Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Eine lange Kündigungsfrist (3 bzw. 6 Monate zum Quartal) ist in der heutigen Zeit ja sehr beruhigend.
Was aber, wenn ein neuer toller Job winkt und der neue Arbeitgeber keine 3 bzw. 6 Monate warten kann bzw. will? Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, vorzeitig aus dem alten Arbeitsverhältnis auszusteigen?

  1. Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

  2. Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter als der Arbeitgeber da stehen. Wenn also Dein Arbeitgeber sich eine kürzere Kündigungsfrist gibt als Dir, gilt für Dich die Kürzere, bis zur gesetzlichen.

  3. Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen, natürlich ohne Abfindung.

Gruß

Stefan

Hallo

  1. Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter als der Arbeitgeber da
    stehen. Wenn also Dein Arbeitgeber sich eine kürzere
    Kündigungsfrist gibt als Dir, gilt für Dich die Kürzere, bis
    zur gesetzlichen.

Na, da wagst Du dich mit dieser Aussage aber weit aus dem Fenster. In der Tat ist diese Frage bis heute noch im arbeitsrechtlichen Schrifttum umstritten. Man neigt ganz im Gegenteil dazu, im Zweifel das Gegenteil anzunehmen (nämlich, daß die längere Frist auch für den AG gilt). Deine Aussage dürfte demnach rein Wahrsagerei sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Einvernehmlich gibt es da nur:
=> Aufhebungsvertrag
=> einvernehmliche Änderung der vereinbarten Kündigungsfristen, so daß eine fristgerechte Kü möglich ist

Stimmt der AG nicht zu, gibt es keine Möglichkeit, so wie der AG auch nicht einseitig einfach entscheiden kann, Dich von jetzt auf gleich nicht mehr zu beschäftigen und Dir keinen Lohn mehr zu zahlen.

Gruß,
LeoLo