im falle dessen, ein verschuldeter onkel würde sterben,müßten dann alle verwandten vorsorglich einen erbschaftsverzicht oder ähnliches unterschreiben, oder bekämen in frage kommende erben von irgendeiner institution ein schreiben über die rechtslage der erbschaftsangelegenheit?
danke sehr
Hallo Martina,
den Verzicht muss man nur erklären, wenn man als Erbe feststeht. Dies erfolgt durch Benachrichtigung des Nachlassgerichts; zur Verzichtserklärung hat man 6 Wochen Zeit. Gruß Veronika
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Hallo erstmal,
im Falle eines unklaren Erbes würde ich sofort einen auf Erbrecht spezialisierten Anwaltskollegen kontaktieren. Man muss das Erbe in so einer Situation nicht gleich ausschlagen, sondern kann z.B. die Haftung der Erben auf die Erbmasse beschränken, Nachlassinsolvenz beantragen, … Bleibt dann doch noch etwas über, hat man Glück gehabt. Bei einer Ausschlagung ist man auf jeden Fall alle Rechte los. Welcher Weg hier der richtige ist, kann nur ein Fachmann im konkreten Fall sagen.
BTW: Unabhängig von einer Erbausschlagung kann man durchaus zur Bestattung des verarmten Angehörigen herangezogen werden.
Gruß vom Wiz
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