da gibt es jemanden, der erhält (privat) regelmäßig Werbeschreiben einer örtlich ansässigen Firma, mit der er einmal in geschäftlicher Verbindung stand. Er hat aber schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht und möchte mit dieser deswegen nichts mehr zu tun haben.
Er hat dieser Firma das schriftlich mitgeteilt und sie explizit aufgefordert, ihn aus ihrer Adressliste zu streichen und ihm keinerlei Werbung mehr zukommen zu lassen. Er hat dabei sogar betont, dass ihm ihre Werbeanschreiben unangenehm sind, weil er dadurch immer wieder an die mit ihr gemachten Erfahrungen und daraus folgend für ihn negativen Konsequenzen erinnert wird. Es ist nachweisbar, dass die Firma dieses Schreiben erhalten hat.
Trotzdem bekommt er weiterhin routinemäßige Werbeschreiben. Was kann er tun?
Ich befürchte, jetzt kommen Antworten im Stile von „Schick den zum Rechtsanwalt, der macht das schon!“
Ich frage aber hier, weil ich aus anderen Erfahrungen weiß, dass Rechtsanwälte zunächst darauf gucken, was sie an der Sache verdienen können. Wieviel das ist, regelt die BRAGO unter Bezug auf den Streitwert. Und der Streitwert ist in dieser Sache vermutlich niedrig.
Wie findet man trotzdem einen Rechtsanwalt, der die Sache durchzieht? Oder was kann man sonst tun?
da gibt es jemanden, der erhält (privat) regelmäßig
Werbeschreiben einer örtlich ansässigen Firma, mit der er
einmal in geschäftlicher Verbindung stand. Er hat aber
schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht und möchte mit
dieser deswegen nichts mehr zu tun haben.
Moin, moin Peter,
ich habe mir in solchen Fällen angewöhnt, den Brief mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ zurückgehen zu lassen. In solchen Fällen werden wohl die Adressaten ohne weitere Prüfung aus der Datenbank getilgt. Jedenfalls ist seitdem mein Papierkorb erheblich leerer.
ich habe mir in solchen Fällen angewöhnt, den Brief mit dem
Vermerk „Empfänger verstorben“ zurückgehen zu lassen. In
solchen Fällen werden wohl die Adressaten ohne weitere Prüfung
aus der Datenbank getilgt. Jedenfalls ist seitdem mein
Papierkorb erheblich leerer.
eine Musterlösung habe ich leider auch nicht. Hier jedoch 2 mögliche Lösungsansätze:
Ein Freund von mir sammelt solche unverlangt zugeschickten Schreiben immer, steckt sie irgendwann mal in einen unfrankierten Briefumschlag (kein Absender von außen erkennbar) und schickt sie der Firma zurück. Da die Firma dann Strafporto zahlen muss, stellt sie diesen Werbemüll irgendwann schnell ein.
Ich räume allerdings ein, dass diese Methode rechtlich wahrscheinlich nicht ganz einwandfrei ist. (Bisher hat aber noch keine Firma versucht ihn auf Annahme ihres Werbemülls zu verklagen. )
Dein Bekannter sollte einen Aufkleber auf seinen Briefkasten kleben „Bitte keine Werbung einwerfen!“.
Es empfiehlt sich auch sonst sehr sorgsam mit der Weitergabe der eigenen Adresse umzugehen.
Ansonsten bleibt ihm halt nur die Unterlassungsklage. Als Trost wäre halt, dass der Streitwert ja nicht all zu hoch ist und der Anwalt auch nur entsprechend niedrige Gebühren verlangen kann.
eine Musterlösung habe ich leider auch nicht. Hier jedoch 2
mögliche Lösungsansätze:
Ein Freund von mir sammelt solche unverlangt zugeschickten
Schreiben immer, steckt sie irgendwann mal in einen
unfrankierten Briefumschlag (kein Absender von außen
erkennbar) und schickt sie der Firma zurück. Da die Firma dann
Strafporto zahlen muss, stellt sie diesen Werbemüll irgendwann
schnell ein.
Meist befindet sich in diesen Werbeschreiben eine Rücksendeumschlag mit dem Aufdruck „Antwort“. Diesen benutze ich immer für die Rücksendung. Sobald nämlich dieser Aufdruck vorhanden, muss man kein Porto zahlen, auch wenn in dem Eck manchmal „unbedingt frankieren“ draufsteht.
Ich räume allerdings ein, dass diese Methode rechtlich
wahrscheinlich nicht ganz einwandfrei ist. (Bisher hat aber
noch keine Firma versucht ihn auf Annahme ihres Werbemülls zu
verklagen. )
2) Dein Bekannter sollte einen Aufkleber auf seinen
Briefkasten kleben „Bitte keine Werbung einwerfen!“.
Es empfiehlt sich auch sonst sehr sorgsam mit der Weitergabe
der eigenen Adresse umzugehen.
Der Briefkastenaufkleber ist wirkungslos sobald die Werbung adressiert ist.Außerdem gilt er nicht für Landkreis-,Wochen- und diverse andere Käseblätter.
Ansonsten bleibt ihm halt nur die Unterlassungsklage. Als
Trost wäre halt, dass der Streitwert ja nicht all zu hoch ist
und der Anwalt auch nur entsprechend niedrige Gebühren
verlangen kann.
Viele Grüße von Sabine, die gerade auch mit den Verteilern von Käseblättern kämpft und an ein Hausverbot(bis zum Briefkasten müssen sie ca. 15 m über mein Grundstück) für selbige denkt
Den Scheiss unfrei zurückschicken. Einfach „Antwort“ drauf schreiben und die Post bringt es hin - der MUSS Zahlen.
und zusätzlich:
Den Datenschutzbeauftragten Deines Landes informieren. Denn A) dürfen die Deine Daten nicht ohne Dein Einverständiss speichern, b) haben Sie Auskunft zu erteilen WANN, WO usw. diese Erhoben & gespeichert wurden und c) haben sie auf eine Löschforderung umgehend zu reagieren und auf verlangen diese auch zu bestätigen.
So hab ich das in der Vorlesung „Datenschutz“ jedenfalls aufgenommen.
Den Scheiss unfrei zurückschicken. Einfach „Antwort“ drauf
schreiben und die Post bringt es hin - der MUSS Zahlen.
meistens - oder er verweigert die Annahme und schreibt drauf Rückantwort auf Antwort )
und zusätzlich:
Den Datenschutzbeauftragten Deines Landes informieren.
Genau - da liegen ca. 4-20 Millionen solcher Informationen, der Mann wird begsitert sein - am besten gegen 23 Uhr anrufen…
Denn A)
dürfen die Deine Daten nicht ohne Dein Einverständiss
speichern
Jein, sie müssen es ja tun, denn wie er erklärte, gab es ja schonmal einen echten Geschäftsvorfall und dementsprechend sind sie aus steuerrechtlichen Gründen sogar verpflichtet, die Kunden-Daten mind. 10 Jahre aufzubewahren
b) haben Sie Auskunft zu erteilen WANN, WO usw.
diese Erhoben & gespeichert wurden und c) haben sie auf eine
Löschforderung umgehend zu reagieren und auf verlangen diese
auch zu bestätigen.
Ja - bis auf siehe oben !
So hab ich das in der Vorlesung „Datenschutz“ jedenfalls
aufgenommen.
Datenschutz ist hier kein Argument - sie können deine Daten ja sogar löschen, dann ins Telefonbuch schauen und wieder zusenden - hier geht es maximal um ungewollte Werbung…
Ich weiss allerdings auch nicht, warum sich die Leute immer so darüber aufregen - wenns einen denn so stört, das Ganze auf dem Weg zum Auto in den Papierconatiner zu bringen: Gute und Lustige Tips gab es ja nu schon einige - (Empfänger verstorben find ich gut )
Den Scheiss unfrei zurückschicken. Einfach „Antwort“ drauf
schreiben und die Post bringt es hin - der MUSS Zahlen.
meistens - oder er verweigert die Annahme und schreibt drauf
Rückantwort auf Antwort )
… letzteres hab ich noch nie erlebt.
und zusätzlich:
Den Datenschutzbeauftragten Deines Landes informieren.
Genau - da liegen ca. 4-20 Millionen solcher Informationen,
der Mann wird begsitert sein - am besten gegen 23 Uhr
anrufen…
Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Ich habe der Erfahrung gemacht, dass der DSB recht „erfreut“ war, wenn man was handfestes hatte. Die Citibank hat mich mal mit Werbung bombardiert …
Denn A)
dürfen die Deine Daten nicht ohne Dein Einverständiss
speichern
Jein, sie müssen es ja tun, denn wie er erklärte, gab es ja
schonmal einen echten Geschäftsvorfall und dementsprechend
sind sie aus steuerrechtlichen Gründen sogar verpflichtet, die
Kunden-Daten mind. 10 Jahre aufzubewahren
GENAU wie Du es sagst: Steuerrechtliche Gründe. Die Erhebung der Daten ist ZWECKGEBUNDEN. Nix mit 10 Jahren. Die Speicherung darf ebend nicht solange dauern.
b) haben Sie Auskunft zu erteilen WANN, WO usw.
diese Erhoben & gespeichert wurden und c) haben sie auf eine
Löschforderung umgehend zu reagieren und auf verlangen diese
auch zu bestätigen.
Ja - bis auf siehe oben !
Selbst wenn das so wäre - deswegen weiterhin den ärger ertragen?
Datenschutz ist hier kein Argument - sie können deine Daten ja
sogar löschen, dann ins Telefonbuch schauen und wieder
zusenden - hier geht es maximal um ungewollte Werbung…
Du verdrehst die Situation. Ganz klar war die Quelle der Daten fetsgelegt. Aber zum Telefonbuch - Du weisst nicht mal ob er drinen steht.
Ich weiss allerdings auch nicht, warum sich die Leute immer so
darüber aufregen - wenns einen denn so stört, das Ganze auf
dem Weg zum Auto in den Papierconatiner zu bringen: Gute und
Lustige Tips gab es ja nu schon einige - (Empfänger verstorben
find ich gut )
Jo. Der ist auch gut.
Der Ärger ist doch da. Ich erhalte sehr viel Werbung, weil ich in nem Sportverband „öffentlich“ mitarbeite. Das nimmt Zeit in Anspruch die private Post von der des Verbandes und der Werbung zu trennen. Könnt ich ausrasten drüber.
Ohne die anderen Artikle gelesen zu haben: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann manchaml auch schon helfen. Du forderst diese von dem Unternehmen innerhalb einer bestimmten (angemessenen) Frist an und drohst für die „Nichterklärung“ eine Vertragsstrafe an. Anscheinend erledigen sich mit so einer Erklärung 90 % (oder so) der Fälle. Falls sie die Erklärung verweigern, kannst du Klage erheben (bzw. einstweilige Verfügung) auf Abgabe der Erklärung bzw. Unterlassung, wobei du dann nicht das Kostenrisiko trägst, da die anderen ja Anlass zu der Klage gegeben haben. Vgl. § 93 ZPO. Sagt zumindest mein Wettbewerbsrechtsskript.