Kind will zum Vater - er hat kein Sorgerecht?

Angenommen ein Vater hat ein Kind geb. 1991 und ist seit 1994 getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter. Der Vater kümmert sich bis 1995 bis ein Stiefvater ins Spiel kommt. Die Mutter vereinbart mit leiblichen Vater, dass die Besuche/Kontakte auf ein Minimum reduziert werden, um der „neuen“ Familie eine Chance zu geben. Dies wird so gelebt, Kontakte zu den wichtigen Anlässen, und ständig Kontakt zur Mutter durch den Vater um "auf dem laufenden“ zu halten. Ein kleiner Bruder kommt vom Stiefvater zur Welt

Anfang des Jahres 2004 sucht das Kind Kontakt zum Vater und es gibt erste Besuche. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass es gravierende Probleme gibt. Zum einen ist das Verhältnis Mutter-Tochter extrem gestört und zum anderen steht die Scheidung an. Auszug aus dem Haus und neuer (verh.) Freund mit in die neue Wohnung. Kind versucht Probleme mit der Mutter zu klären, diese blockt ab. Streitigkeiten eskalieren immer wieder. Beim Vater findet das Kind seine Insel. Dieser hat auch eine Familie mit zwei Kindern. Mitte des Jahres 5 Wochen Dauer-Vater-Besuch und auch in den Ferien. Alltag mit Schule läuft recht gut. Nun möchte Kind gern eine Weile bzw. ganz zum Vater. Dieser und dessen Familie sind grundsätzlich einverstanden. Seit Kenntnis der Probleme sucht Vater das Gespräch zur Mutter, diese blockt im wesentlichen ab und verweist auf ihre alleinigen Befugnisse wegen Sorgerecht etc. Sie will den Kind dem Umgang verbieten.

Eine Beratung beim Anwalt brachte die reine Möglichkeit der Einklage des Sorgerechts aufgrund einer Gesetzesänderung, aber dieser Prozess dauert sehr lange zw. 3 und 4 Jahren. Jugendamt schreitet nicht ein und tut alles als Probleme zwischen pubertierenden Tochter und Mutter ab – es ist ja nix passiert. Was kann man tun??? Fakt ist, dass sie da erst mal raus muss um zur Ruhe zu kommen und ein bissl Selbstbewusstsein zu tanken. Hat jemand eine Idee???

Also entweder der Anwalt hat Nonsens erzählt oder du hast das hier irgendwie verworren widergegeben.
Gab es eine rechtlich verbindliche Sorgerechtsregelung zwischen dir und der Kindsmutter, ja oder Nein?
Dazu kommt noch, wie alt ist das Kind?

mfg
Simon

Also das ist so. Da das Kind 1991 (also 13 Jahre alt) unehelich geboren wurde, gab es keine Möglichkeit das Sorgerecht als Vater überhaupt zu erhalten. Also ist die Kindsmutter alleinige Inhaberin des SR. Eine andere Vereinbarung gab es nicht. Erst nach aktueller Rechtssprechung habe ich grundsätzlich die Möglichkeit, dieses Sorgerecht einzuklagen (gilt nur für Kinder die vor 1998 geboren sind). Ich wäre nie auf die Idee gekommen, da alles bislang recht ordentlich lief und es dem Kind gut ging. Nun gibt es diese Veränderungen und ich habe rechtlich keine Handhabe, Einfluss auf Entscheidungen etc zu nehmen. Der rechtliche Status ist nach wie vor „Erzeuger 2. Grades“. Das Einklage des Sorgerechtes ist ein langwieriger Prozeß und hilft für den Moment nicht, das Kind aus der Schusslinie zu kriegen. Hoffe, es war etwas verständlicher.

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Ja danke, das ist allerdings etwas klarer jetzt.
Nur die 3-4 Jahre entsprechen auf keinen Fall der Realität wenn es JETZT um das Kindswohl geht. Das Kind ist zudem durchaus in einem Alter, indem der Richter stark dessen Meinung berücksichtigen wird, da es altersgemäß in der Lage ist freie Entscheidungen zu treffen und diese auch vor Gericht zu artikulieren (sollte jedenfalls mit 13 so sein eigentlich). Vielleicht solltest du den Anwalt gezielt nach einem verkürzten Verfahren bzw. Eilverfahren befragen. Allerdings käme bei sowas nur in Betracht das Sorgerecht zu bekommen indem man u.A. die Mutter in gewisser Weise diskreditiert, ob du das möchtest ist natürlich die Frage und was das Kind dann davon hält eben auch.
Möglich ist halt vieles, aber nicht immer alles auch sinnvoll, in jedem Fall ist die Pauschalaussage so etwas zieht sich generell über 3-4 Jahre meines erachtens nach ein Indiz für eine schlechte rechtliche Beratung.
Zur Not lass dich mal „laienhaft“ über einen entsprechenden Verband beraten, da gibts einige die aufgrund der großen Fallkenntnis meist qualifiziertere Aussagen treffen können als ein „Wald- und Wiesenanwalt“ (man mag mir den Begriff verzeihen). Bevor ich dir aber jetzt einen Verband nenne guck dich lieber mal selbst in deiner Umgebung um, wer da seriös erscheint.

Als weniger rabiate Möglichkeit käme u.U. auch eine Mediation in betracht ( http://www.kind-vater.de/mediation.htm ) auch wenn ich aufgrund deiner Schilderung nicht davon ausgehe, dass die Kindsmutter sich überreden ließe.
Vielleicht wäre es was das angeht sinnvoll wenn das Kind selbst vernünftig mit der Mutter spricht und gezielt auf die Mediation besteht.

mfg
Simon

Servus Angela,

Angenommen ein Vater hat ein Kind geb. 1991 und ist seit 1994
getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter. Der Vater kümmert sich
bis 1995 bis ein Stiefvater ins Spiel kommt. Die Mutter
vereinbart mit leiblichen Vater, dass die Besuche/Kontakte auf
ein Minimum reduziert werden, um der „neuen“ Familie eine
Chance zu geben. Dies wird so gelebt, Kontakte zu den
wichtigen Anlässen, und ständig Kontakt zur Mutter durch den
Vater um "auf dem laufenden“ zu halten. Ein kleiner Bruder
kommt vom Stiefvater zur Welt

Eine sehr egoistische Einstellung der Mutter.

Anfang des Jahres 2004 sucht das Kind Kontakt zum Vater und es
gibt erste Besuche. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass
es gravierende Probleme gibt. Zum einen ist das Verhältnis
Mutter-Tochter extrem gestört und zum anderen steht die
Scheidung an. Auszug aus dem Haus und neuer (verh.) Freund mit
in die neue Wohnung. Kind versucht Probleme mit der Mutter zu
klären, diese blockt ab. Streitigkeiten eskalieren immer
wieder. Beim Vater findet das Kind seine Insel. Dieser hat
auch eine Familie mit zwei Kindern. Mitte des Jahres 5 Wochen
Dauer-Vater-Besuch und auch in den Ferien. Alltag mit Schule
läuft recht gut. Nun möchte Kind gern eine Weile bzw. ganz zum
Vater. Dieser und dessen Familie sind grundsätzlich
einverstanden. Seit Kenntnis der Probleme sucht Vater das
Gespräch zur Mutter, diese blockt im wesentlichen ab und
verweist auf ihre alleinigen Befugnisse wegen Sorgerecht etc.
Sie will den Kind dem Umgang verbieten.

Die Tochterist nun 13 Jahre alt, da sollte es auch entsprechend ernst genommen werden.
Kurzum, der Wunsch und das Anliegen des Kindes haben an erster Stelle zu stehen.

Eine Beratung beim Anwalt brachte die reine Möglichkeit der
Einklage des Sorgerechts aufgrund einer Gesetzesänderung, aber
dieser Prozess dauert sehr lange zw. 3 und 4 Jahren. Jugendamt
schreitet nicht ein und tut alles als Probleme zwischen
pubertierenden Tochter und Mutter ab – es ist ja nix passiert.

Daß das Jugendamt grundsätzlich nichts taugt kann ich sogar belegen.

Was kann man tun??? Fakt ist, dass sie da erst mal raus muss
um zur Ruhe zu kommen und ein bissl Selbstbewusstsein zu
tanken. Hat jemand eine Idee???

ausreißen und immer wieder ausreißen.

Wenn das Kind nicht selbst aktiv wird sehe ich auf legalem Wege keine Chance. Selbst ein diskreditieren der Mutter bringt dann nicht den gewünschten Erfolg.
Was übrigbleibt ist wieder ein Kind das auf der Strecke bleibt.
Traurig, aber leider wahr.
Wir Männer haben einfach versäumt uns ebenfalls entsprechend zu organisieren.

Ihr habt mein Mitgefühl und meine guten Wünsche

Richard