Hallo liebe Rechtsexperten,
nehmen wir einmal an, jemand lässt eine 5500m² Produktionshalle bauen. Noch vor dem Bezug stellt sich heraus, dass im zuerst gegossenen Feld der Boden hohl liegt. Der Estrichverleger würde eine partielle Nachbesserung anbieten, welche vom Bauherr vorerst akzeptiert würde.
Nach ein paar Tagen könnte es aber sein, dass auch im Rest der Halle Schäden zu sehen sind, was vermuten lassen würde, dass dieser Prozess sich im nächsten halben Jahr fortsetzen könnte.
Der Bauherr würde daraufhin verlangen, dass der Boden vor dem Einzug komplett ausgetauscht wird, da eine Sanierung nach dem Einzug wegen der Staubentwicklung nicht möglich wäre. Da der Estrichverleger aber noch in der Erfüllungsphase wäre und somit noch selbst entscheiden könnte, wie er dies macht, würde er auf der Nachbesserung beharren.
Da immer wieder Schäden auftreten könnten, wäre dies ein Fass ohne Boden, der Einzug würde sich immer weiter verzögern, was einen Produktionsausfall und einen schwer zu beziffernden Imageverlust nach sich ziehen würde.
Gäbe es in einem solchen hypothetischen Fall Möglichkeiten den Estrichverleger zu zwingen den Boden komplett zu tauschen, oder vom Vertrag zurück zu treten und eine andere Firma damit zu beauftragen, ohne ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten? Denn dies würde sich auch Wochen oder Monate hinziehen und den Einzug weiter verzögern.
Weiterhin kann angenommen werden, dass Bodenproben von einem Gutachter genommen wurden und ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Das würde heißen, dass Beweise für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung gesichert sind, was aber die Zeitschiene nicht verkürzen würde.
Außerdem könnte jemand mit der Organisation des Umzugs beauftragt sein und gleichzeitig für den Maschinenpark verantwortlich sein. Deshalb wäre ihm daran gelegen, dass der Boden so schnell wie möglich in einen einwandfreien Zustand gebracht wird.
Schönen Dank für Eure Meinung im voraus
Paco