Verweigerung des Besuchsrechts

Mutter und Vater haben jeweils die Hälfte des Sorgerechts.
Das Kind lebt bei der Mutter.

Was kann man tun, wenn ein Elternteil versucht die Besuche durch „nicht anwesend sein“ oder kurzfristiges Absagen immer wieder zu verhindern?
Welche Möglichkeiten gibt es damit der andere Elternteil sein Kind regelmäßig sehen kann?

  1. Anruf beim zuständigen Jugendamt, Termin machen.
    „Zettel mitnehmen“ auf dem steht : ich benatrage
    Beratung (Hilfe). Dann MUSS das Jugendamt tätig werden.

  2. Anschreieben in etwa so :

An das Amtsgericht - Familiengericht -

In der neuen Rechtssache :

Herr Herbert Muster ./. Doris Muster
Anschrift oben Dorfstrasse. 1.
0815 Musterstadt

beantrage ich :

  1. mir Prozesskostenhilfe zu gewähren (die Belege
    reiche ich nach,

  2. den Umgang bezüglich der gemeinsamen Kinder :
    GrosseSchwester Muster geboren am : 00.00.0000
    KleineSchwester Muster geboren am : 00.00.0000
    lebend bei der Kindesmutter
    gerichtlich durch Beschluss zu regeln

unter Anhörung des (Kreis-)Jugendamtes.

Gründe :

Ich bin der leibliche Vater der Kinder GrosseSchwester und
KleineSchwester. Die Kinder leben bei der Mutter.

Die Kindesmutter verweigert den Kindesumgang nachhaltig,
in dem sie zu vereinbarten Terminen mit den Kindern
wegfährt, verleugnet oder Gründe vorschiebt, um den
Umgang zu verhindern.

Hilfe habe ich beim (Kreis-)Jugendamt gesucht.

Einem Vergleich zwischen den Parteien stimme ich wegen der
anhaltenden Verweigerung der gegnerischen Partei nicht
zu und bitte das Gericht zu beschliessen.

Mit freundlichen Grüssen
Herr Herbert Muster

Mutter und Vater haben jeweils die Hälfte des Sorgerechts.

Das Kind lebt bei der Mutter.

Was kann man tun, wenn ein Elternteil versucht die Besuche
durch „nicht anwesend sein“ oder kurzfristiges Absagen immer
wieder zu verhindern?
Welche Möglichkeiten gibt es damit der andere Elternteil sein
Kind regelmäßig sehen kann?

Was noch zu sagen ist :

Fülle das Anschreiben an das Gericht
noch etwas aus mit Daten.
Wann geschieden.

Achtung : Zuständig ist das Gericht, in desssen
Bezirk die Mutter wohnt !

„Vergleiche“ i. S. Kindesumgang sind nicht „vollstreckbar“.
Bleibe i der mündlichen Verhandlung dabei, dass das Gericht
B I T T E einen Beschluß fasst. Nur dann kannst Du bei
späterem Ärger Anträge auf Ordnungsgeld / Ordnungshaft
stellen !

Schreibe rein, wann und wie oft Du die Kinder sehen
möchtest. In etwa so :

Ich bitte, durch Beschluß festzulegen, dass der
Umgang an jedem ersten und dritten Wochenende
eines Monats stattfindet. (Schreibe nicht jedes zweite
Wochenende, weil das Chaos gibt, unterschiedliche
Wochenendzahlen in Monaten.)
Abholung / Beginn : 10:00 Uhr Samstagmorgen.
Rückkehr / Ende : 18:00 Uhr Sonntagabend.

Du kannst auf 09:00 und und 19:00 Uhr pochen, mache es
nicht, weil Du sonst in Hektik kommst und argumentiere,
dass die kinder in Ruhe am Samstag aufstehen sollen
und sich am Sonntag wieder in Ruhe einleben sollen.

Wenn Du Pech hast wird das gerichtliche Prozedere bis
zu 1,5 Jahren dauern. Diese Fälle gibt es !
Wenn Deine „Ex“ Lust auf Spass hat wird sie im
gerichtlichen Verfahren viele dümmliche Theorien
aufstellen (Arbeitslos, Alkoholiker, Kriminell,
Entführung, schlechtes Umfeld, usw. usw. usw. usw.)

Lasse Dich nicht provozieren. Antworte dem Richter
ruhig und gelassen, aber nur wenn Du gefragt bist,
lasse allen Schmutz an Dir
abgleiten.

Wenn das (Kreis-)Jugendamt zur Wohnungsbesichtigung
kommt, schimpfe nicht auf Deine Ex, biete denen
Kaffee und Nahrung an. Empfange die locker und
freundlich, habe keine Hast.

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