Rechtsfrage zur Ausichtspflicht Haftung

Guten Tag!

Also folgende Situation: Drei Freundinnen haben aus Hobbygründen eine Freie Theatergruppe gegründet. Nichts Schriftliches, nennen sich einfach so. Sie haben mit einer Zeitungsanzeige Kinder gesucht und in einem Casting wurden die Personen, alle minderjährig, ausgewählt. Die mündliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist da. (Stillschweigend durch Begleitung der kleineren Personen (ca. 10 Jahre alt) Wie sieht es bei älteren 15- 17 Jahre aus, wenn die alleine kamen?

Unter der Bezeichnung Freie Theatergruppe hat eine Frau (Lehrerin) namentlich über das Schulamt die Nutzung einer Aula bekommen. In den Bedingungen wird auf die Haftung für Schäden hingewiesen.

Es finden regelmäßig Proben über einen mehrmonatigen Zeitraum statt. Eben nicht immer unter Anwesenheit der Erziehungsberechtigten.

Die Fragen:

  • Müssen sich die drei Frauen versichern? D.h. gegen Ansprüche der Eltern, wenn einem Kind etwas passiert? Oder gegen Schäden, die Mitgliedern der Gruppe im Theater anrichten?

-Braucht man in jedem Falle eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern?

-Kann man die Übernahme der Aufsichtspflicht abweisen, sozusagen den Eltern auferlegen?

Ich habe das Gefühl, dass die eine Frau, die die Anmeldung der Aula übernomen hat, quasi derzeit ein enormes Risiko trägt. Einerseits ist sie Anmieterin und anderseits steht sie am meisten im Schussfeld, wenn etwas anderes passiert.

Kurzum, wie zieht man die Situation rechtlich aus?

(Die Frage steht im Versicherungsforum noch einmal mit Schwerpunkt wie absichern)

Gruß

Matthias

Moin Matthias,

da ich kein Rechtsexperte bin, kann ich nur berichten, wie wir es gemacht haben.
Als Thetaergruppe, organisiert als (nicht eingetragener) Verein, haben wir, als wir 10 Jahre alt waren (der Verein, nicht die Spieler) eine größere Veranstaltung ausgerichtet. Hotezimmer reservieren, Halle mieten, Werbung drucken lassen und und und. Der Vorstand hätte mit seinem Vermögen für Einnahmeausfälle und/oder für alles haften müssen, was schief gegangen wäre. Also haben wir den Verein eintragen lassen. So wurde er zur juristischen Person. Der Verein haftet seitdem mit seinem Vermögen; die Mitglieder und der Vorstand sind nicht mehr in der Schusslinie.
Der Abschluss einer Versicherung ist sicher angezeigt. Dass das Schulamt eine Versicherung nicht gefordert hat, hängt wohl mit dem Beruf der einen Dame zusammen, aber mir wäre nicht wohl dabei, passieren kann immer was (ich weiß, wovon ich rede!)
Es sollte eine Haftpflichtversicherung sein, ebenso eine Unfallversicherung für die Mitglieder/Mitspieler. Mit ersterer sind aber keine Sachen versichert, die den Mitspielern gehören, auch wenn sie sie als Requisiten mitbringen. Schäden müsste dann der Verein/die Gruppe tragen.

Zur Frage der Aufsichtspflicht:
Wenn Eltern nicht anwesend sind bei den Proben, dann können sie doch wohl (so weit meine Logik) die Aufsicht nicht übernehmen. Da eine Lehrerin dabei ist, wird sie doch (hoffentlich!) wissen, welche Verantwortung die Gruppe übernimmt, wenn sie mit Kindern arbeitet. Vielleicht hilft hier das Jugendschutzgesetz weiter, auch darüber, was die Anwesenheit von Kindern in Bezug auf Dauer und Abstand zu Schulzeiten betrifft.
In unserer Kindergruppe (15 Kinder zwischen 10 und 16 Jahren) haben selbstverständlich wir die Aufsichtspflicht und sind für das Wohl der Kids verantwortlich. Eine schriftliche Erlaubnis der Eltern haben wir nicht eingeholt, wohl aber alle Eltern am Anfang zu einem Infoabend eingeladen. Die Gruppe besteht seit einem Jahr, und es gab bisher keinerleim Probleme rechtlicher Art. Darüberhinaus hatten wir uns abgesichert und beim Staatl. Gewerbeaufsichtsamt die Genehmigung für Kinderauftritte eingeholt. (Ja, es handelt sich nach dem Gesetz um Kinderarbeit!) Als allerdings die Sachbearbeiterin pensioniert wurde und einen Nachfolger bekam, war dieser der Meinung, dass eine Genehmigung (die kostenpflichtig war) nicht notwendig sei. Allerdings seien die einschlägigen Vorschriften weiterhin einzuhalten.
Hoffe, ich konnte helfen.

Der Theatergruppe toi toi toi!

Ciao
Reinhard

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