Hallo zusammen,
dieser Bereich schien mir der am meisten passende für dieses Thema zu sein.
Wenn man mit einem Rechtsanwalt schlechte Erfahrungen macht (z.B. Betreuung und rechtlich falsche Auskünfte), könnte man das wo nomieren?
Es gibt z. B. die Bundesanwaltskammer, aber auf deren Seite gibt es keine Kontaktinformationen, es wird nur auf lokale Anwaltskammern verwiesen, die aber in ganz anderen Bereichen arbeiten.
Wäre für Hinweise sehr dankbar. Schließlich würde ein „gebranntes Kind“ nicht wollen, daß es anderen auch so erginge.
Guten Abend!
es wird nur auf lokale
Anwaltskammern verwiesen, die aber in ganz anderen Bereichen
arbeiten.
Das wäre mir neu. Wahrscheinlich ist es eher so, dass die Kammern auf ihren Websites nicht die Werbetrommel für das Anschwärzen von Anwälten rührt. Schließlich rügt sie die Kollegen nicht nur, sondern ist auch das Vrtretungsorgan der Anwaltschaft.
Lokale Kammern gibt es nicht, sie sind regional strukturiert und haben ihren Sitz in dem ort, in dem auch das zuständige Oberlandesgericht sitzt.
Hallo Rolf,
der richtige Weg ist, dass du dich an die für diesen Rechtsanwalt örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer wendest und dort eine Beschwerde einreichst. Für Günzburg dürfte es die Rechtsanwaltskammer München sein - http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/
Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass die Rechtsanwaltskammer nicht bei Fehlern einschreitet, die dem RA bei der Ausübung seines Berufes unterlaufen. Die Kammern können nur standeswidriges oder strafbares Verhalten prüfen und dagegen vorgehen.
Wenn deinem RA ein Fehler unterlaufen ist (falsche Auskunft o. ä.), dann ist eine Klage gegen ihn das richtige Vorgehen.
Gruss
BM
Hallo Rolf…
ich habe gerade so eine Aktion hinter mir. Ich wurde nicht korrekt beraten…unzuverlässig war er auch…frech und überheblich sowieso…die Krönung war dann aber seine Rechnung…völlig überzogen…
Ich habe mich daraufhin bei der (für meinen Fall) Pfälzischen Rechtsanwaltskammer über ihn beschwert. Nach ca. 3 Wochen bekam ich eine Antwort…„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Rechtsanwaltskammer in der Angelegenheit nicht tätig werden kann“…usw…vielleicht fährt man sich in diesen Kreisen nicht an den Karren 
Ich bin daraufhin zu einem zweiten Anwalt und habe gegen den ersteren geklagt…es kam vor Gericht und es stellte sich heraus dass der gute Mann nicht das erste Mal wegen Habgier auffiel…und wie es der Zufall wollte…saßen einige Kollegen von ihm im Gerichtssaal…einige konnten sich das Grinsen nicht verkneifen als ihm der Richter sehr höflich aber in diesem schnönen Winkeladvokatenstil gewaltig den Kopf gewaschen hat…
da war mein Ärger doch schnell verflogen
)
Viel Erfolg
Iris
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