Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt

Ein Verkäufer bei ebay sendet in 12 Fälle nach bereits erfolgter Bezahlung keine Ware. Der Warenwert liegt jeweils um die 25 Euro und die Vorkommnisse geschehen alle zeitlich nacheinander. Angemahnt etc. - alles geschehen. Daraufhin erfolgt von einer dieser 12 gelinkten Personen Betrugsanzeige unter Darlegung aller 12 Fälle. Nach einiger Zeit wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung eingestellt, daß die Beträge zu gering seien und kein öffentliches Interesse bestehe. Was ist los in Deutschland? Kann dieser Betrüger einfach so weitermachen? Reichen keine 12 Fälle? Ab wann liegt den öffentliches Interesse vor? Wartet die Staatsanwaltschaft generell bei kleineren Betrügereien bis richtig dinke Dinger abgezogen werden? Kann man gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft vorgehen?

Freibad

Hallo Freibad,

du solltest zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Die strafrechtliche Verfolgung bringt dir deine 25 Euro auch nicht wieder.

Ansonsten ist es zwar bedauerlich was die StA gemacht hat, aber nachvollziehbar und durchaus im Rahmen dessen was sie darf.
Insbesondere wenn nur ein Geschädigter Anzeige erstattet ist das öffentliche Interesse - selbst der anderen Geschädigten - wohl eher nicht so groß.

gruß ivo

eingestellt Hi Ivo Hi Freibad
Auf dem Einstellungbescheid steht eine Frist innerhalb Du bei der Generalststaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung führen kannst.
Tu es mit dem Hinweis das ein 263 der gewerbsmäßig begangen ist nie unter Geringwertig eingestellt werden kann.
§263 StGB
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig begangen wurde

248 StGB Diebstahl Unterschlagung und Betrug geringwertiger Sachen
§263 (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jakob,

Auf dem Einstellungbescheid steht eine Frist innerhalb Du bei
der Generalststaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die
Einstellung führen kannst.

Auf meinem Bescheid steht keine Frist. Es ist überhaupt keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden.

Freibad

Hi Ivo,

du solltest zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Die strafrechtliche Verfolgung bringt dir deine 25 Euro auch
nicht wieder.

Es ist doch grundsätzlich geschickter, erstmal strafrechtlich vorzugehen. Im Zivilprozess ist dann doch alles viel einfacher. Mir geht es aber überhaupt nicht um die 25 Euro. Ist heute ´ne drittel Tankfüllung. Dafür lohnt es den Aufwand nicht. Aber ich sehe einfach einen jungen Menschen, der mit kleinen Betrügereien sein Taschengeld aufbessert. Und hier sollte man gegensteuern, bevor er richtig miese Dinger macht. Wenn ihm jetzt unsere Justiz mal als Warnung - mehr pädagogisch - etwas auf die Finger haut, müssen wir zusammen später nicht seinen irre teuren Gefängnissplatz bezahlen. Außerdem stinkt es mir total, wenn solche Typen ebay versauen. Da ist er zwar schon rausgeflogen - aber mit neuem Namen…

Insbesondere wenn nur ein Geschädigter Anzeige erstattet ist
das öffentliche Interesse - selbst der anderen Geschädigten -
wohl eher nicht so groß.

Das öffentliche Interesse definiert sich doch nicht nach der Menge der Anzeigen. Hab übrigens den Sachverhalt einigen anderen Geschädigten mitgeteilt. Einige sind echt empört und stinkesauer. Andere sind einfach resigniert. Diese generelle Resignation bemerkst Du aber in der gesamten Bevölkerung und und auch in Deiner Antwort „Ansonsten ist es zwar bedauerlich was die StA gemacht hat, aber nachvollziehbar und durchaus im Rahmen dessen was sie darf“. Es wird schon lange Zeit, das gehandelt wird. Wir müssen aufhören nur an unsere eigene 25 Euro zu denken und alles zu bedauern.

Sei bitte nicht böse, wenn ich mal meine Meinung konkretisiert habe. Aber mir stinkt einfach diese bundesweite Resignation.

Freibad

Das ändert ja nichts daran, dass du ein Klageerzwinungsverfahren einleiten kannst.

Levay

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast natürlich Recht, aber ich möchte zur Verteidigung der Justiz sagen, dass sie einfach überlastet ist… Ansosnten wäre es natürlich zu wünschen, dass solche Leute den nötigen Ärger möglichst früh bekommen, um möglichst früh vor weiterem zurückzuschrecken.

Levay

Hi Levay,

Das ändert ja nichts daran, dass du ein
Klageerzwinungsverfahren einleiten kannst.

Scheint mir nicht so zu sein. Wenn wegen mangelndem öffentlichen Interesses gem. § 153 StPO eingestellt worden ist, ist m. E. nach § 172 StPO diese Klage nicht zulässig. (Hab ich gerade im Internet gefunden) Oder seh´ ich da was falsch? Außerdem ist ein Klageerzwingungsverfahren wohl ´ne ziemlich aufwendige Sache. Hat nicht grundsätzlich einer Klage die Beschwerde vorzugehen?

Freibad

Du hast natürlich Recht, aber ich möchte zur Verteidigung der
Justiz sagen, dass sie einfach überlastet ist…

Eben deswegen muß sie sich den Anfängern annehmen. Die bekommen noch schrecklich Angst, wenn sie ein Gerichtsgebäude sehen. In ein paar Jahren geht er vielleicht gelassen ein und aus und macht dann mächtig Arbeit. Ist wie mit Fußpilz und anderen Parasiten. Am Anfang mußt Du nur ein wenig Creme draufschmieren.

Freibad

O-Ton eines zuständigen Richters am OLG:

„Wir lehnen jedes Klageerzwingungsverfahren ab. Wenn es gut begründet wird, müssen wir uns nur mehr Mühe geben.“

Gibt es nicht.
Trag es erneut vor, man wird sehen Wichtig GEWERBSMÄßIGER Betrug.
Jakob.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Scheint mir nicht so zu sein. Wenn wegen mangelndem
öffentlichen Interesses gem. § 153 StPO eingestellt worden
ist, ist m. E. nach § 172 StPO diese Klage nicht zulässig.

Äh… Wofür wäre denn bitte ein Klageerzwingsverfahren gut, wenn es nicht eröffnet wird, eben weil die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht betreibt (???) - das ist doch gerade der Sinn dieses Verfahrens…

(Hab ich gerade im Internet gefunden) Oder seh´ ich da was
falsch? Außerdem ist ein Klageerzwingungsverfahren wohl ´ne
ziemlich aufwendige Sache. Hat nicht grundsätzlich einer Klage
die Beschwerde vorzugehen?

Nö, erst Beschwerde bei der Bundesanwaltschaft, und wenn die nix macht, dann kann man eine Entscheidung des Gerichts herbeiführen.

Levay