ich haette gerne gewusst ob es eine Richtline oder gar eine Vorschrift gibt, die entscheidet wo der Gerichtsstandort bei juristischen Problemen im Internet ist.
Konkret interessiert mich wo der Gerichtsstandort ist, wenn ich zum Beispiel an einem amerikanischen Onlinespiel teilnehme und ich den Betreiber verklagen moechte.
ich haette gerne gewusst ob es eine Richtline oder gar eine
Vorschrift gibt, die entscheidet wo der Gerichtsstandort bei
juristischen Problemen im Internet ist.
Konkret interessiert mich wo der Gerichtsstandort ist, wenn
ich zum Beispiel an einem amerikanischen Onlinespiel teilnehme
und ich den Betreiber verklagen moechte.
das ist eine Sache für Spezialisten. Es kommt nämlich immer auf den konkreten Einzelfall an. Und zwar zunächst einmal, welches Rechtsgebiet überhaupt betroffen ist. Für Schadenersatzforderungen kann es einen anderen Gerichtsstand als für vertragliche Ansprüche geben, … D.h. man muss sich alle beteiligten Länder ansehen, was diese für das entsprechende Rechtsgebiet geregelt haben. Teilweise findet man entsprechende Regelungen im so genannten Kollisionsrecht des entsprechenden Landes, teilweise in bilateralen oder multilateralen Abkommen. In Deutschland finden sich die entsprechenden Regelungen im EGBGB, mit vielen europäischen Staaten gelten die Regelungen des EuGVÜ bzw. nachfolgender Vereinbarungen, …
Kommt man so zu einem einheitlichen Gerichtsstand ist gut, kommt man so zu keinem oder mehreren Gerichtsständen wird es schwierig. Kommt man z.B. auf zwei abweisende Zuständigkeiten nimmt man in Deutschland üblicherweise diese Rückverweisung an. Gibt es mehrere Zuständigkeiten erklärt man sich in Deutschland aber nicht unbedingt dann auch tatsächlich für zuständig. Da werden selbst bis hoch zum BGH unglaubliche Fehler begangen, über die man selbst als IPR-Student (wir waren immer ein kleiner intimer Haufen von fünf Leuten) nur den Kopf schütteln kann.
Haben wir dann entlich einen Gerichtsstand, geht das Spiel in die zweite Runde, denn jetzt geht es um das anwendbare Recht, denn dies geht nicht unbedingt mit dem Rechtsstand einher. Beim Prozessrecht ist anerkannt, dass sich dieses nach dem Gerichtsstand richtet, beim materiellen Recht kann es durchaus vorkommen, dass ein deutsches Gericht z.B. amerikanisches Recht anwenden muss (oder sagen wir mal wieder besser „müsste“, denn auch da werden unglaubliche Fehler gemacht).
Gruß vom Wiz
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Einen Gerichtsstand in den USA bekommt man ohne Probleme hin.
Die US Gerichte sind für die Durchsetzung vertraglicher Zahlungsansprüche (Wettbüro) zuständig, wenn der Beklagte entweder systematic und continuous oder minimum contacts zu den USA hat. Das ergibt sich aus den Fed Rules of civil procedure bzw. deren bundesstaatlicher Entsprechung. Wenn du also das Wettbüro am tatsächlichen Sitz seiner Niederlassung oder am Ort der Eintragung ins Handelsregister verklagst(vermutl. Nevada oder Delaware) sind auch unproblematisch systematic und continious contacts gegeben.
Die Frage, die sich dann stellt ist ob ein Federal court oder ein state court zuständig ist. Die Bundesgerichte sind zuständig, wenn der Streitwert über $50.000 liegt und die Parteien in Diversity (da du Nicht-US-Bürger sein dürftest kein Problem) - zueinander stehen. Die state-courts für alle anderen Ansprüche. Hier liegt aber noch ein weiteres Problem, da viele Bundesstaaten z.B.Ca. und N.Y. und Florida, small claim courts eingerichtet haben, die alle Ansprüche unterhalb von $5.000 bearbeiten und vor denen man sich ausdrücklich nicht anwaltlich vertreten lassen darf.
Die Verfolgung deines Anspruchs in den USA dürfte aber kostenaufwendig werden und auch ein materiellrechtliches Problem mit sich bringen. US-Anwälte berechnen nach Stundensätzen, die in Fällen wie dem vorliegenden zwischen $250 bis $ 500 liegen. Nicht üblich ist es insoweit, bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, obwohl es zulässig wäre. Das materiellrechtliche Problem ist, das in fast allen Bundesstaaten außer Nevada und einigen föderalen Enklaven oder Indiandergebieten das Glücksspiel verboten ist. Das heißt es könnte sein, das üerhaupt kein rechtliche durchsetzbarer Anspruch besteht, auch in Deutschland begründe Wetten usw… ja auch keine Vertrag sondern eine sogenannte Naturalobligation.
Die Alternative ist, das du sie vor einem deutschen Gericht verklagst. Das Gerichtsstandsproblem kannst du dabei vernachlässigen, da deutsche Gerichte dieses nicht von Amtswegen prüfen sondern nur wenn die Gegenseite die Unzuständigkeit rügt. Nach meiner Erfahrung wird es dazu aber gar nicht kommen. Es wird folgendes passieren. Das Gericht versucht die Klage in den USA zuzustellen, das klappt meistens noch, der US-Beklagte macht in den meisten Fällen natürlich gar nichts, wenn er Post von einem deutschen Gericht bekommt. Dann kriegst du ein deutsches Versäumnisurteil. Theoretisch könntest du das in den USA anerkennen únd vollstrecken lassen. Innerhalb dieses Anerkenntnis und Vollstreckungsverfahrens, prüfen U´-Gerichte aber anders als deutsche nochmals von sich aus die Begründet der betitelten Forderung mit mündlicher Verhandlung und allem drum und dran, so dass man eigentlich auch gleich in den USA klagen kann, wenn man eben die Kohle dafür hat.
MFG astrachan