungszusage auch dafür erteilt.

Dann lasse Dir doch die angebliche Zusage zeigen. Liegt sie vor, muss die Versicherung zahlen. Es sei denn, der Anwalt hat nur eine Deckungszusage für ein anderes Gericht erhalten, versehentlich aber nicht gleichzeitig die Deckungszusage für einen Korresspondenzanwalt beantragt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Dann lasse Dir doch die angebliche Zusage zeigen. Liegt sie
vor, muss die Versicherung zahlen.

Laut Aussage des RA liegt sie vor, er hat die RV zwei mal angemahnt.
Ohne Erfolg.
Er soll aber tatsächlich eine Kopie des Schriftwechsels zeigen.
Kann er beim Rentner diese Summe denn Einfordern (Pfändungsgrenze?) ?
Der hätte sich ohne Versicherung anders entschieden. Selbst beim
Termin wurde ihm die Versicherung noch bestätigt. Da hätte die Klage
noch kostengünstig zurück gezogen werden können.
Gruss & danke
TeeBird