Ich habe einen Widerspruch gegen Steuerbescheid von Finanzamt eingelegt. Ich habe den Eindruck, dass Finanzamt meinen Widerspruch nicht akzeptiert. Da ich meine Einkommensteuer Erklärung ohne Steuerberater selbst erledigt habe, stelle ich hier die Fragen, wenn die gerichtliche Schritten nicht vermeidbar sind:
muss ich zuerst einen Steuerberaten aussuchen, um die Sache erst klären zu lassen ?
wer vertritt meine Sache vor Finanzgericht: Rechtsanwalt oder Steuerberater ?
oder wer hat Idee, was ich am besten gegen Finazamt vorgehen kann ?
wer vertritt meine Sache vor Finanzgericht: Rechtsanwalt
oder Steuerberater ?
Beide dürfen, ob der letztere in jedem Fall auch kann ist eine andere Frage. Abgesehen davon kannst Du Dich vor dem FG auch selbst vertreten. Nur beim BFH brauchst Du einen Steuerberater.
warte erstmal die Rechtsbehelfsentscheidung des Finanzamts ab, Dort wird genau begründet, warum das Finanzamt Deinem Einspruch nicht stattgegeben hat. Dann kannst Du ja nochmal den Sachverhalt im Forum für Steuern darlegen, vielleicht kann man Dir dann weiterhelfen. Achtung, beachte bitte die Frist zur Klageerhebung.
Ansonsten, wie schon gesagt, kannst Du dich im Verfahren beim Finanzgericht selber vertreten. Natürlich kannst Du auch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt angagieren.
Gruß
Michael