2 mal geblitzt

Hallo Experten,
folgendes passierte: Person X wurde um 18.40 Uhr bei Hausnummer 55-61
Y-Str. geblitzt, 10 kmh zu schnell (30er-Zone), 10 Euro-Knöllchen.
Dieselbe Person wurde um 18.43 nochmal geblitzt, an der selben Stelle, 11
kmh zu schnell, 25 Euro. Wohlgemerkt, selbe Stelle, die Fahrstrecke
Hausnummer 55-61 beträgt ca. 100m, wenn überhaupt.

Wie kann das sein? Stellen die jetzt zur Einkommensverbesserung der
Kommunen 2 Blitzgeräte auf? Wie erklärt es sich, dass Person X für eine
Fahrstrecke von nicht einmal 100m 2 Minuten brauchen soll? Welches
Knöllchen muss nun bezahlt werden? Lohnt sich ein Einspruch gegen eines
dieser?

Ratloser Gruß
Lantanos

Hi!

Zunächst mal IANAL!

Wie kann das sein? Stellen die jetzt zur
Einkommensverbesserung der
Kommunen 2 Blitzgeräte auf?

Wie kann das sein, dass jemand zu schnell fährt und sich dann darüber aufregt, dass er zahlen muss?

Wie erklärt es sich, dass Person X
für eine
Fahrstrecke von nicht einmal 100m 2 Minuten brauchen soll?

Naja - theoretisch hätte er ja eine Runde um dern Block drehen können (Parkplatzsuche?)

Welches
Knöllchen muss nun bezahlt werden?

Ich denke: Beide!

Lohnt sich ein Einspruch
gegen eines
dieser?

Ich denke: Eher nein!

LG
Guido

Hi,

es ist zu unterscheiden, ob man dauerhaft zu schnell fuhr oder zwischen den beiden Fotos einmal die korrekte Geschwindigkeit einhielt.

Beispiel :
Fährt man auf einer 1 km langen Strecke durchgehend zu schnell
und wird man zweimal gebitzt, gilt dies nur als 1 Vergehen.
Man zahlt nur einmal.
Welches man bezahlen muss, bin ich mir nicht sicher.
Ich würde auf das erste tippen, da das zweite nicht als eigenes Vergehen geahndet werden kann.

Fährt man auf der 1 km Strecke zweimal zu schnell, sprich erst zu schnell, wird geblitzt , dann währt man korrekt, dann wieder zu schnell und wird wieder geblitzt, so sind das zwei Vergehen.

Gruß

Christian

Hallo,
die Uhrzeit mal außen vor, stellt sich schon die Frage, ob ein beliebig kleiner Abstand von solchen Meßgeräten zulässig ist. Wenn dem so wäre, würde es sich geradezu anbieten z.B. 5 dieser Geräte um 10cm versetzt hinzustellen und damit das Strafmaß zu multiplizieren.

Gruss
Enno

Hallo Lantanos,

Hallo Experten,
folgendes passierte: Person X wurde um 18.40 Uhr bei
Hausnummer 55-61
Y-Str. geblitzt, 10 kmh zu schnell (30er-Zone), 10
Euro-Knöllchen.

Dumm gelaufen, aber zu schnell ist zu schnell und Knöllchen ist Knöllchen!

Dieselbe Person wurde um 18.43 nochmal geblitzt, an der selben
Stelle, 11
kmh zu schnell, 25 Euro. Wohlgemerkt, selbe Stelle, die
Fahrstrecke Hausnummer 55-61 beträgt ca. 100m, wenn überhaupt.

Nochmal dumm gelaufen und anscheinend nichts dazugelernt, also nochmal zahlen. Hört sich an wie einmal um den Block gefahren (in 3 Minuten kommt man mit dem Auto recht weit) und 1 km mehr zu schnell ist die „nächste Tarifstufe“, also 25 Euro. Wer zuviel Geld hat und die Stadt unterstützen will kann stundenlang im Kreis fahren (vorsicht, irgendwann kommen die Herren mit dem Anzug, wo man die Ärmel auf dem Rücken …)

Wie kann das sein? Stellen die jetzt zur
Einkommensverbesserung der
Kommunen 2 Blitzgeräte auf?

Falsche Logik: die Blitzgeräte dienen nicht der Einkommensverbesserung, sondern dem Unfallschutz, der Geschwindigkeitsreduzierung etc.

Wie erklärt es sich, dass Person X
für eine
Fahrstrecke von nicht einmal 100m 2 Minuten brauchen soll?

Das nennt man Kreisverkehr oder auch Parkplatzsuche! (höre Herbert Grönemeyer: „Mambo“ - das kann teuer werden).

Welches
Knöllchen muss nun bezahlt werden?

Beide natürlich, Mengenrabatt gibt’s bei Knöllchen nicht.

Lohnt sich ein Einspruch
gegen eines
dieser?

Wohl kaum, dann wird’s noch teurer.

Ratloser Gruß
Lantanos

Grüße

gordie

Wie, du wurdest von 4 Taxifahrern „aufgeschrieben“? Ich dachte bisher immer, die Verfolgung von Ordnungswiedrigkeiten wäre eine hoheitliche Aufgabe? Du hast vier Strafmandate bekommen die nicht von einem Staatsbediensteten bezeugt wurden? Und das hast du bezahlt??
Das stell ich mich heute abend mal für 5min an die Hauptstrasse und lass den 25 Taxifahrern die hier mit 80kmh (50 erlaubt) vorbeikommen ein Ticket zuschicken. Grade die sollen sich mal nicht beschweren, habe hier in Kiel mit ihrer Raserei schon Leute tot gefahren.

Gruß,
J~

Hi
Anzeige erstatten kann jeder, also auch du.
Wie du allerdings die 80 km/h nachweisen willst, ist fraglich, da eine Schätzung nicht gilt.

Die Verfolgung der OWi liegt selbstverständlich bei der Behörde.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
ist die Person an der gleichen Stelle 2x vorbei gefahren, dann „Dummheit muss bestraft werden“.

Wenn es jedoch zwei Stellen waren: Es wird schon mal so gemacht, damit man diejenigen, die nach der ersten Stelle beschleunigen doch noch kriegt.

Ich kenn einen Ort, da steht die Pol. oder die Gemeinde selbst gerne ca. 200 m hinter oder vor einem Starenkasten.
Was meinst du, wieviele sagen, dass sie doch am Kasten langsam gefahren sind und nicht mitbekommen haben, dass sie woanders geblietzt wurden.

Gruß
HaweThie

hi j

ganz einfach.
es war am frankfurter hauptbahnhof.
der taxi parkplatz.
da darf man noch nicht mal reinfahren…
platz fuer ca 200 taxen.

ich hatte den fuehrerschein noch nicht so lange und sollte dort freunde abholen.

dummerweise eine zu frueh abgebogen… und stand dann drauf… da hinter mir gleich taxen kamen und die sich weigerten wegzufahren, damit ich wieder rausfahren konnte, bin ich aus dem auto gestiegen um meine freunde zu hoolen, damit ich sie nicht verpasste…
und da haben die mich wegen :

2 x parken im abs. halteverbot
2 x irgendwas anderes was mit der unrechtmaessigen einfahrt zu tun hatte.

ich haette am liebsten alles zurueckgewiesen…weil es ziemlich arschig von denen war… aber man sagte mir ich sollte das geunstigste zahlen… (10DM damals…) und den rest abwenden.

hatte dann geklappt. seitdem habe ich im strassenverkehr allerdings eine gestoerte beziehung zu taxi fahrern… die sich im frankfurter raum sogar 10-20 euro abnehmen wenn sie dem kollegen starthilfe geben…

scheissbande

grusz

PixelKoenig

Hi,

Anzeige erstatten kann jeder, also auch du.
Wie du allerdings die 80 km/h nachweisen willst, ist fraglich,
da eine Schätzung nicht gilt.

ich habe eine geeichte Geschindigkeitsmessanlage installiert.

Da o.g. Person wie sie selbst sagt vier Tickets bekam, müssen das ja wohl
a) vier Staatsbedienstete gesondert bezeugt und/oder zur Anzeige gebracht haben ohne zu wissen was die anderen taten
b) drei bis ein Staatsbedienstete je mehrfach bezeugt und/oder zur Anzeige gebracht haben ohne zu wissen was er selbst vor wenigen Minuten tat
c) gar keine Staatsbedienstete bezeugt haben und nur auf Grund von Aussagen von Privatpersonen Tickets ausgestellt worden sein

a) und b) schloss ich aus, aber du kannst mich gerne eines besseren belehren.

Die Verfolgung der OWi liegt selbstverständlich bei der
Behörde.

oh, ich hatte die ironietags vergessen :wink:
Gruß,
J~

Hi,

und da haben die mich wegen :

2 x parken im abs. halteverbot
2 x irgendwas anderes was mit der unrechtmaessigen einfahrt zu
tun hatte.

leider fehlt hier ein rel. wichtiges Verb :wink:
Was haben die denn gemacht? Dich angezeigt? Dich bei der Polente verpetzt? Also kam die Polizei und hat dich aufgeschrieben und nicht die Taxifahrer.

Naja, ist ja auch nicht so wichtig :smile:

ich haette am liebsten alles zurueckgewiesen…weil es
ziemlich arschig von denen war…

Jaja, so sind sie. Andere sofort verpetzen und sich selbst über Funk vor den „Grünen“ warnen und andere tot fahren.

die
sich im frankfurter raum sogar 10-20 euro abnehmen wenn sie
dem kollegen starthilfe geben…

Da ruf ich doch lieber den ADAC und trete innerhalb der Frist wieder aus und zahle denen den Auftritt.

grüße,
J~

Oups …
… das ist wohl wahr.

Gruss
Enno

mein verb…

leider fehlt hier ein rel. wichtiges Verb :wink:

na ups

und da haben die mich wegen :
2 x parken im abs. halteverbot
2 x irgendwas anderes was mit der unrechtmaessigen einfahrt zu
tun hatte.

ANGEZEIGT

Natürlich nichts gemerkt
aber auch nicht im Kreis gefahren oder Parkplatz gesucht, sondern einfach
geradeaus weiter gefahren, wie man es eben macht, wenn man ein Ziel hat.
Wie gesagt, Hausnr. 55-61 ist ein Wohnblock, an dem man entlangfährt. Mir
geht es auch nicht um die 10 oder 25 EUR, sondern um die Tatsache, auf der
kurzen Strecke 2x geblitzt worden zu sein und das mit einem zeitlichem
Abstand von 3 Minuten, der zum Entlangfahren der kurzen Strecke zu lange
ist. Es war auch kein Stau oder eine sonstige Behinderung vorhanden. Ich
weiß nicht, wie das angestellt haben sollen, denn mit gemessenen 40 kmh
braucht man keine 3 Minuten, um 100 m zurückzulegen.

Gruß
Lantanos

Hi,

hintereinander…haben sich hinter mein auto gestellt…

soso, die haben dich also behindert! :smile:
Das hätte ich dem Polizisten aber gleich mal zu Anzeige gebracht. Nur weil du einen Fehler begangen hast, rechtfertigt das ja nicht andere Verkehrsteilnehmen dich zu behindern!

Viele Grüße,
J~

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Hi,

hintereinander…haben sich hinter mein auto gestellt…

soso, die haben dich also behindert! :smile:
Das hätte ich dem Polizisten aber gleich mal zu Anzeige
gebracht. Nur weil du einen Fehler begangen hast, rechtfertigt
das ja nicht andere Verkehrsteilnehmen dich zu behindern!

recht haben und recht bekommen sind oftmals zwei verschiedene sachen.
vor allem wenn du gegen 200 taxifahrer antrittst

Hallo!

Möglicherweise waren die internen Uhren der Blitzgeräte nicht genau eingestellt.

Gruß Stefan

Hallo,

aber auch nicht im Kreis gefahren oder Parkplatz gesucht,
sondern einfach geradeaus weiter gefahren, wie man es eben macht,
wenn man ein Ziel hat.

wenn die Straße wirklich einmalig passiert wurde, spricht das wieder für zwei Geräte oder „Ungereimtheiten“. Ich weiß nicht inwieweit die Zeit minitiös angegeben werden muß, ansonsten wäre eine Möglichkeit halt ein geringer Gangunterschied bei beiden Uhren.

Gruss
Enno