Ladendetektiv spürt vermeintlichen Dieb auf

Hi.

Folgender Fall:
Person A (unbescholten, und ohne schlechte Absichten) geht in ein Geschäft, schaut sich Waren an.
Plötzlich wird er von einem Ladendetektiv (D) eines Diebstahls bezichtigt, obwohl gar nichts passiert war. Da A sich (zurecht) zu Unrecht beschuldigt fühlt, widerspricht er dem D, und beschwert sich darüber. Im Laufe eines Hin-und-Her möchte A den Laden verlassen, wird aber körperlich vom D aufgehalten, angegangen. Schließlich (um eine größere Schlägerei zu vermeiden) geht A mit D zum Geschäftszimmer, von wo D die Polizei ruft. Die kommt auch, und es stellt sich heraus, dass tatsächlich gar nix los war.

Kann jetzt A eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung, Unterstellung, tätlichem Angriff oder Ähnlichem gegen D stellen?
(Ich weiß, die Begriffe klingen martialisch und überzogen, aber ich glaube, es ist klar, was gemeint ist.)

☼ Markuss ☼

Hallo.

Kann jetzt A eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung,
Unterstellung, tätlichem Angriff oder Ähnlichem gegen D
stellen?

Kann A schon (Freiheitsberaubung m.E. zweifelhaft; Nötigung evtl.; üble Nachrede evtl. - was hat D der Polizistei denn erzählt?). Würde ich, wäre ich A, aber nicht tun, weil nicht effizient (immer unter der Prämisse, dass A keine Verletzungen davongetragen hat). Um D einen reinzuwürgen, ist m.E. eine massive mündliche und schriftliche Beschwerde beim Inhaber des Geschäftes das bessere Mittel als eine Strafanzeige, die wenig bis nix ausrichten dürfte. Der Geschäftsinhaber dagegen wird ein vitales Interesse daran haben, dass sein Plattfuß nicht die unbescholtenen Bürger auf Nimmerwiedersehen davonjagt, und mit einiger Sicherheit ein ungutes Gespräch anzetteln. Vielleicht wird A ja zwecks „Wiedergutmachung“ zu einem Essen eingeladen oder erhält einen Gutschein oder so - in diesem Falle bitte ich um Überweisung der verkehrsüblichen Provision von 15% auf das Konto 4711 bei der Allgemeinen Gartenbank … *g*

Gruß kw

Kann jetzt A eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung,
Unterstellung, tätlichem Angriff oder Ähnlichem gegen D
stellen?

Da A körperlich festgehalten wurde, kommt der Tatbestand der Freiheitsberaubung und/oder der Nötigung aus dem StGB in Betracht. Da A tatsächlich nichts entwendet hat, ist der Dedektiv auch nicht durch 127 I StPO oder Notwehr/-hilfe gerechtfertigt. Allerdings gehe ich davon aus, dass ein Gericht einen Erlaubnistatbestandsirrtum annehmen würde und der Dedektiv deshalb nicht bestraft würde. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter glaubt gerechtfertigt zu sein (hier eben durch 127 I StPO bzw. Notwehr/-hilfe). Das der Täter bei seiner Handlung tatsächlich überzeugt war er würde einen Dieb anhalten ist aus mindestens zwei Gründen nachvollziehbar. Zum Einen: Warum sollte er jemanden anhalten wenn er weiß, dass dieser kein Dieb ist - in der Zeit könnte er einen echten Dieb fassen können, zum Anderen: Warum sollte der Dedektiv sich völlig unnötigen Ärger aufhalsen?
Deshalb würde ein Strafverfahren wohl eingestellt, bzw. der Dedektiv vor Gericht freigesprochen.

Die Beschwerde bei der Geschäftsleitung halte ich für sinnvoll.

Für unsinnig halte ich es, nebenbei gesagt, im Kaufhaus nicht freiwilluig die Taschen zu öffnen. Das erspart viel Zeit und der Polizei unnötige Einsätze. Und man bedenke - falls man nix geklaut hat: Jeder macht mal einen Fehler…auch Ladendedektive…

Noch ein Tip, falls da mal was in der Tasche ist, was dort nicht hingehört und was man selbst tatsächlich nie in den Fingern hatte:
Nicht anfassen, bei der Polizei auf eine daktyloskopische Untersuchung bestehen - das ist die einzige Chance…

M.

einen Erlaubnistatbestandsirrtum annehmen würde und

ja… genau so hiess das…

Für unsinnig halte ich es, nebenbei gesagt, im Kaufhaus nicht
freiwilluig die Taschen zu öffnen. Das erspart viel Zeit und
der Polizei unnötige Einsätze. Und man bedenke - falls man nix
geklaut hat: Jeder macht mal einen Fehler…auch
Ladendedektive…

dazu wie folgt ein statement…
im grunde hast du natuerlich recht. es ist einfacher eben schnell deine tasche aufzumachen. aber weisst du… wenn du … und ich rede aus erfahrung… in gewissen geschaeften staendig deine taschen aufmachen musst…und andere nicht… dann kommt man auf den trichter, dass dies aufgrund deines erscheinungsbildes geschieht. da ich stehts „ordentlich“ angezogen war („war“ deshalb weil sich die ereignisse in meinem jugendalter abspielten…also ich besser in die taetergruppe passte) , musste ich davon ausgehen, dass aufgrund meines suedlaendischen aussehens diese kontrollen stattfanden.

und das fand ich nicht nur laestig, unangenehm und peinlich… sondern es war aergerlich unverschaemt und unglaublich. gleiches erleben in deutschland im uebrigen viele voelkergruppen, die den tatbestand erfuellen , „nach taeter auszusehen“.

sorry… aber praevention ist schon eine sinnvolle sache… aber privatsssphaere auch. und es geht verdammt nochmal niemanden etwas an, was ich privat in meiner tasche habe… ob das ein massagestab, ne gummipuppe, der umschlag von der bank mit 1000 gerollten 100euro scheinen drin…oder was auch immer ist…

nicht willkuerlich. und oftmals sind die detektive jung. und ergeizig. oder einfach nur proleten, die sich etwas beweisen wollen…

als letztes:
in amerika wurde meine tochter am ausgang von walmart aufgehalten… weil sie eine cd gekauft hatte…die hat gepiept… und sie wurde kontrolliert. danach hat man sich nicht nur bei ihr entschuldigt, sondern auch bei mir. sehr hoeflich und diskret lief das ab.

wenn ich hier (in welchem geschaeft auch immer) kontrolliert wurde, hatte man weder eine entschuldigung parat…noch hoefliche worte… sondern ist mit bestimmten worten recht unhoeflich und von direktiver hoehe vorgegangen. alleine schon aus diesem grund erspare ich einem solchem unternehmen keinerlei muehen und kosten.

und die geschaeftsleitungen haben sich ueber den aufstand in ihrem hause auch alles andere als gefreut. ich habe die diskussion naemlich nicht wie gewuenscht im „hinterzimmer“ vollzogen… ich habe mich jeweils geweigert nach hinten zu kommen, sondern habe brav am eingang auf die polizei gewartet. und die durfte dann meine tasche kontrollieren.

soviel dazu.
*sichSchonAufregtWennErNurDranDenkt*
grmpf

grusz

PixelKoenig

2 Dinge noch - eins off topic
Huhu!

Da A körperlich festgehalten wurde, kommt der Tatbestand der
Freiheitsberaubung und/oder der Nötigung aus dem StGB in
Betracht. Da A tatsächlich nichts entwendet hat, ist der
Dedektiv auch nicht durch 127 I StPO oder Notwehr/-hilfe
gerechtfertigt. Allerdings gehe ich davon aus, dass ein
Gericht einen Erlaubnistatbestandsirrtum annehmen würde und
der Dedektiv deshalb nicht bestraft würde.

Wie sähe es aus, wenn A sich durch den Detektiv angegriffen fühlt (bei körperlichem Kontakt zum Beispiel) und sich körperlich zur Wehr setzt?

Ich frage, weil mir vor etlichen Jahren (noch lange Haare und Kutte) mal im örtlichen Kaufhaus ein Detektiv extrem laut, plumb und unverschämt anmachte. Normalerweise hätte ich ja auch meine Tasche gezeigt, aber als er meinte, mich unsanft am Kragen zu fassen, telite ich ihm freundlich mit, dass er im Falle, dass er seine Hand da nicht wegnimmt und mir aus dem Weg geht, ich ihm selbige brechen würde…
Er hat mich dann etwas irritiert gehen lassen (ich hatte kurze Hose und T-Shirt an, sowie eine Jeansweste - recht wenig Platz, um von mir nicht geklaute Dinge zu verstauen)

Nicht anfassen, bei der Polizei auf eine daktyloskopische
Untersuchung bestehen - das ist die einzige Chance…

Heißt die Sicherstellung von Fingerbdrücken so?

LG
Guido

Ich kann Deinen Einzelstandpunkt unter den geschilderten Umständen ja nachvollziehen, aber ich bleibe im allgemeinen bei meiner Meinung - ich hab auch schon 2-3 mal meine Tasche aufgemacht.
Allerdings kann ich auch irgendwo verstehen, das anscheinend bestimmte Geschäfte versuchen mit diesen Praktiken ein bestimmtes Klientel aus ihrem Haus zu halten - was für Dich (der Du ja rein der Optik nach unter die unerwünschte Kateorie zu fallen scheinst) natürlich und verständlicher Weise sehr ärgerlich ist, aber sich wohl nicht vermeiden läßt…
An Deiner Stelle würde ich schon aus Protest wo anders einkaufen -wenns geht.
Abgesehen davon gibts leider auch bei den Ladendetekiven schwarze Schafe.

M.

Wie sähe es aus, wenn A sich durch den Detektiv angegriffen
fühlt (bei körperlichem Kontakt zum Beispiel) und sich
körperlich zur Wehr setzt?

Rein nach der Theorie ist der Erlaubnistatbestandsirrtum kein Rechtfertigungsgrund sondern ein Entschuldigungsgrund. Ist jemand nicht gerechtfertigt sondern „nur“ entschuldigt, ist streng genommen gegen sein Handlung wiederum Notwehr zulässig.
Allerdings könnte es m.E. letztlich an der Gebotenheit der Notwehr scheitern, da man ja die Polizei ohne weiteres einschalten und zivilrechtl. Schadensersatz fordern kann.

Ich frage, weil mir vor etlichen Jahren (noch lange Haare und
Kutte) mal im örtlichen Kaufhaus ein Detektiv extrem laut,
plumb und unverschämt anmachte. Normalerweise hätte ich ja
auch meine Tasche gezeigt, aber als er meinte, mich unsanft am
Kragen zu fassen, telite ich ihm freundlich mit, dass er im
Falle, dass er seine Hand da nicht wegnimmt und mir aus dem
Weg geht, ich ihm selbige brechen würde…
Er hat mich dann etwas irritiert gehen lassen (ich hatte kurze
Hose und T-Shirt an, sowie eine Jeansweste - recht wenig
Platz, um von mir nicht geklaute Dinge zu verstauen)

Wie gesagt - das könnte nach hinten losgehen. Ersten wegen der m.E. fraglichen Gebotenheit dieser Notwehrhandlung und zweitens: hätte Dir z.B. jemand etwas in die Tasche gesteckt (es gab Fälle in denen Dedektive das getan haben um Fangprämien zu kassieren, oder auch Diebe die sich erwischt glaubten und im Gedränge an der Kasse was bei anderen verschwinden ließen) wäre das für den unwissenden Betrachter ggf. ein räuberischer Diebstahl mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe gewesen. Die Wahrheit zu beweisen wäre ggf. schwer, da u ja nicht mal weißt wie der Gegenstand dorthin kam…

Nicht anfassen, bei der Polizei auf eine daktyloskopische
Untersuchung bestehen - das ist die einzige Chance…

Heißt die Sicherstellung von Fingerbdrücken so?

Genau. Geht leider nicht an allen Gegenständen.

M.

Hi,

und die geschaeftsleitungen haben sich ueber den aufstand in
ihrem hause auch alles andere als gefreut. ich habe die
diskussion naemlich nicht wie gewuenscht im „hinterzimmer“
vollzogen… ich habe mich jeweils geweigert nach hinten zu
kommen, sondern habe brav am eingang auf die polizei gewartet.
und die durfte dann meine tasche kontrollieren.

*grinz*
freut mich, dass du das gemacht hast.
Meiner Ansicht nach ist das „Hinterzimmer“ nämlich eine ziemlich gemeine, psychische Falle. Dort ist man immer in der schlechteren Position, quasi gefangen und hat keine Unterstützung der „Öffentlichkeit“ auf seiner Seite.

Grüße,
J~

Versteh ich nicht…

freut mich, dass du das gemacht hast.
Meiner Ansicht nach ist das „Hinterzimmer“ nämlich eine
ziemlich gemeine, psychische Falle.

Die Falle kann man ja durch einfaches Tascheöffnen umgehen…

Dort ist man immer in der
schlechteren Position, quasi gefangen und hat keine
Unterstützung der „Öffentlichkeit“ auf seiner Seite.

Welche Unterstützung erwartest Du Dir von der „Öffentlichkeit“?

Versteht mich nicht falsch, ich halte nix davon, wenn Leuten wahllos die Taschen kontrolliert werden, aber das allgemeine Gewese darum halte ich für übertrieben.
Wenn die mir Frech kommen zeig ich meine Tasche und danach geh ich zum Ladenleiter.

M.

Gab ja keine Tasche!
Hi!

Allerdings könnte es m.E. letztlich an der Gebotenheit der
Notwehr scheitern, da man ja die Polizei ohne weiteres
einschalten und zivilrechtl. Schadensersatz fordern kann.

Das wäre damals daran gescheitert, dass es
a) noch keine Handys gab (zumindest keine unter 10 kg (-:wink:
b) ich massiv von diesem Möchtegern§%$"&(/ angegangen wurde

zweitens: hätte Dir z.B. jemand etwas in die Tasche gesteckt

Ohne zugängliche Tasche wäre das ein Problem gewesen! Deshalb war ich ja auch so angep+++t.
Ich stand da mit 5 oder 6 CDs in der Hand und suchte im Regal nach weiteren…

Aber es war das einzige Mal, dass mich ein Kaufhausdetektiv plumb anmachte!
In der Regel werde (und wurde ich auch damals) freundlich und diskret angesprochen. Dann habe ich auch kein Problem damit, freundlich und diskret zu reagieren!

Heißt die Sicherstellung von Fingerbdrücken so?

Genau. Geht leider nicht an allen Gegenständen.

Wieder was gelernt :wink:

Danke und liebe Grüße
Guido

Hi,
wieso verstehst du nicht, das jemand auf seine Rechte besteht? Wo ist die Grenze zwischen dem Ladendetektiv und mir der dich auf offener Strasse auffordert seine Tasche zu öffnen weil ich mich von dir bestohlen fühle?
Das Ganze ohne konkreten Tatverdacht?

Welche Unterstützung erwartest Du Dir von der
„Öffentlichkeit“?

Nur indirektes. Das Auftreten der Mitarbeiter wird gemäßigter sein, es gibt Zeugen und ich fühle mich objektiv in einem attraktiven Verkaufsraum im Stehen wohler.

Versteht mich nicht falsch, ich halte nix davon, wenn Leuten
wahllos die Taschen kontrolliert werden,

Komisch. Du findest es blöd, unterwirfst dich aber trotzdem. Scheinst nicht sehr konsequent zu sein.

Grüße,
J~

Allerdings könnte es m.E. letztlich an der Gebotenheit der
Notwehr scheitern, da man ja die Polizei ohne weiteres
einschalten und zivilrechtl. Schadensersatz fordern kann.

Wenn man angegriffen wird, die Polizei einschalten? Haben die neuerdings Raketenpacks an ihren Bierbäuchen?
Und den Angriff über sich ergehen lassen und dann auf Schadenersatz warten?
Genau weil es nicht so laufen soll, gibt es Notwehr.

Du kannst es ja ausprobieren

Wenn man angegriffen wird, die Polizei einschalten?

Das macht man normal so…

Haben die
neuerdings Raketenpacks an ihren Bierbäuchen?

Keine Ahnung was der Spruch soll…

Und den Angriff über sich ergehen lassen und dann auf
Schadenersatz warten?

Ich würde es in dem Fall auf die Art versuchen, mußt Du ja nicht. Wir haben immerhin ein „schneidiges Notwehrrecht“.

Genau weil es nicht so laufen soll, gibt es Notwehr.

Theoretisch ist das so, allerdings würde ich es in diesem Fall nicht unbedingt ausprobieren, schon gar nicht indem ich jemand mit Ankündigung die Hand breche - kannst Du ja gern machen und uns berichten was dabei herausgekommen ist.

M.

Wie auch immer…

Das wäre damals daran gescheitert, dass es
a) noch keine Handys gab (zumindest keine unter 10 kg (-:wink:

Nein, aber wenn Du Dich passiv verhältst, nicht mitgehst, die Tasche nicht öffnest, wird dem Detektiv nix anderes übrig bleiben.

b) ich massiv von diesem Möchtegern§%$"&(/ angegangen wurde

Das kannst Du dann gleich zur Anzeige bringen und/oder Dich bei der Geschäftsleitung beschweren.

Ohne zugängliche Tasche wäre das ein Problem gewesen! Deshalb
war ich ja auch so angep+++t.
Ich stand da mit 5 oder 6 CDs in der Hand und suchte im Regal
nach weiteren…

Ok - aber das war ja nur ein Bsp.

Aber es war das einzige Mal, dass mich ein Kaufhausdetektiv
plumb anmachte!

Zum Glück.

In der Regel werde (und wurde ich auch damals) freundlich und
diskret angesprochen. Dann habe ich auch kein Problem damit,
freundlich und diskret zu reagieren!

Zum Glück.

Letztlich ist es doch so:

Wenn ich mich auf Notwehr berufe, weil ich ja nix geklaut habe und dem eins auf die Nase gebe, weil er mich festhält, haut der wieder zurück. Am Ende gibts ne wüste Hauerei und ganz am Ende stehen beide vor Gericht und Recht haben und Recht bekommen ist nun mal immernoch zweierlei. Deshalb wäre mein Rat 1. Tasche zeigen und wenn mann dass nicht möchte 2. passiv bleiben, Polizei abwarten - die letztlich dann auch nur in die Tasche schaut, bloß eben später…

M.

Vielleicht reden wir aneinander vorbei?

Hi,
wieso verstehst du nicht, das jemand auf seine Rechte besteht?

Weil mans auch übertreiben kann und mir dieses Recht im allgemeinen wenig nützt - letztlich schaut eben ein Polizist in die Tasche, ist auch ein Fremder.

Wo ist die Grenze zwischen dem Ladendetektiv und mir der dich
auf offener Strasse auffordert seine Tasche zu öffnen weil ich
mich von dir bestohlen fühle?

Rechtlich gibts keine. Theoretisch könnte das sogar passieren.

Das Ganze ohne konkreten Tatverdacht?

Nein eben nicht - es sei denn ich habe hier was falsch verstanden - es ging natürlich darum, dass eine bestimmte Person auf Grund eines Diebstahlsverdachts angesprochen wird - sonst hat der Detektiv gar kein Recht auf irgendwas.

Komisch. Du findest es blöd, unterwirfst dich aber trotzdem.
Scheinst nicht sehr konsequent zu sein.

Einfach so würde ich mich auch nicht kontrollieren lassen, von wegen wir schaun jetzt mal pauschal in jede Tasche. Das darf ja nicht mal die Polizei, aber wenn son Piepalram bei mir losgeht, oder ein Kaufhausmitarbeiter mein ich hätte da vorhin was eingesteckt, hab ich kein Problem damit das Gegenteil zu beweisen…

M.

Wenn man angegriffen wird, die Polizei einschalten?

Das macht man normal so…

Haben die
neuerdings Raketenpacks an ihren Bierbäuchen?

Keine Ahnung was der Spruch soll…

Weil die Bullen wohl niemals schnell genug da sein können.

Und den Angriff über sich ergehen lassen und dann auf
Schadenersatz warten?

Ich würde es in dem Fall auf die Art versuchen, mußt Du ja
nicht. Wir haben immerhin ein „schneidiges Notwehrrecht“.

In diesem Punkt ist es eindeutig.

Genau weil es nicht so laufen soll, gibt es Notwehr.

Theoretisch ist das so, allerdings würde ich es in diesem Fall
nicht unbedingt ausprobieren, schon gar nicht indem ich jemand
mit Ankündigung die Hand breche - kannst Du ja gern machen und
uns berichten was dabei herausgekommen ist.

Eine Hand bricht nicht so schnell. Und wenn nichts anderes wirkt, muß sie es wohl tun.

Hallo PixelKönig!

Der objektive Tatbestand des Diebstahls kann auch schon im Ladenbereich erfüllt sein, wenn es sich um kleine Waren handelt und du sie in deine körperliche „Gewahrsamsenklave“ bringst. Da vollzieht sich der Gewahrsamsbruch also ein wenig früher als erst beim Verlassen des Ladens. Aber ich will ja nicht klugscheißen. :smile:

Schönen Gruß,
Juli

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off topic
Hi!

Eine Hand bricht nicht so schnell. Und wenn nichts anderes
wirkt, muß sie es wohl tun.

Wenn mich jemand am Kragen hat, und ich es drauf anlege, benötige ich dafür (Handgelenk) ca. 0,5 - 1 Sekunde!

Nix für ungut

LG
Guido

mich jemand am Kragen hat, und ich es drauf anlege,

benötige ich dafür (Handgelenk) ca. 0,5 - 1 Sekunde!

Auch nicht schlecht, aber davon sollte man wirklich erstmal absehen.