Haustürgeschäft?

Gutne Abend Forum…

ich bitte euch über folgenden fiktiven Fall zu fachsimpelen.

Eine ältere Dame hat vor mehreren Monaten Besuch von einem Staubsaugervertreter bekommen, mit telefonischem Termin.
Die Vorstellung hat die ältere Hausfrau überzeugt und Sie bestellt den Staubsauger für 2500 Euro.

Nach einigen Monaten wird der Staubsauger geliefert und die im Haus lebende Tochter bekommt alles mit und möchte ihrer Mutter diese Rechnung ersparen und erinnert sich, dass ihr Sohn mal Jura studiert hat.
Der erinnert sich aber nur an das Fernabsatzgesetz und an eine BGB-Reform, und da er mit dem Thema nicht mehr so vertraut ist, sucht er jetzt Rat. Seit Lieferung ist noch kein Tag vergangen.

Könnte man diesem jungen Mann helfen?
Was könnte man ihm raten?
Gegooglt hat er sicherlich schon und auch einige interessante Sachen gefunden, aber die RechtsVersionen von vor 2000 sind noch zu dominant.

Grüße
P

Hallo P.,

bestellt den Staubsauger für 2500 Euro.

Bohhh!!! Sowas gibt es??? Staun!!! Nichts wie zurück damit!

Der erinnert sich aber nur an das Fernabsatzgesetz …

…und das erlaubt, jeglich aus der Ferne bezogene Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung ohne Angsabe von Gründen auf Kosten des Verkäufers zurückzuschicken.

Gruß
Peter

Hi Peter,

bestellt den Staubsauger für 2500 Euro.

Bohhh!!! Sowas gibt es??? Staun!!! Nichts wie zurück damit!
nee, ist doch rein fiktiv (würg).

Der erinnert sich aber nur an das Fernabsatzgesetz …

…und das erlaubt, jeglich aus der Ferne bezogene Ware
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung ohne Angsabe von
Gründen auf Kosten des Verkäufers zurückzuschicken.

ich weiß, aber in einem dieser Gesetze die damals ins BGB übernommen wurden war das drin.

ich habe folgenden Link gefunden:
http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/brosch/2303.h…

1.Weiß jemand wie man mit der Tatsache,dass es einen Termin gab umgehen soll?
2.Das Geld wurde auch gezahlt. Wie kommt der Händler an den Staubsauger und wie kommt die Oma an ihr Geld?

Nochmal Grüße
P

Gutne Abend Forum…

ich bitte euch über folgenden fiktiven Fall zu fachsimpelen.

Eine ältere Dame hat vor mehreren Monaten Besuch von einem
Staubsaugervertreter bekommen, mit telefonischem Termin.
Die Vorstellung hat die ältere Hausfrau überzeugt und Sie
bestellt den Staubsauger für 2500 Euro.

Nach einigen Monaten wird der Staubsauger geliefert und die im
Haus lebende Tochter bekommt alles mit und möchte ihrer Mutter
diese Rechnung ersparen und erinnert sich, dass ihr Sohn mal
Jura studiert hat.
Der erinnert sich aber nur an das Fernabsatzgesetz und an eine
BGB-Reform, und da er mit dem Thema nicht mehr so vertraut
ist, sucht er jetzt Rat. Seit Lieferung ist noch kein Tag
vergangen.

Könnte man diesem jungen Mann helfen?
Was könnte man ihm raten?
Gegooglt hat er sicherlich schon und auch einige interessante
Sachen gefunden, aber die RechtsVersionen von vor 2000 sind
noch zu dominant.

Hallo p,

Fernabsatzgesetz? Also hier kam doch der Vertreter ins Haus, da gilt §312b BGB nicht. Das FernAbsG wurde hier aufgenommen. Und danach hätte die Oma alles telefonisch oder schriftlich erledigen müssen.

Das Telefonat der Oma führt dazu, dass auch nicht die Regelungen über Haustürgeschäfte gelten, weil vorhergehende Bestellung (§312 III BGB)

Also, den Vertrag genau durchsehen, gibt es ein Rückgaberecht, ungeöffnet in 30 Tage z.B., dann schick`s zurück. Aber wenn der Verkäufer dieses Recht nicht eingeräumt hat, sehe ich keine Chance, aus dem Vertrag zu kommen, wenn da nicht noch mehr ist.

Gruß
Barbara

Hallo!

Ich denke, es wäre noch wichtig zu wissen, von wem das Telefonat ausging. Hat die Oma angerufen oder hat der Staubsaugervertreter angerufen?

Gruß
Tom

Hallo,

die Oma hat whl auf einer Verbrauchermesse eine Schlafzimmer-Rundumglücklich-Reinigung gewonnen.

Und dann eine Postkarte bekommen, mit der Bitte um eine Terminvereinbarung.
Dann hat die Oma wohl da angerufen und den Reiniger kommen lassen.

Und am Ende der Reinigung gab es wohl ein Verkaufsgespräch.

Ich finde das nicht dumm gemacht, aber auf keinen fall astrein!

Wie stellt sich der Fall jetzt dar?

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Danke für deine Antwort.
siehe anderer Post wie der Termin zustande gekommen ist.

Hallo p,

Fernabsatzgesetz? Also hier kam doch der Vertreter ins Haus,
da gilt §312b BGB nicht. Das FernAbsG wurde hier aufgenommen.
Und danach hätte die Oma alles telefonisch oder schriftlich
erledigen müssen.

Das Telefonat der Oma führt dazu, dass auch nicht die
Regelungen über Haustürgeschäfte gelten, weil vorhergehende
Bestellung (§312 III BGB)

Also, den Vertrag genau durchsehen, gibt es ein Rückgaberecht,
ungeöffnet in 30 Tage z.B., dann schick`s zurück. Aber wenn
der Verkäufer dieses Recht nicht eingeräumt hat, sehe ich
keine Chance, aus dem Vertrag zu kommen, wenn da nicht noch
mehr ist.

Gruß
Barbara

Hallo,

die Oma hat whl auf einer Verbrauchermesse eine
Schlafzimmer-Rundumglücklich-Reinigung gewonnen.

Und dann eine Postkarte bekommen, mit der Bitte um eine
Terminvereinbarung.
Dann hat die Oma wohl da angerufen und den Reiniger kommen
lassen.

Und am Ende der Reinigung gab es wohl ein Verkaufsgespräch.

Ich finde das nicht dumm gemacht, aber auf keinen fall
astrein!

Wie stellt sich der Fall jetzt dar?

Eindeutig Haustürgeschäft! Das Geschäft schriftlich widerrufen ohne Angabe von Gründen und die Rückzahlung verlangen, wenn geld auf dem Konto, erst dann Gerät wegschicken. Natürlich muss das widerrufsrecht noch bestehen. Die Frist beginnt gem §355 BGB wenn ordnungsgemäße schriftliche Belehrung. Die ist meist mit den Verträgen als kleingeschriebenes zur Unterschrift vorgelegt.
Und womöglich auch noch ein Fall von betrug, wenn einer alten Frau ein Staubsauger für 2.500 aufgeschwatzt wird. Wenn das mit dem Widerrufsrecht nicht klappt, dann die Firma anzeigen.
Da ist etwas faul.

Barbara

Wieso Betrug?
Hi!

Und womöglich auch noch ein Fall von betrug, wenn einer alten
Frau ein Staubsauger für 2.500 aufgeschwatzt wird. Wenn das
mit dem Widerrufsrecht nicht klappt, dann die Firma anzeigen.
Da ist etwas faul.

Wieso das denn? Die Firma Lux (ich denke, dass es sich darum handelt) kommt raus, führt den Leuten das Gerät vor, nennt offen den Preis, und dann kommt ein Kaufvertrag zu Stande, der in der Regel widerrufen werden kann.

Wenn die Frau das Teil nicht will, soll sie halt zurücktreten (oder besser gar nicht erst unterschreiben)!

Einen Betrug kann ich da beim besten Willen nicht erkennen!

LG
Guido (ehemals kurzzeitig Fachberater bei Vorwerk)

Einen Betrug kann ich da beim besten Willen nicht erkennen!

Na, auf die Subsumtuion bin ich auch gespannt :smile:

Levay

Das Telefonat der Oma führt dazu, dass auch nicht die
Regelungen über Haustürgeschäfte gelten, weil vorhergehende
Bestellung (§312 III BGB)

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn wenn der Vertreter lediglich zur Information und Präsentation bestellt wurde, greift der Ausschluss nicht (BGHZ 109, 127).

Levay

…und das erlaubt, jeglich aus der Ferne bezogene Ware
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung ohne Angsabe von
Gründen auf Kosten des Verkäufers zurückzuschicken.

Vor allem muss man natürlich erwähnen, dass es hier gar nicht um einen Fernabsatz geht…

Levay

Einen Betrug kann ich da beim besten Willen nicht erkennen!

Na, auf die Subsumtuion bin ich auch gespannt :smile:

Levay

Hallo Ihr zwei,
für unseren Freund ist ja alles klar und er muss sich mit dem hier nicht rumschlagen, widerrufen ist die Devise, da stimmt Ihr ja zu.

ich versuchs mal mit der Subsumtion und Ihr sagt mir ob ich im Studium aufgepasst habe oder alles für die Katz war.
Ob eine Täuschungshandlung vorlag, muss hier nach genauer Schilderung des Gesprächs zwischen Vertreter und Oma entschieden werden, deswegen auch „womöglich“. Wie hat er sie überzeugt, das Ding zu kaufen? Ihr eingeredet, sie braucht das unbedingt weil mit einem billigeren ihre teuren Teppiche kaputtgehen z.B., was nicht stimmt. Seht ihr bis jetzt eine mögliche Täuschungshandlung? Es gibt sicher auch andere Konstelationen, die eine Täuschungshandlung bejahen könnten.
Und wenn die besteht und aufgrund dieser der Vertrag unterschrieben wurde, dann ist ein Schaden zu bejahen, wenn der Oma infolge dieser Verfügung Mittel entzogen werden, die für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer sonstigen Verbindlichkeiten sowie für eine angemessene Wirtschafts- und Lebensführung unerlässlich sind (Tröndle/Fischer §263)
Ist die Oma eine Rentnerin? oder hat sie nur ein geringes Einkommen?
Der BGH nimmt sicher nicht sofort einen Betrug an, aber vergessen wir nicht den Schulfall: Abo einer Fachzeitschrift.
Und da gings um kleinere Beträge.

Jetzt seid ihr dran. Macht mich fertig!

Barbara

Na na, fertig machen will dich ja niemand.

Das Problem ist ja weniger deine Subsumtion als die ziemlich überdehnte Ausschöpfung des Sachverhaltes. Da du aber ja nur schreibst „womöglich“, kann man natürlich nicht dagegen argumentieren, denn möglich erscheint dies ja; nur erscheint es natürlich auch möglich, dass er ihr eine Ohrfeige gegeben hat, dann müsste man die Körperverletzung oder auch die Beleidigung konstatieren, na ja, und das gibt der Sachverhalt eben auch nicht her…

Nix für ungut.

Levay

  • kleiner Student -

Hallo kleiner, :smile:)
ich dachte, das wären hier fiktive Fälle, die zur Diskussion anregen sollen, wie man den Rechtsfall anpacken kann *g

Barbara

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ich weiss das ich nichts weiss
sagte mal ein Grieche…vor langer, langer Zeit.

Ich nehme jede Kritik an und lerne gern dazu.

eine nicht beleidigte Barbara

1 „Gefällt mir“

ich dachte, das wären hier fiktive Fälle, die zur Diskussion
anregen sollen, wie man den Rechtsfall anpacken kann *g

Auch’n Argument. Aber ich glaube, in einem sind wir uns einig: So, wie der Fall hier geschildert wurde, ist da kein Betrug zu erkennen.

Levay

Ja, nur sehr gute Verkaufstaktik.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und…jetzt mal nichtjuristisch. Ein Freund hat es mal mit der Masche geschafft, dass das Geld zurückgegeben wurde, indem er mit einer Strafanzeige gedroht hatte, weil das nicht redliche Geschäftspraktik ist. Aber noch mal klargestellt. Das darf ich als Verbraucher, wenn ich Rechtslaie bin, und dem Irrtum unterliege, dass ich betrogen wurde.

Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, nur sehr gute Verkaufstaktik.

Das allerdings! Was kann einen auch nur ansatzweise vernunftbegabten Menschen bewegen, solche Summen für einen Staubsauger auszugeben? Da MUSS eine verdammt clevere Verkaufstaktik sein (oder ein Sauger, der irgendwie mehr kann also nur saugen).

Levay