Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Die FDJ wurde 1951(?) in der BRD verboten und deren Abzeichen zählen somit unter das Verbot des §86a StGB. Nun weiß ich, dass sich dieses Verbot nicht auf die FDJ der DDR bezieht, die jedoch gleiche Symbole verwendet. Fallen nun die Symbole der FDJ unter den §86a StGB oder nicht? Gibt es einen Unterschied, ob die Symbole als Ausdruck politischer Willensbildung oder „nur so“ verwendet/verkauft/gezeigt…werden?

Die Symbole der West-FDJ fallen unter 86a, die anderen nicht. Einen Unterschied für das Zeigen gibt es prinzipiell nicht, abgesehen von denen die im StGB genannt sind.

§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

M.

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