Steuerklasse bei Getrenntlebenden

Mein Mann und ich haben uns getrennt. Er ist ausgezogen, hat sich aber noch nicht umgemeldet. Was hat es für steuerliche Konsequenzen, wenn er seinen Wohnsitz ummeldet. Macht es einen Unterschied, ob er seine neue Adresse als Zweitwohnsitz anmeldet?
Danke

Hm…?
Sollte diese Anfrage -gemäss FAQ- nicht allgemein formuliert werden ?

fragend M.L.

Hallo,

die Antwort lässt sich ohne Nennung von Personen formulieren:

Die Möglichkeit der Zusammenveranlagung zur ESt endet mit dem Jahr, in dem die dauernde Trennung stattgefunden hat. Entscheidend ist hierbei der Sachverhalt, nicht die Meldeverhältnisse. Es ist also gleichgültig, wann der dauernd getrennt lebende Ehegatte seinen Wohnsitz ummeldet - es besteht in den Jahren nach der nicht nur vorübergehenden Trennung keine Möglichkeit für das Ehegattensplitting mehr.

Schöne Grüße

MM