Was noch zu sagen ist :
Fülle das Anschreiben an das Gericht
noch etwas aus mit Daten.
Wann geschieden.
Achtung : Zuständig ist das Gericht, in desssen
Bezirk die Mutter wohnt !
„Vergleiche“ i. S. Kindesumgang sind nicht „vollstreckbar“.
Bleibe i der mündlichen Verhandlung dabei, dass das Gericht
B I T T E einen Beschluß fasst. Nur dann kannst Du bei
späterem Ärger Anträge auf Ordnungsgeld / Ordnungshaft
stellen !
Schreibe rein, wann und wie oft Du die Kinder sehen
möchtest. In etwa so :
Ich bitte, durch Beschluß festzulegen, dass der
Umgang an jedem ersten und dritten Wochenende
eines Monats stattfindet. (Schreibe nicht jedes zweite
Wochenende, weil das Chaos gibt, unterschiedliche
Wochenendzahlen in Monaten.)
Abholung / Beginn : 10:00 Uhr Samstagmorgen.
Rückkehr / Ende : 18:00 Uhr Sonntagabend.
Du kannst auf 09:00 und und 19:00 Uhr pochen, mache es
nicht, weil Du sonst in Hektik kommst und argumentiere,
dass die kinder in Ruhe am Samstag aufstehen sollen
und sich am Sonntag wieder in Ruhe einleben sollen.
Wenn Du Pech hast wird das gerichtliche Prozedere bis
zu 1,5 Jahren dauern. Diese Fälle gibt es !
Wenn Deine „Ex“ Lust auf Spass hat wird sie im
gerichtlichen Verfahren viele dümmliche Theorien
aufstellen (Arbeitslos, Alkoholiker, Kriminell,
Entführung, schlechtes Umfeld, usw. usw. usw. usw.)
Lasse Dich nicht provozieren. Antworte dem Richter
ruhig und gelassen, aber nur wenn Du gefragt bist,
lasse allen Schmutz an Dir
abgleiten.
Wenn das (Kreis-)Jugendamt zur Wohnungsbesichtigung
kommt, schimpfe nicht auf Deine Ex, biete denen
Kaffee und Nahrung an. Empfange die locker und
freundlich, habe keine Hast.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]